Versicherungen Gastronomie: Welche Versicherungen benötigt die Gastronomie und Hotellerie wirklich?

Führen Sie als Gastronom oder Hotelier einen Betrieb im Gastgewerbe? Oder stehen Sie kurz davor ein Gourmet-Restaurant, einen rustikalen Gasthof, ein gemütliches Café, eine trendige Bar, ein Hotel oder eine kleine Pension zu übernehmen? Dann beschäftigen Sie sich als Pächter, Käufer oder Geschäftsführer vermutlich auch mit der Planung des langfristigen Erfolgs des Betriebs, mit seiner Existenzsicherung und mit den dabei notwendigen Versicherungslösungen. Doch welche Versicherungen benötigt die Gastronomie wirklich.

In welchen Situationen sollte sich ein Gastgewerbebetrieb um seinen Versicherungsschutz kümmern?

Versicherungen Gastronomie: In einem Gastgewerbebetrieb ist es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich in der Hektik des Alltags ein Schaden ereignet oder Mitarbeitende ausfallen. Erfreulicherweise lassen sich heute gegen wichtige Risiken Versicherungen abschliessen. Als Gastronom oder Hotelier sollten Sie den Versicherungsschutz so anlegen, dass kein Schadenereignis den Fortbestand Ihres Unternehmens gefährdet und Sie die Risiken unter Kontrolle behalten. So können Sie sich auch nach einem Schadenfall weiterhin in aller Ruhe Ihrem Kerngeschäft und Ihren Gästen widmen, statt sich um die Existenz Ihres Gastgewerbebetriebs sorgen zu müssen.

Im Idealfall sollten Sie sich möglichst selten mit Versicherungen in der Gastronomie beschäftigen müssen – so können Sie sich vollständig auf den Erfolg Ihres Betriebs konzentrieren. Dies funktioniert am besten, wenn Sie wissen, dass Ihr Gastronomie- oder Hotelleriebetrieb mit den passenden Versicherungsdeckungen und zum besten Preis-/Leistungsverhältnis optimal gegen hohe Risiken geschützt ist. Deswegen empfehlen wir, insbesondere in folgenden Situationen den Versicherungsschutz zu überprüfen oder zu planen:

  • Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs der Gastronomie oder Hotellerie (Kauf oder Pacht).
  • Beim Wunsch, bestehende Risiken für den Betrieb zu minimieren.
  • Bei Einstellung der ersten Mitarbeitenden.
  • Um Gesetze einzuhalten oder die Anforderungen des Gesamtarbeitsvertrags L-GAV zu erfüllen.
  • Bei Gründung einer Aktiengesellschaft oder bei Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG.
  • Bei Sanierung oder Kündigung durch die Versicherung.
  • Bei einem Schadenfall bzw. wenn bei einem Schadenfall keine Deckung besteht.
  • Bei Vorschriften seitens des Vermieters des Lokals oder der Immobilie (z.B. Haftpflicht).

Übersicht der Versicherungen für Gastro- oder Hotelbetriebe

Staatliche Sozialversicherungen: AHV, IV, EO/MSE, ALV

Die AHV ist die staatliche Vorsorge für Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz. Sie bildet die 1. Säule des Schweizer 3-Säulen-Vorsorgesystems. Daran angeschlossen sind zudem die Invalidenversicherung IV, die Erwerbsersatzordnung EO, die Mutterschaftsentschädigung MSE und die Arbeitslosenversicherung ALV.

Berufliche Vorsorge BVG

Die BVG (berufliche Vorsorge) ist die 2. Säule des Schweizer 3-Säulen-Vorsorgesystems. Die Leistungen daraus sollen zusammen mit der AHV und IV die angemessene Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards nach Erreichen des Rentenalters, bei Invalidität oder im Todesfall ermöglichen.

Unfallversicherung UVG

Die obligatorische Unfallversicherung schützt Sie und Ihr Personal gegen die finanziellen Folgen von Unfällen (Spital-, Heilungskosten und Lohnausfall). Jeder Gastronomie- oder Hotelleriebetrieb muss diese für die Arbeitnehmenden zwingend abschliessen.

Krankentaggeldversicherung KTG

Mit einer Krankentaggeldversicherung (KTG) sind sowohl der Gastgewerbebetrieb als auch die Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen bei Ausfällen durch Krankheit oder Mutterschaft geschützt. Für Betriebe und Mitarbeitende die dem Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) unterstellt sind, ist eine KTG-Versicherung obligatorisch.

Sachversicherung / Inventarversicherung

Das kostspielige Inventar Ihres Gastro- oder Hotelleriebetriebs können Sie mit einer Sachversicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse schützen. Nebst Schäden durch Feuer, Einbruch oder Elementarereignisse (Wind, Regen, Hagel) decken All-Risk-Versicherungen auch Schadenfälle, die in betrieblichen Alltagssituationen entstehen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihren Betrieb gegen Haftungsansprüche von Dritten. Erleiden Gäste oder andere Drittpersonen innerhalb Ihres Betriebs einen Sach- oder Personenschaden, trägt die Betriebshaftpflichtversicherung das finanzielle Risiko und entlastet Ihren Beherbergungs- oder Restaurationsbetrieb vor existenzbedrohenden Zahlungsverpflichtungen.

Betriebsausfallversicherung

Eine Betriebsausfallversicherung schützt Ihr Unternehmen gegen Ertragsausfälle. Muss Ihr Hotellerie- oder Gastrobetrieb aufgrund eines Schadenfalls mehrere Tage oder Wochen schliessen, laufen die Fixkosten weiter, doch der Umsatz fehlt. Diesen Verlust gleicht die Betriebsausfallversicherung aus.

Rechtsschutzversicherung 

Wird Ihr Gastgewerbebetrieb in einen Rechtsfall verwickelt, so übernimmt eine Versicherung für Betriebsrechtsschutz die daraus entstehenden finanziellen Folgekosten. Zudem steht sie Ihnen bei allgemeinen juristischen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Motorfahrzeugversicherungen

Verfügt Ihr Gastgewerbebetrieb über Motorfahrzeuge, so ist zumindest eine Haftpflichtversicherung für Autos oder Motorräder Pflicht. Diese deckt die Schäden an Drittparteien, die durch die Inverkehrssetzung dieser Fahrzeuge verursacht werden.

Organhaftpflichtversicherung

Hat Ihr Hotellerie- oder Gastronomiebetrieb die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG), kann es sich lohnen, für den Verwaltungsrat eine Organhaftpflichtversicherung abzuschliessen, um ihn vor den Folgen von Haftpflichtansprüchen zu schützen.

 

Sie möchten bei der Wahl der passenden Versicherungen Zeit sparen?

Fehlt Ihnen die Zeit, um sich im Detail mit den verschiedenen Versicherungslösungen auseinanderzusetzen? Und Sie möchten dennoch vom besten Preis-/Leistungsverhältnis profitieren? Dann sehen Sie sich auf der Plattform gastroversicherungen.ch die vom Verband GastroSuisse empfohlenen branchenspezifischen Versicherungslösungen an: Sie erfahren dort auf einen Blick transparent, wo die Unterschiede in den einzelnen Versicherungsleistungen im Vergleich zum Marktstandard liegen.

Ein praktischer Rechner kalkuliert umgehend die Prämien für Ihren Gastronomie- oder Hotelleriebetrieb. Dank seiner kollektiven Einkaufskraft ist der Verband GastroSuisse in der Lage, vorteilhafte Rahmenverträge beim jeweils passenden Versicherungspartner abzuschliessen.

 

Obligatorische Versicherungen (Personenversicherungen) für die Hotellerie und Gastronomie

Staatliche Sozialversicherungen: AHV, IV, EO/MSE, ALV

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die staatliche Vorsorge. Sie bildet die 1. Säule des Schweizer 3-Säulen-Vorsorgesystems und ist eine obligatorische Versicherung. In der AHV sind die meisten Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch versichert – sowohl Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 17. Altersjahr als auch Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 20. Altersjahr. Sie zählt zu den obligatorischen Versicherungen der Gastronomie.

Angeschlossen an die AHV sind zudem die Invalidenversicherung IV und die Ergänzungsleistungen EL. Darunter fällt auch der Erwerbsersatz EO für Ausfälle während Militärdiensten, Zivildiensten und Schutzdiensten sowie die Mutterschaftsentschädigung MSE und die Arbeitslosenversicherung ALV. 

Leistungen der AHV bei Pensionierung oder Todesfall (Altersvorsorge, Hinterlassenenrenten)

Ihre Mitarbeitenden haben ab dem ordentlichen Rentenalter Anspruch auf eine eigene Rente, die sogenannte Einzelrente. Ehepartner erhalten je eine Altersrente. Das ordentliche Rentenalter liegt bei den Männern bei 65 Jahren, bei den Frauen bei 64 Jahren. Bei Todesfall des Mitarbeitenden deckt die AHV den Existenzbedarf der hinterlassenen Familienmitglieder (Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente). Mehr zum Thema Ausgleichskasse in der Gastronomie finden Sie hier.

Leistungen der Invalidenversicherung IV

Die IV sichert bei Ihren Mitarbeitenden die Existenzgrundlage im Falle einer Erwerbsunfähigkeit durch Invalidität.  Die Leistungen zielen darauf ab, gesundheitsbedingte Probleme am Arbeitsplatz vorzubeugen, die Erwerbstätigkeit zu verbessern und zu unterstützen.

Leistungen der Erwerbsersatzordnung EO und Mutterschaftsentschädigung MSE

Die EO und MSE versichern einen Teil des Lohnausfalls bei Abwesenheit durch Militärdienstpflicht oder Mutterschaft. Auch die Vaterschaftsentschädigung und Betreuungsentschädigung gehören dazu.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung ALV

Bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sichert die ALV einen Teil des Gehalts der Mitarbeitenden. Zudem übernimmt sie die Kosten von Wiedereingliederungsmassnahmen. 

Prämien für AHV, IV und EO / MSE

Die monatlichen Prämienbeiträge leisten je zur Hälfte Sie als Arbeitgeber und Ihre Voll- oder Teilzeit-Mitarbeitenden. 

Beitragssätze AHV (Total Arbeitnehmer + Arbeitgeber): 
AHV  8.7%
IV  1.4%
EO  0.5%
Total  10.6%

(Stand 2022)

Berufliche Vorsorge BVG (Versicherungen Gastronomie)

Die Berufliche Vorsorge BVG (Pensionskasse) bildet die 2. Säule des Schweizer 3-Säulen-Vorsorgesystems. 

Leistungen BVG

Die Leistungen der BVG-Vorsorge ergänzen die AHV/IV-Leistungen zur Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards nach Erreichen des Rentenalters oder bei Invalidität. Im Todesfall bietet die berufliche Vorsorge finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen. Deshalb sind die Leistungen der Pensionskasse (Vorsorgeeinrichtung) für viele Mitarbeitende ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers. 

Für wen ist BVG obligatorisch?

Das Bundesgesetz schreibt vor, Ihre Mitarbeitenden mit einem Jahressalär von mehr als CHF 21’510 in eine Vorsorgeeinrichtung einzuschliessen.  

Für wen ist BVG nicht obligatorisch? 

  • Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn unter CHF 21’510 (bzw. CHF 1’792.50 / Monat)
  • Selbständigerwerbende
  • Befristet angestellte Arbeitnehmer (bis maximal 3 Monate Vertragsdauer)
  • Minderjährige oder Rentner
  • Arbeitnehmer mit hauptberuflicher Erwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer mit einem IV-Grad von mindestens 70%

(Stand 2022)

Wer bezahlt die BVG Prämie?

Die Prämie muss vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 50% übernommen werden. Gewisse Betriebe im Gastgewerbe übernehmen einen höheren Anteil, um Ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen.

Massgeschneiderte Pensionskasse für das Gastgewerbe

Weitere Informationen zum Thema Pensionskasse für die Gastronomie finden Sie hier. Mit der BVG-Lösung von GastroSocial bietet der Branchenverband GastroSuisse eine massgeschneiderte Pensionskasse für das Gastgewerbe an. Diese ist spezifisch auf die Bedürfnisse von Hotellerie- und Gastronomiebetriebe abgestimmt. Zudem können Sie gleichzeitig die AHV und die Familienausgleichskasse über GastroSocial aus einer Hand abrechnen.

 

Unfallversicherung UVG (Versicherungen Gastronomie)

In der Schweiz sind Arbeitgeber der Gastronomie und Hotellerie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden gegen Berufsunfälle zu versichern. Ab einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche gilt die Versicherung sowohl für Berufs- wie auch für Nichtberufsunfälle. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen der Gastronomie.

Leistungen UVG

Die obligatorische Unfallversicherung UVG trägt sowohl die Spital- und Heilungskosten als auch den Lohnausfall ab dem 3. Arbeitstag (Lohnfortzahlungspflicht). Für Mitarbeitende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, gilt der obligatorische Versicherungsschutz nicht nur für den Arbeitsplatz und den Arbeitsweg, sondern auch für die Freizeit des Mitarbeitenden. Angestellte mit einem Arbeitspensum von weniger als 8 Stunden pro Woche, sind lediglich am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg versichert. Im Falle von Invalidität entrichtet die UVG eine Rente an den Betroffenen und im Todesfall eine Rente an die Hinterbliebenen. 

Prämien UVG für Berufsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU)

Die UVG-Prämie wird in zwei Kategorien aufgeteilt. Einerseits in die Berufsunfallversicherung (BU) und andererseits in die Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Die Prämien der BU müssen vollumfänglich vom Arbeitgeber getragen und können bei den Angestellten nicht vom Lohn abgezogen werden. Die Prämie für NBU kann hingegen zu 100% auf die Mitarbeitenden abgewälzt werden.

Krankentaggeldversicherung KTG (Versicherungen Gastronomie)

Der Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) verpflichtet die angeschlossenen Betriebe, bei krankheitsbedingten Abwesenheiten von Mitarbeitenden oder bei Mutterschaft die Löhne während einer Mindestdauer weiterhin zu bezahlen. Für Betriebe und Mitarbeitende mit L-GAV ist eine Krankentaggeldversicherung (KTG) obligatorisch. Sie gehört zu den Standards in Sachen Versicherungen in der Gastronomie.

Die KTG-Versicherung schützt sowohl den Betrieb als auch die Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen bei Ausfällen durch Krankheit oder Mutterschaft. 

Leistungen KTG

Die abgeschlossene Krankentaggeldversicherung deckt während 720 von 900 aufeinanderfolgenden Tagen, abzüglich der vereinbarten Wartefrist, 80% des Bruttolohns bei einem krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeitenden. Sie verhindert, dass der Gastronomie- oder Hotellerie Betrieb in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil dieser trotz Absenz von einem oder mehreren Mitarbeitenden für viele Monate den Lohn weiterhin zahlen muss. 

Wer bezahlt die Prämien der Krankentaggeldversicherung KTG?

Arbeitgeber sind verpflichtet, 50% der Prämien für die KTG-Versicherung zu übernehmen. Sie bezahlen jeweils die gesamte Prämie an die Krankentaggeldversicherung und können den Arbeitnehmenden die Hälfte davon vom Lohn abziehen.

Tiefere Prämien durch vorteilhafte Verbandskonditionen

Der Verband für Hotellerie und Restauration GastroSuisse schliesst dank seiner kollektiven Einkaufskraft vorteilhafte Rahmenverträge beim jeweils passenden Versicherungspartner ab. Sind Sie Mitglied von GastroSuisse, so kommen Sie in den Genuss von günstigen Prämien für Ihre betriebliche Krankentaggeldversicherung. Zudem entspricht die Risikodeckung der jeweiligen Versicherung den Vorgaben des L-GAV.

 

Motorfahrzeugversicherungen (Versicherungen Gastronomie)

Betreibt Ihr Restaurant einen Food-Kurierdienst oder verfügt Ihr Hotel über einen Limousinen-Service, um die Gäste vom Bahnhof abzuholen, dann verfügen Sie möglicherweise über mehrere Autos oder Roller. In diesem Fall ist Ihr Gastgewerbebetrieb verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Autos oder Motorräder abzuschliessen. Auf diese Weise sind die finanziellen Folgen von Schäden an Drittparteien abgedeckt, die durch das Führen dieser Fahrzeuge verursacht werden. Zusätzlich lassen sich Teil- und Vollkaskorisiken versichern.

Das Spektrum der Versicherungsleistungen und auch die Prämienhöhe sind bei den verschiedenen Anbietern sehr unterschiedlich – ein Marktvergleich lohnt sich in jedem Fall. Mit der Wahl eines hohen Selbstbehalts lassen sich Prämieneinsparungen erzielen.


Wahl der optimalen obligatorischen Versicherungen für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe

Die Wahl der bestmöglichen Vorsorgelösung, Krankentaggeldversicherung und Unfallversicherung ist eine Entscheidung mit langfristigen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden aber auch auf die Attraktivität als Arbeitgeber im Gastgewerbe. Im intensiven Dialog mit den verschiedenen Anbietern von Pensionskassenlösungen lässt sich schliesslich die passende Versicherungskombination finden. 

Der Vergleich der verschiedenen Versicherungslösungen kann allerdings eine komplexe und zeitaufwendige Angelegenheit sein. Wer Zeit sparen möchte, kann sich direkt auf die bereits erstellte Analyse des Verbands für Gastronomie und Hotellerie GastroSuisse stützen. Viele Betriebe des Gastgewerbes richten sich nach den Empfehlungen von GastroSuisse und informieren sich über die Versicherungsplattform www.gastroversicherungen.ch über die branchenspezifischen Lösungen zu BVG, UVG und KTG für Gastronomie- und Hotelleriebetriebe. Dank langjähriger Erfahrung kennt die Plattform Bedürfnisse und Risiken der verschiedenen Gastgewerbebetriebe unter Berücksichtigung des Gesamtarbeitsvertrags L-GAV.

 

Empfohlene Versicherungen für die Gastronomie

Sachversicherung / Inventarversicherung (Versicherungen Gastronomie)

Üblicherweise verfügen Hotels, Restaurants, Cafés, Bars, Pensionen oder Gasthöfe über hohe Sachwerte. Mobiliar, Geschirr, Bettwäsche, Dekorationsartikel und dergleichen gehen rasch ins Geld. Aber auch Küchenmaschinen, Kaffeemaschinen und andere betriebsnotwendige Geräte und Werkzeuge kosten nicht selten mehrere hunderttausend Franken. Mit einer Sachversicherung (Inventarversicherung) lässt sich das gesamte Inventar gegen unvorhersehbare Ereignisse schützen. So vermeiden Sie, dass unglückliche Schadenfälle oder Missgeschicke die Existenz Ihres Betriebs gefährden.

Bei der Wahl der Gastroversicherung ist darauf zu achten, dass ein ausgebauter Deckungsumfang vorhanden ist und typische Schäden des Gastgewerbes im Ernstfall auch wirklich gedeckt sind. Branchenspezifische Sachversicherungen schützen das gesamte Inventar Ihres Betriebs vor sämtlichen Risiken – was nicht explizit ausgeschlossen ist, soll versichert sein. So finden etwa Mitglieder von GastroSuisse mit der Sachversicherung für das Gastgewerbe eine spezifisch auf die Bedürfnisse der Hotellerie und Gastronomie zugeschnittene Versicherung für die  Gastronomie.

 

Betriebshaftpflichtversicherung

Sehr empfehlenswert als Versicherung für die Gastronomie ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt Ihren Betrieb gegen Haftungsansprüche von Dritten. So sind Schäden, die den Gästen während des Besuchs in Ihrem Lokal entstehen, versichert. Dazu gehören etwa Schäden durch Lebensmittelvergiftungen (Krankenhaus, Lohnausfall), Sachschäden, Garderobenhaftung, Schäden an von Gästen anvertrauten Fahrzeugen (Valet Parking), Haftungsschäden bei ausgeliehenen Fahrrädern etc. 

Auch Schäden am gemieteten Lokal oder Gebäude für Ihr Hotel, Restaurant oder Bar lassen sich damit versichern und in vielen Fällen schreibt der Vermieter den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zwingend vor. Damit sind Sie gegen kostspielige Haftungsansprüche, wie sie etwa durch Feuer- oder Wasserschäden entstehen, abgesichert.

Auch wenn Sie damit rechnen, dass ein Haftpflichtereignis nur selten auftritt, so kann ein einziger Schaden Ihren Betrieb in seiner Existenz gefährden. Da solche Ereignisse glücklicherweise nicht oft auftreten, sind die Prämien vergleichsweise sehr tief. GastroSuisse-Mitglieder können von einer exklusiven und spezifisch auf das Gastgewerbe zugeschnittenen Betriebshaftpflichtversicherung für die Hotellerie und Gastronomie profitieren.

 

Betriebsausfallversicherung (Versicherungen Gastronomie)

Eine Betriebsausfallversicherung schützt Ihren Gastronomie- oder Hotelleriebetrieb gegen Vermögensschäden, wenn die Einnahmen durch aussergewöhnliche Umstände ausfallen. Im Gastgewerbe sind die Fixkosten in der Regel hoch. Allein Miete und Löhne schlagen oft mit 50% des Umsatzes zu Buche. Muss Ihr Hotel, Restaurant oder Café nach einem Wasserschaden den Betrieb für mehrere Tage oder Wochen schliessen, laufen die Kosten weiter, doch die Gäste und der Umsatz bleiben aus. Genau in diesen Situationen springt die Betriebsausfallversicherung ein. Gastroversicherungslösungen sollten eine ganze Reihe von Schadenereignissen abdecken: 

Was soll eine Betriebsausfallversicherung für das Gastgewerbe abdecken?

  • Betriebsunterbrechung wegen Feuer, Wasser oder Elementarschäden
  • Zufahrtsbehinderung (z.B. Steinschlag auf der Zufahrtsstrasse zum Bergrestaurant)
  • Kosten bei Befall von Bettwanzen in Hotels, Pensionen oder Herbergen
  • Mehrkosten während der Unterbrechungsdauer
  • Betriebsausfall und Kosten bei Verbreitung von übertragbaren Krankheiten 
  • Betriebsunterbrechung wegen Erdbeben
  • Schadennachweis- und Expertenkosten
  • Kosten für Sachverständigenverfahren
  • Folgekosten

Als GastroSuisse-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, eine branchenspezifische Betriebsausfallversicherung für die Hotellerie oder Gastronomie abzuschliessen.

 

Rechtsschutzversicherung (Versicherungen Gastronomie)

Streitigkeiten mit Gästen, Arbeitnehmern oder Lieferanten kommen hoffentlich selten vor, doch können sie schnell einmal vor einem Richter landen – unabhängig davon, ob Sie im Recht sind oder nicht. Die Kosten für einen Rechtsbeistand oder Anwalt können auf mehrere 10’000 Franken ansteigen. Mit einer Gastroversicherung für Betriebsrechtsschutz können Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Rechtsfällen absichern. 

Welche Kosten deckt eine Versicherung für Betriebsrechtsschutz in der Regel?

  • Anwaltskosten
  • Beratung, Rechtsfragen (z.B. am Telefon)
  • Expertisen
  • Schreibgebühren
  • Gerichtsgebühren und weitere Verfahrenskosten
  • Prozessentschädigung der Gegenpartei
  • Kosten für die Erstellung eines Gutachtens für einen Prozess
  • Inkassokosten (z.B. Betreibungskosten)

Organhaftpflichtversicherung (Versicherungen Gastronomie)

Hat Ihr Hotellerie- oder Gastronomiebetrieb die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG), kann eine Organhaftpflichtversicherung für den Verwaltungsrat sinnvoll sein. Häufiger als früher werden heute Haftungsansprüche gegenüber den leitenden Organen geltend gemacht. Einem Verwaltungsrat kann unbeabsichtigt ein Fehler unterlaufen, der anschliessend als Pflichtverletzung ausgelegt werden kann. Es genügt, wenn die Verantwortlichkeiten zu wenig klar definiert oder die Kontrolle über die Geschäftsleitung ungenügend war – schon haftet ein Verwaltungsrat mit seinem Privatvermögen für das unternehmerische Missmanagement.

Nun sollten Sie alles relevante zum Thema Versicherungen in der Gastronomie verstehen. Falls Sie trotzdem Hilfe bei der Auswahl des richtigen Angebots benötigen, können Sie sich jederzeit hier bei einem Gastronomie Berater in Ihrer Region melden. Die Berater unseres Vertriebspartners SWICA sind Experten wenn es um die Restaurants, Hotels und weitere Gastronomiebetriebe geht.

 

Disclaimer:
Die in diesem Beitrag genannten Informationen und Ratschläge basieren auf Erfahrungen und haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Der Inhalt dieses Beitrags wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftung übernommen. Im Einzelfall empfiehlt es sich immer individuelle Expertenmeinungen für das eigene Unternehmen einzuholen.
esurance agiert als reiner Softwareprovider. Die Plattform Gastroversicherungen.ch wird von dem gebundenen Vermittler SWICA Krankenversicherungen AG angeboten und besteht aus Versicherungsprodukten von SWICA, Baloise und Gastrosocial.

Ähnliche Themen