Pensionskasse (PK) Gastronomie

Durch die Pensionskasse (PK) für Gastronomiebetriebe wird sichergestellt, dass eine lebenslange Altersrente möglich ist. Die Pensionskasse bildet die zweite Säule des schweizerischen Drei-Säulen-Systems. Da die Gastronomiebranche dem L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie) untersteht, gibt es auch bei der Pensionskasse einige wichtige Punkte zu beachten.

Die Merkmale

Die Pensionskasse ist für die Gastronomie obligatorisch für alle AHV-pflichtigen Personen mit einem Jahreseinkommen über 21’150 CHF. Der Eintritt erfolgt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Versichert sind zu diesem Zeitpunkt gemäss Gesetz nur die Risiken Tod und Invalidität, ab 25 Jahren startet die Abgabe von Sparbeiträgen. Die Beiträge werden nach der Höhe des Lohnes berechnet und der Arbeitgeber beteiligt sich mit 50% der Beiträge. Selbstständige können sich selbst bei der Pensionskasse freiwillig anschliessen. Ein Beispiel für einen Vorsorgeplan finden Sie hier.

Ziel der Beiträge der Pensionskasse sowie der AHV ist es, ungefähr 60% ihres Lohnes als Rente ausbezahlen zu können.

Rente oder Kapitalbezug

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, die Pensionskasse auszahlen zu lassen. Vor der Pensionierung müssen sie sich deshalb entscheiden, ob sie eine einmalige Auszahlung ihres Rentenkapitals möchten oder eine lebenslange Rente. Es ist auch möglich, einen Teilbetrag auszahlen zu lassen und den restlichen Anspruch über die regelmäßige Rente zu beziehen. Die Pensionskasse setzt dabei die Bedingungen fest. Ein Vorbezug ist je nach Situation ebenfalls möglich (bsp. Wohneigentum, Auswanderung).

Einkauf in die Pensionskasse

Je nach Vorsorgeguthaben gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig in die Pensionskasse einzukaufen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn sie Beitragslücken haben oder weniger als der maximale Betrag in die Pensionskasse einbezahlt haben. Durch den Einkauf schließen sie mögliche Lücken in der Rente.

Pensionskassenlösung für Gastronomie von Gastrosocial

Die Pensionskassenlösung von Gastrosocial ist direkt an die Anforderungen von Gastronomieunternehmen angepasst. Durch die jahrelange Erfahrung in der Gastrobranche wird sichergestellt, dass die Pensionskasse L-GAV konform ausgerichtet ist. Durch Zusätze können sie höhere Löhne versichern, für besseren Risikoschutz sorgen und den AHV-Bruttolohn ohne Koordinationsabzug versichern. Weitere Gastronomieprodukte finden Sie hier.

 

Disclaimer:
Die in diesem Beitrag genannten Informationen und Ratschläge basieren auf Erfahrungen und haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Der Inhalt dieses Beitrags wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftung übernommen. Im Einzelfall empfiehlt es sich immer individuelle Expertenmeinungen für das eigene Unternehmen einzuholen.
esurance agiert als reiner Softwareprovider. Die Plattform Gastroversicherungen.ch wird von dem gebundenen Vermittler SWICA Krankenversicherungen AG angeboten und besteht aus Versicherungsprodukten von SWICA, Baloise und Gastrosocial.

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