Versicherung Hotel: Welche Versicherungen benötigt man als Hotel / Pension?
Um eine Pension, ein kleines Hotel, ein Bed and Breakfast (B&B) oder einen Gasthof erfolgreich zu betreiben, gilt es auch an die Vermeidung von relevanten Risiken in diesen Hotelleriebetrieben zu denken. Bei Schadenereignissen sollen keine existenzbedrohenden Folgekosten auf den Betrieb zurückfallen. Ein auf den Beherbergungsbetrieb abgestimmter Versicherungsschutz ist daher wichtig:
- Schliesst die Versicherung etwa Betriebsausfälle nach einem Befall durch Bettwanzen ein?
- Sind die gesetzlichen Vorgaben für Beherbergungsbetriebe und die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (L-GAV) berücksichtigt?
- Besteht eine Versicherung zur Deckung der Folgekosten bei Cyberangriffen auf die IT-Infrastruktur oder auf die Kundendaten?
Diese und viele weitere branchenspezifische Fragestellungen sind bei der Wahl der passenden Versicherungslösung für die Hotellerie wichtig.
Wann sollen Hotelleriebetriebe ihre Versicherungen überprüfen?
Versicherungen Hotel: Die Versicherungsdeckungen Ihres Beherbergungsbetriebs sollen stets soweit optimiert sein, dass die Zukunft des Unternehmens nach einem Schadenereignis sicher und berechenbar bleibt. Insbesondere sollen die existenzbedrohenden Risiken gedeckt sein. Auf diese Weise ist bei einem grösseren Schadenfall der Fortbestand Ihres Hotelleriebetriebs gesichert. Es lohnt sich, die Versicherungslösungen periodisch zu prüfen. Denn Versicherungen für Hotels sind immer wieder relevant. Erfahren Sie mehr zu den spezifischen Situationen, bei denen sich ein Gastgewerbebetrieb zwingend um seinen Versicherungsschutz kümmern sollte.
Obligatorische Versicherungen für die Hotellerie
Staatliche Sozialversicherungen: AHV, IV, EL, EO/MSE, ALV
Die 1. Säule des Schweizer 3-Säulen-Vorsorgesystems besteht aus der staatlichen Vorsorge AHV. Daran angeschlossen sind die Invalidenversicherung IV und die Ergänzungsleistungen EL. Darunter fällt auch die Erwerbsersatzordnung EO, die Mutterschaftsentschädigung MSE und die Arbeitslosenversicherung ALV. In der AHV sind die meisten Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch versichert – sowohl Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 17. Altersjahr als auch Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 20. Altersjahr.
Leistungen der AHV bei Pensionierung oder Todesfall
Vom ordentlichen Rentenalter an (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre) haben die Mitarbeitenden Ihres Hotelleriebetriebs Anspruch auf eine Rente, die sogenannte Einzelrente. Ehepartner erhalten je eine Altersrente. Diese Renten bezahlt die AHV an ihre Versicherten. Bei Todesfall des Mitarbeitenden deckt die AHV den Existenzbedarf der hinterlassenen Familienmitglieder mit einer Witwenrente bzw. einer Witwerrente und einer Waisenrente.
Leistungen der Invalidenversicherung IV
Bei Erwerbsunfähigkeit eines Mitarbeiters durch Invalidität sichert die Invalidenversicherung IV seine Existenzgrundlage.
Leistungen der Erwerbsersatzordnung EO und Mutterschaftsentschädigung MSE
Bei Abwesenheit durch Militärdienstpflicht oder Mutterschaft decken die EO und die MSE einen Teil des Lohnausfalls der Mitarbeitenden.
Leistungen der Arbeitslosenversicherung ALV
Bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sichert die ALV einen Teil des Gehalts der Mitarbeitenden. Sie trägt auch die Kosten und organisiert Massnahmen für die rasche Wiedereingliederung des Mitarbeiters in den Arbeitsmarkt. Im Vordergrund stehen dabei Kurse, Umschulungsprogramme sowie Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche.
Prämien für die AHV
Die Prämien für die AHV (inkl. IV, EO/MSE) bezahlen je zur Hälfte der Hotelleriebetrieb und der Arbeitnehmer. Die Beitragssätze für die Prämien der AHV sind vom Gesetzgeber festgelegt.
Berufliche Vorsorge BVG (Pensionskasse)
Die berufliche Vorsorge BVG (Pensionskasse) ist die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Die Bestimmungen dazu sind durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG geregelt. Für Hotels, Pensionen, Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeit und Bed-and-Breakfast-Unterkünfte gelten zudem die Bestimmungen gemäss Artikel 27 des Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes L-GAV. Sie ist eine obligatorische Versicherung für Hotels.
Leistungen der beruflichen Vorsorge
Die Leistungen der beruflichen Vorsorge BVG ergänzen die AHV/IV-Leistungen, damit Arbeitnehmende nach Erreichen des Rentenalters oder bei Invalidität einen angemessenen Lebensstandard beibehalten können. Im Todesfall bietet die berufliche Vorsorge finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen. Die Leistungen der jeweiligen Pensionskasse sind für viele Mitarbeitende ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers.
Für wen ist die BVG obligatorisch?
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge schreibt vor, Mitarbeitende ab dem Jahr ihrer Volljährigkeit und mit einem Jahressalär von mehr als CHF 21’510 in eine Vorsorgeeinrichtung einzuschliessen.
Für wen ist die BVG nicht obligatorisch?
- Für Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn unter CHF 21’510
- Für Selbständigerwerbende
- Für befristet angestellte Arbeitnehmende bis maximal 3 Monate Vertragsdauer
- Für Minderjährige und Rentner
- Für Arbeitnehmende mit einem IV-Grad von mindestens 70%
- Für Arbeitnehmende mit hauptberuflicher Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber
Wie hoch ist die BVG-Prämie in der Hotellerie?
Der Gesamtarbeitsvertrag L-GAV gibt vor, wie hoch die Mindestprämie für die berufliche Vorsorge sein soll. Bei Mitarbeitenden, die das 18. Altersjahr vollendet haben, soll ein Mindestbeitrag von 1% des Lohns als Prämie in die berufliche Vorsorge fliessen. Bei Mitarbeitenden, die das 25. Altersjahr vollendet haben, soll die Prämie für die Pensionskasse mindestens 14% des Lohns betragen. Die jeweilige Prämienhöhe gilt jeweils ab 1. Januar desjenigen Jahres, in dem die Mitarbeitenden die genannten Altersstufen (18 und 25 Jahre) erreichen.
Wer bezahlt die BVG-Prämie?
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber bezahlen die Prämie je zur Hälfte. Manche Hotelleriebetriebe übernehmen einen höheren Anteil und steigern so Ihre Attraktivität im Arbeitsmarkt. So erhöhen Sie die Loyalität der bestehenden Mitarbeitenden und finden bei der Personalsuche rascher neue Talente.
Branchenspezifische Pensionskasse für Hotelleriebetriebe
Eine spezifisch auf die Bedürfnisse von Hotelleriebetrieben abgestimmte BVG-Vorsorgelösung trägt den Vorgaben des L-GAV Rechnung. So bietet der Gastgewerbeverband GastroSuisse mit der Vorsorgelösung GastroSocial eine massgeschneiderte Pensionskasse für die Hotellerie an. Zudem lässt sich mit GastroSocial gleichzeitig auch die AHV und die Familienausgleichskasse aus einer Hand abrechnen, was die Administration für den Hotelleriebetrieb vereinfacht und Hotelversicherung aus einer Hand ermöglicht.
Unfallversicherung UVG (Versicherungen Hotel)
Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung muss jeder Betrieb in der Schweiz seine Mitarbeitenden gegen Berufsunfälle versichern. Ab einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche gilt die Versicherung sowohl für Berufsunfälle BU wie auch für Nichtberufsunfälle NBU. Die obligatorische Unfallversicherung UVG verhindert, dass ein Hotelleriebetrieb und die betroffene Person bei einem Unfall in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zudem enthält Artikel 25 des Gesamtarbeitsvertrags L-GAV besondere Bestimmungen zur Unfallversicherung im Gastgewerbe. Mit der Unfallzusatzversicherung UVGZ lassen sich diese L-GAV-Vorgaben mitversichern.
Leistungen UVG
Die obligatorische Unfallversicherung UVG trägt sowohl die Spital- und Heilungskosten, den Lohnausfall ab dem 3. Arbeitstag (Lohnfortzahlungspflicht) als auch die Kosten für die berufliche Wiedereingliederung des Mitarbeiters. Im Falle von Invalidität entrichtet die UVG eine Rente an den Betroffenen und im Todesfall an die Hinterbliebenen. Für Angestellte, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, gilt der obligatorische Versicherungsschutz nicht nur für den Arbeitsplatz und den Arbeitsweg, sondern auch während ihrer Freizeit. Angestellte mit einem Arbeitspensum von weniger als 8 Stunden pro Woche, sind lediglich am Arbeitsplatz und auf dem direkten Arbeitsweg versichert.
Prämien UVG für Berufsunfälle BU und Nichtberufsunfälle NBU
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG verlangt, dass der Arbeitgeber die Prämien der BU vollumfänglich übernimmt. Er darf diese den Angestellten nicht vom Gehalt abziehen. Die Prämie für die NBU kann der Hotelleriebetrieb hingegen zu 100% auf die Mitarbeitenden abwälzen und monatlich von ihrem Bruttolohn abziehen.
Worauf ist bei der Wahl der Unfallversicherung für Hotelleriebetriebe zu achten?
Um bei einem Unfall eines Mitarbeitenden existenzbedrohende finanzielle Risiken für den Beherbergungsbetrieb auszuschliessen, soll die gewählte Unfallversicherungslösung auf die besonderen Bedürfnisse der Hotellerie abgestimmt sein. Spezifische Auswahlkriterien unterstützen die Wahl der passenden Unfallversicherung. Zur Vereinfachung hat der Verband Gastrosuisse für die Unfallversicherung die branchenspezifische Lösung GastroUnfall für das Gastgewerbe erarbeitet. Diese erfüllt die Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrags L-GAV und bietet für Hotelleriebetriebe attraktive Konditionen.
Krankentaggeldversicherung KTG (Versicherungen Hotel)
Bei Ausfällen der Mitarbeitenden durch Krankheit oder Mutterschaft übernimmt die Krankentaggeldversicherung KTG die Lohnfortzahlungspflicht und entlastet so den Hotelleriebetrieb sowie sein Personal. Der L-GAV verpflichtet die angeschlossenen Betriebe, bei krankheitsbedingten Abwesenheiten von Mitarbeitenden oder bei Mutterschaft die Löhne während einer Mindestdauer weiterhin zu bezahlen. Zu diesem Zweck müssen die Arbeitgebenden eine KTG-Versicherung abschliessen. Sie gehört zu den wichtigsten Hotelversicherung.
Welche Leistungen erbringt die Krankentaggeldversicherung KTG?
Die Krankentaggeldversicherung verhindert, dass der Hotelleriebetrieb durch die Lohnfortzahlungspflicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dazu deckt die KTG-Versicherung 80% des Bruttolohns eines durch Krankheit arbeitsunfähigen Mitarbeitenden während 720 von 900 aufeinanderfolgenden Tagen, abzüglich der vereinbarten Wartefrist. Zudem übernimmt sie bei Bedarf die Kosten zur raschen beruflichen Wiedereingliederung des Betroffenen.
Wer bezahlt die Prämien der Krankentaggeldversicherung KTG?
Der Hotelleriebetrieb muss mindestens 50% der Prämien für die KTG-Versicherung übernehmen. Er bezahlt die gesamte Prämie inklusive Mitarbeiteranteil an die Krankentaggeldversicherung. Danach zieht der Betrieb den Arbeitnehmenden die Hälfte davon von ihrem Bruttolohn ab.
Tiefere Prämien durch vorteilhafte Verbandskonditionen
Wie bei der Unfallversicherung bietet der Gastgewerbeverband GastroSuisse auch für das Krankentaggeld eine branchenspezifische Versicherung an. Die Versicherungslösung GastroKrankentaggeld ist spezifisch auf die Vorgaben des L-GAV ausgerichtet und auf die Bedürfnisse der Lohnfortzahlung in der Hotellerie abgestimmt. Beherbergungsbetriebe kommen in den Genuss von attraktiven Prämien für ihre betriebliche Krankentaggeldversicherung.
Motorfahrzeugversicherungen
Erbringen Sie für Ihre Hotelgäste Transportdienstleistungen wie etwa einen eigenen Personen- und Gepäcktransfer zwischen Hotel und Bahnhof oder Flughafen? Dann gehören vermutlich Autos zu Ihrem Hotelleriebetrieb. Trifft dies zu, so verpflichtet Sie der Gesetzgeber, eine Haftpflichtversicherung für Automobile abzuschliessen. Diese deckt die Schäden an Drittparteien, die Sie oder Ihr Personal mit dem Einsatz dieser Autos verursachen. Das Spektrum der Versicherungsleistungen und auch die Prämienhöhe sind bei den verschiedenen Anbietern sehr unterschiedlich – ein Marktvergleich lohnt sich. Mit der Wahl eines hohen Selbstbehalts lassen sich weitere Prämieneinsparungen erzielen.
Empfohlene Hotelversicherungen
Sachversicherung / Inventarversicherung (Versicherungen Hotel)
Hotels, Pensionen, Gasthöfe, B&B-Betriebe mit Unterkunftsmöglichkeit verfügen in der Regel über hohe Sachwerte. Mobiliar, Geschirr, Kaffee- und Küchenmaschinen, Bettwäsche oder Dekorationsartikel kosten nicht selten hunderttausende von Franken. Beschädigungen dieses Inventars durch unglückliche Ereignisse oder Missgeschicke können einen Betrieb finanziell empfindlich treffen. Mit einer Sachversicherung lässt sich das kostspielige Hotel-Inventar vor den finanziellen Folgen durch Feuer, Elementarereignisse oder Diebstähle schützen. All-Risk-Versicherungen decken zudem auch Schadenfälle, die in betrieblichen Alltagssituationen entstehen.
Bei der Wahl der passenden Sach- oder Inventarversicherung ist darauf zu achten, dass diese die Bedürfnisse der Beherbergungsbetriebe berücksichtigt. So soll ein ausgebauter Deckungsumfang insbesondere die typischerweise in der Hotellerie auftretenden Schadenereignisse einschliessen. Branchenspezifische Sachversicherungen schützen das gesamte Inventar Ihres Betriebs vor sämtlichen Risiken – was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist versichert. So finden Hotelleriebetriebe mit der Sachversicherung für das Gastgewerbe GastroInventar eine vom Branchenverband GastroSuisse empfohlene Versicherungslösung. Diese ist spezifisch auf die Anforderungen der Hotellerie zugeschnitten.
Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungen Hotel)
Erleiden Gäste oder andere Drittpersonen innerhalb Ihres Hotelleriebetriebs einen Sach- oder Personenschaden, so können diese gegenüber Ihrem Betrieb Haftungsansprüche geltend machen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen das finanzielle Risiko. Dazu gehören etwa Schäden durch Lebensmittelvergiftungen (Krankenhausaufenthalt, Lohnausfall), Sachschäden an Kleidungsstücken, Garderobenhaftung, Schäden an von Gästen anvertrauten Fahrzeugen (Valet Parking) oder Haftungsschäden bei ausgeliehenen Fahrrädern.
Auch Schäden am gemieteten Lokal oder Gebäude (z.B. durch Feuer oder Überschwemmungen) lassen sich damit versichern. In vielen Fällen schreibt der Vermieter des Lokals den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zwingend vor.
Ein einziges Haftpflichtereignis kann einen Hotelleriebetrieb in eine schwierige finanzielle Lage bringen. Da solche Begebenheiten glücklicherweise nicht oft auftreten, sind die Prämien für eine Betriebshaftpflichtversicherung vergleichsweise tief. GastroSuisse-Mitglieder können von der spezifisch auf das Gastgewerbe zugeschnittenen Betriebshaftpflichtversicherung GastroHaftpflicht profitieren.
Betriebsausfallversicherung (Versicherungen Hotel)
Ist Ihr Hotelleriebetrieb aufgrund eines Schadenereignisses von einer Betriebsunterbrechung betroffen, so können Sie während dieser Zeit keine Gäste mehr unterbringen. Eine Betriebsausfallversicherung sichert Ihrem Hotelleriebetrieb die Einnahmen, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen.
Im Gastgewerbe sind die Fixkosten in der Regel hoch. So schlagen allein Miete und Löhne oft mit weit mehr als 50% des Umsatzes zu Buche. Muss ein Hotel, eine Pension, ein B&B oder ein anderer Beherbergungsbetrieb etwa nach einem Wasserschaden den Betrieb für mehrere Tage oder Wochen schliessen, laufen die Kosten weiter, doch die Gäste und der Umsatz bleiben aus. In solchen Situationen springt die Betriebsausfallversicherung ein. Diese Versicherung Hotel sollte spezifische, für Beherbergungsbetriebe massgebende Schadenereignisse eines Betriebsausfalls einschliessen (z.B. Kosten bei Befall durch Bettwanzen).
Für Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Herbergen und B&B-Betriebe bietet der Verband GastroSuisse die branchenspezifische Betriebsausfallversicherung GastroAusfall.
Betriebsrechtsschutzversicherung (Versicherungen Hotel)
Rechtsfälle in Ihrem Beherbergungsbetrieb kommen hoffentlich nur selten vor. Doch wenn sie auftreten, enden Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, Lieferanten oder Gästen schnell einmal vor Gericht. Die Kosten für einen Rechtsbeistand oder Anwalt können sich auf mehrere 10’000 Franken belaufen. Damit Ihr Betrieb in solchen Fällen nicht in finanzielle Bedrängnis gerät, übernimmt eine Betriebsrechtsschutzversicherung die juristischen Folgekosten – unabhängig davon, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Welche Kosten deckt eine Versicherung für Betriebsrechtsschutz in der Regel?
- Anwaltskosten
- Beratung, Rechtsfragen (z.B. am Telefon)
- Expertisen
- Schreibgebühren
- Gerichtsgebühren und weitere Verfahrenskosten
- Prozessentschädigung der Gegenpartei
- Kosten für die Erstellung eines Gutachtens für einen Prozess
- Inkassokosten (z.B. Betreibungskosten)
Organhaftpflichtversicherung für Hotelleriebetriebe als AG (Versicherungen Hotel)
Häufiger als früher sind heute die leitenden Organe eines Betriebs mit Haftpflichtansprüchen konfrontiert. Falls Ihr Hotelleriebetrieb die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) hat, so schützt die Organhaftpflichtversicherung D&O Ihren Verwaltungsrat vor den Folgen von Schadenersatzforderungen. Es genügt, wenn etwa die Verantwortlichkeiten nicht klar genug definiert waren, die Kontrolle der Geschäftsleitung als ungenügend eingeschätzt wird oder dem Verwaltungsrat ein Fehler unterläuft. Schnell lassen sich solche vermeintlich kleinen Ungereimtheiten als Pflichtverletzung auslegen und schon haftet der Verwaltungsrat mit seinem Privatvermögen dafür.
Effiziente Wahl der passenden Hotelversicherung für Beherbergungsbetriebe
Nun sollten Sie alles relevante zum Thema Hotelversicherungen verstehen. Falls Sie trotzdem Hilfe bei der Auswahl des richtigen Angebots benötigen, können Sie sich jederzeit hier bei einem Gastronomie Berater in Ihrer Region melden. Die Berater unseres Vertriebspartners SWICA sind Experten wenn es um die Restaurants, Hotels und weitere Gastronomiebetriebe geht.
Fehlt Ihnen die Zeit, um sich im Detail mit den verschiedenen Versicherung bzgl. Hotel auseinanderzusetzen? Der Vergleich der verschiedenen Versicherungslösungen kann eine komplexe und zeitaufwendige Angelegenheit sein. Sie möchten dennoch vom besten Preis-/Leistungsverhältnis profitieren? Um Zeit zu sparen, können Sie sich direkt auf die bereits erstellte Analyse des Verbands GastroSuisse stützen. Viele Hotels, Pensionen, Gasthöfe und B&B-Betriebe richten sich nach den Versicherungsempfehlungen des Verbands. Auf seiner Versicherungsplattform gastroversicherungen.ch finden Sie branchenspezifische Lösungen für die Hotellerie.
Sie erfahren dort auf einen Blick transparent, wo die Unterschiede in den einzelnen Versicherungsleistungen im Vergleich zum Marktstandard liegen. Dank langjähriger Erfahrung des Verbands berücksichtigt die Plattform Bedürfnisse und Risiken der verschiedenen Gastgewerbebetriebe sowie die Anforderungen des L-GAV. Mit seiner kollektiven Einkaufskraft ist GastroSuisse zudem in der Lage, vorteilhafte Rahmenverträge zu attraktiven Prämien beim jeweils passenden Versicherungspartner abzuschliessen. Davon profitieren die angeschlossenen Hotelleriebetriebe.