Gebäudeversicherung

Was deckt die Gebäudeversicherung?

Mit einer Gebäudesachversicherung können Eigentümer ihr Gebäude gegen Schäden absichern, die durch eine versicherte Gefahr verursacht werden. Die üblich versicherten Gefahren sind Feuer- und ElementargefahrenWassergefahrenGlasbruch und Diebstahl. Wobei in den meisten Kantonen die Gebäudefeuerversicherung (Feuer- und Elementargefahren) obligatorisch ist (siehe Tabelle unten). Die freiwilligen Zusatzdeckungen können bei Bedarf eingeschlossen werden.

Gesetz – Was ist die gesetzliche Grundlage?

Eine Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementargefahren ist in vielen Kantonen obligatorisch. In den Kantonen mit einem Versicherungsobligatorium wird unterschieden, ob die Deckung bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss oder auch über einen privaten Versicherer laufen kann. Die freiwilligen Zusatzdeckungen können jeweils über einen privaten Versicherer abgeschlossen werden.

Die untere Tabelle bezieht sich lediglich auf die Deckung einer Gebäudefeuerversicherung (Feuer- und Elementargefahren). Kantone in welchen kein Versicherungsobligatorium besteht können das Feuer- und Elementarrisiko freiwillig bei einer Gesellschaft versichern.

Versicherungspflicht bei der kantonalen Gebäudeversicherung Versicherungspflicht mit freier Wahl der Versicherungsgesellschaft keine Versicherungspflicht
  • Aargau
  • Appenzell-Ausserrhoden
  • Bern
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Freiburg
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • St. Gallen
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • Thurgau
  • Waadt
  • Zug
  • Zürich
  • Schwyz
  • Obwalden
  • Uri
  • Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerrhoden
  • Appenzell-Innerrhoden
  • Genf
  • Tessin
  • Wallis

Wer gehört zum versicherten Personenkreis?

Versichert ist der Eigentümer des Gebäudes.

Wo ist der Geltungsbereich der Versicherung?

Die Deckung bezieht sich auf ein bestimmtes Gebäude, daher ist der Geltungsbereich auch für den Ort an welchem sich das Gebäude befindet.

Welche Leistungen sind im Schadenfall automatisch mitversichert?

  • Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten
  • Notmassnahmen (z.B. provisorische Dachabdichtungen)
  • Dekontaminationskosten (bei Feuer)
  • Freilegungs- und Abdeckungskosten für Leitungen (bei Wasser)
  • Schlossänderungskosten

Mietertragsausfall

Ist ein Mehrfamilienhaus beispielsweise aufgrund von Hochwasser oder eines Brandes nicht mehr bewohnbar, entstehen beim Eigentümer Mietertragsausfälle. Gebäudeeigentümer können sich gegen einen Mietertragsausfall beim Versicherer zusätzlich absichern. In der Regel ist der Mietertragsausfall bei den Wassergefahren mitversichert, aber nicht bei Feuer- und Elementargefahren.

Ausschlüsse – Was wird von der Deckung ausgeschlossen?

Einige versicherte Leistungen werden nicht erbracht wenn z.B.:

  • Das Wasser durch ein offenes Dachfenster eingetreten ist.
  • Schäden an Fahrzeugen, Booten etc. welche sich z.B. in der Garage befinden und ohne Kaskoversicherung auch keinen Schutz für Ereignisse wie Feuer, Elementar oder Wasser haben.
  • Durch Stauseen verursachte Überschwemmungen.

Mögliche versicherte Schadenbeispiele

  • Aufgrund eines Kurzschlusses brennt ein Gebäude bis auf die Grundmauern nieder
  • Der Schlauch des Geschirrspülers reisst ab und setzt den 1. Stock eines Gebäudes unter Wasser

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