Fristen der Krankenkasse
Wie ist die Kündigungsfrist der Grundversicherung?
Modell und Franchise | Kündigung per |
freie Arztwahl (Standardmodell) Franchise 0.- oder 300.- |
30.06 und 31.12. die Kündigung muss am letzten Arbeitstag im März oder November bei der Gesellschaft eingehen |
alle anderen Modelle und Franchisen | 31.12. Kündigung muss am letzten Arbeitstag im November bei der Gesellschaft eingehen. |
Damit die Kündigung verarbeitet werden kann, müssen bis Ende Dezember sämtliche Prämien des alten Jahres beglichen sein, sowie eine Nachversicherungsbestätigung der neuen Krankenkasse vorliegen.
Wie ist die Kündigungsfrist der Zusatzversicherungen?
Die Zusatzversicherungen können immer nur per Ende eines Jahres aufgelöst werden. Die Kündigung muss bis am letzten Arbeitstag im September bei der Gesellschaft eingehen.
Assura |
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Atupri |
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CONCORDIA |
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CSS Versicherung |
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EGK |
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Groupe Mutuel |
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Helsana |
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Kolping |
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KPT / CPT |
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ÖKK |
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Sanitas |
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SWICA |
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Sympany |
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Visana |
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Die wichtigsten Fragen zu den Fristen der Krankenkassen
- Grundversicherung – Wie lange habe ich Zeit meine Rechnungen einzusenden?
Rechnungen können bis zu 5 Jahre nachgereicht werden. Auch wenn Sie dazwischen die Krankenkasse gewechselt haben. - Zusatzversicherungen – Wie lange habe ich Zeit meine Rechnungen einzusenden?
Im Bereich der Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist das Einsenden von Rechnungen für maximal 2 Jahre möglich.