9 Fakten über die Krankentaggeldversicherung

Wir haben in unserer Rolle als KMU-Broker 9 Dinge zusammengetragen, die Sie über die Krankentaggeldversicherung wissen sollten.

Disclaimer: esurance betreut Firmenkunden. Falls Sie als Privatperson fragen zu diesem Thema haben, bitte wenden Sie sich an den Versicherer Ihres Arbeitgebers.

1. First things first

Die Krankentaggeldversicherung ist für Unternehmen nicht obligatorisch.

 

2. Was aber, wenn der Arbeitnehmer während seiner Anstellung erkrankt?

Das Obligationenrecht (OR 324a) hat hier vorgesorgt und verpflichtet Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung für eine bestimmte Zeitdauer. Diese wird nach Kantonen festgelegt. Als Grundlage dient hier die Berner, Zürcher oder Basler Skala. Wie lange der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung gesetzlich verpflichtet ist, hängt wiederum von der Anzahl der Dienstjahre ab, also wie lange der Mitarbeiter bis zum Zeitpunkt der Erkrankung insgesamt bei der Firma angestellt war .

 

3. Wieso braucht es denn das KTG?

Als Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht, der nachgekommen werden muss. Je nach Höhe und Dauer der Lohnfortzahlungspflicht entsteht für einen Arbeitgeber eine finanzielle Verpflichtung, die nicht zu unterschätzen ist.

Mit dem Abschluss einer Versicherung wälzt der Arbeitgeber dieses Risiko auf einen Versicherer ab. Gleichzeitig stellt er seinen Angestellten besser, als es das Gesetz von ihm verlangen würde.

…aber eins nach dem anderen.

Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung hat für beide Seiten Vorteile. Zwar muss der Arbeitgeber mit der Krankentaggeldversicherung nicht zwingend 100% des Lohnes zahlen, jedoch ist die Lohnfortzahlung mit Abschluss einer KTG-Versicherung einiges länger. Die Leistungen des KTG dauern zwischen 365 Tage und 730 Tage. Während dieser Periode wird der Lohn zu 80, 90 oder 100% bezahlt.

 

4. Wie setzt sich die Prämie zusammen?

Die Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab. So können die Wartefrist, die Höhe der Taggelder sowie die Branche die Höhe der Prämie stark beeinflussen.

 

5. Was deckt die Krankentaggeldversicherung?

Das KTG deckt Lohnausfälle infolge Krankheit. Je nach vertraglicher Vereinbarung wird 80%, 90% oder 100% des Lohns vergütet.

 

6. Ändert sich für mich etwas, wenn nach Ablauf der Wartefrist die Versicherung meinen Lohn entschädigt?

Nein, aber…  

solange der Betrieb die Lohnkosten selber zu tragen hat (während der Wartefrist, gemäss Arbeitsvertrag) werden nach wie vor Abzüge für AHV, IV und ALV gemacht. Wenn die Krankheit des Mitarbeiters so lange dauert, dass der Arbeitgeber dessen Lohn von der Versicherung erhält (nach Ablauf der Wartefrist), werden diese Abzüge nicht mehr gemacht.

Der Versicherte (Arbeitnehmer) hat mit diesem Prozess aber nichts zu tun, in der Regel melden die Personalverantwortlichen diese Schäden der Versicherung.

 

7. Darf der Arbeitgeber die Prämie ohne mein Einverständnis erhöhen?

Ja. Wie erwähnt, hängt die Prämie von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Anzahl Vorfällen, die ein Unternehmen gemeldet hat (Schadenhistorie), können Versicherungen die Prämienentschädigungen entsprechend anpassen, womit sich auch die anteilmässige Prämie pro Mitarbeiter ändert.

 

8. Ich bin selbstständig erwerbstätig. Ist das für mich auch ein Thema?

Empfehlenswert ist es absolut.

Um das Risiko eines Lohnausfalles bei Krankheit und Unfall abzusichern, empfiehlt es sich für Selbstständige, eine Krankentaggeldversicherung inklusive Unfalltaggeld abzuschliessen. So erhält der Versicherte das Taggeld in beiden Fällen.

Denken Sie daran, dass der Abschluss einer Unfallversicherung (nach UVG) als selbstständig erwerbende Person nicht obligatorisch ist. Man kann freiwillig eine Unfallversicherung abschliessen oder aber die Unfalldeckung in der Krankenversicherung (KVG) einschliessen.

Achtung! Für die Angestellten muss dann aber wieder zwingend eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Bei Krankheiten besteht eine Lohnfortzahlungspflicht.

 

9. Die Krankentaggeldversicherung scheint für mich und meine Firma sinnvoll. Wo finde ich Anbieter?

Die meisten grossen Versicherungsgesellschaften bieten Krankentaggeldversicherungen nach VVG an. Aus Administrationsgründen ist es empfehlenswert, für die Unfallversicherung (UVG) und die Krankentaggeldversicherung (KTG) den gleichen Versicherer zu wählen.

Die Deckungen werden im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angeboten. Angebote im Rahmen des KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) sind nur für natürliche Einzelpersonen vorgesehen.

Für bestimmte Branchen wie Gastronomie und IT bietet esurance spezifische KTG-Lösungen an. Für alle anderen holen wir gern die besten Offerten auf dem Markt ein. Wir beraten Sie gerne per E-Mail, Telefon, Chat oder Videocall.

Mehr über die Krankentaggeldversicherung erfahren Sie hier.

Disclaimer: esurance betreut Firmenkunden. Falls Sie als Privatperson fragen zu diesem Thema haben, bitte wenden Sie sich an den Versicherer Ihres Arbeitgebers.