Zusammenarbeitsvereinbarung

Diese Zusammenarbeitsvereinbarung („ZV„) setzt sich zusammen aus den nachfolgenden Bestimmungen sowie dem Anhang 1 („Brokervertrag„) und dem Anhang 2 („Plattformvertrag„), welche in ihrer jeweiligen Fassung integralen Bestandteil dieser ZV bilden. Diese ZV regelt das Verhältnis zwischen Ihnen („Kunde“ oder „Sie„) und der esurance AG, Heinrichstrasse 269, 8005 Zürich („esurance„, einzeln eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien„). 

Mit der Annahme dieser ZV bestätigen Sie ausdrücklich, die nachfolgenden Bestimmungen sowie die Bestimmungen im Anhang 1 und im Anhang 2 gelesen und verstanden zu haben und mit ihnen einverstanden sind.

1. Geltungsbereich und Hinweise
esurance betreibt eine Versicherungsplattform, welche Versicherungen, Versicherungsnehmer und gegebenenfalls Vertriebspartner verbindet. Die Angebote auf der Plattform können online direkt, via einem Versicherungsexperten von esurance oder indirekt über einen Vertriebspartner erworben werden. In Abhängigkeit des Zusammenarbeitsmodells zwischen esurance und dem Vertriebspartner besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und esurance ein reines Softwarenutzungs- oder ein Kundenbetreuungsverhältnis. Die einzelnen Modelle sind nachfolgend beschrieben:

  • 1.1 Modell reine Plattformnutzung: Der Kunde nutzt die Versicherungsplattform, ohne dass esurance als Versicherungsvermittler (Broker) oder Co-Broker mandatiert wird. Zwischen esurance und dem Kunden besteht ein reines Softwarenutzungsverhältnis.
  • 1.2 Modell indirekte Vermittlung: Der Kunde wird bereits durch einen anderen Broker vertreten. Dieser Broker nutzt die Versicherungsplattform zum Erbringen seiner Leistungen. Der Kunde kann die Versicherungsplattform ebenfalls nutzen. esurance wird für den Kunden als Co-Broker tätig. Zwischen dem Kunden und esurance besteht ein Softwarenutzungs- und ein Co-Kundenbetreuungsverhältnis.
  • 1.3 Modell direkte Vermittlung: Der Kunde nutzt die Versicherungsplattform und mandatiert esurance als Broker. Zwischen dem Kunden und esurance besteht ein Softwarenutzungs- und ein Kundenbetreuungsverhältnis. Dieses Modell kommt zur Anwendung durch die Unterzeichnung eines Brokermandates oder die Tätigung eines Abschluss ohne Unterstützung durch einen Versicherungsungsvermittler. 

Die Bestimmungen in dieser ZV finden auf sämtliche Modelle Anwendung. Die Bestimmungen im Anhang 1 Brokervertrag finden Anwendung auf das Modell direkte und indirekte Vermittlung. Die Bestimmungen im Anhang 2 Plattformvertrag finden auf sämtliche Modelle Anwendung.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mit der Nutzung der Dienstleistungen und Kommunikation mit esurance gegebenenfalls Leistungen und Dienste anderer Anbieter in Anspruch nehmen (wie z.B. Netzanbieter, Mobilfunkanbieter, Mailprovider, etc.). Die Inanspruchnahme solcher Leistungen und Dienste unterliegt den Nutzungsbedingungen dieser Anbieter und ist von der vorliegenden ZV unabhängig.

2. Vertragsdauer und Beendigung
Diese ZV tritt mit der Zustimmung des Kunden in Kraft. Dauer und Kündigung dieser ZV richten sich nach den Bestimmungen im Anhang 1 und im Anhang 2.

3. Beizug Dritter
esurance ist berechtigt zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte beizuziehen. esurance bleibt für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. 

4. Datenschutz
esurance verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. esurance bearbeitet Personendaten des Kunden entsprechend den Datenschutzbestimmungen (DSE), welche insbesondere erläutern, wie und zu welchen Zwecken esurance die vom Kunden zur Verfügung gestellten Personendaten erhebt, nutzt, speichert, weitergibt und schützt. esurance darf Personendaten nur für folgende Zwecke bearbeiten: (i) um Leistungen aus dieser ZV zu erbringen, weiterzuentwickeln oder zu verbessern. (ii) um alle zur Erfüllung dieser ZV notwendigen Schritte zu erfüllen. (iii) wie anderweitig in der DSE dokumentiert. Die DSE bilden in ihrer jeweiligen Fassung einen integralen Bestandteil dieser ZV. Mit Zustimmung zu dieser ZV erklären Sie, die DSE gelesen und verstanden zu haben und erklären sich ausdrücklich mit ihnen einverstanden.

Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Personendaten durch esurance keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er alle anwendbaren Gesetzesbestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes einhält und dass er alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen erhalten hat, um Personendaten, die er esurance zur Verfügung stellt oder auf die esurance Zugriff hat, an esurance weiterzugeben und die Bearbeitung dieser Daten zu erlauben.

5. Vertraulichkeit
Beide Parteien („offenlegende Partei„) können der anderen Partei („empfangende Partei„) vertrauliche Informationen offenlegen, einschliesslich Informationen über den Bestand, die Leistungen und den weiteren Inhalt dieser ZV und deren Anhänge („vertrauliche Informationen„). Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei grundsätzlich mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, die sie zum Schutz ihrer eigenen Informationen der gleichen Art anwendet, jedoch mindestens mit dem angemessenen Mass an Sorgfalt. Die empfangende Partei verwendet vertrauliche Informationen ausschliesslich zur Erbringung, Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer Leistungen oder zur Ausübung ihrer Pflichten aus dieser ZV. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur an Personen und Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung, Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer Leistungen oder zur Ausübung ihrer Pflichten aus dieser ZV notwendig ist und sichergestellt ist, dass diese Personen an Bestimmungen gebunden sind, welche nicht weniger streng sind, als die Bestimmungen in diesem Abschnitt. Darüber hinaus dürfen die Parteien vertrauliche Informationen nur nach vorgängiger, ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser ZV bestehen.

Folgende Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen:

  • (i) Informationen, die öffentlich bekannt gemacht und allgemein zugänglich gemacht wurden, es sei denn durch unrechtmässige Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei.
  • (ii) Informationen, bei denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sich diese bereits rechtmässig in ihrem Besitz befanden, bevor sie diese von der offenlegenden Partei erhielt.
  • (iii) Informationen, die die empfangende Partei rechtmässig und ohne Einschränkungen von Dritten erhalten hat.
  • (iv) Informationen, die die empfangende Partei sich unabhängig entwickelt hat, ohne vertrauliche Informationen zu verwenden.

Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf Anordnung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer sonstigen Regierungsbehörde offenlegen, wenn die offenlegende Partei sofort schriftlich benachrichtigt wird und der offenlegenden Partei so angemessen die Möglichkeit gegeben wird, die Offenlegung zu verhindern oder ihre vertraulichen Informationen zu schützen.

6. Copyright und Markenrecht
Sämtliche Elemente auf der Webseite von esurance (www.esurance.ch) und Applikation (app.esurance.ch) gehören ausschliesslich esurance (insbesondere Urheber- und andere Rechte), sofern nichts Anderes erwähnt ist. Jegliche Wiederveröffentlichung, das Modifizieren, Verknüpfen, Benutzen, Übermitteln sowie das vollständige oder teilweise Kopieren sind ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von esurance untersagt. Die Marke esurance ist urheberrechtlich geschützt und markenrechtlich registriert. Es gelten im Übrigen die Bestimmungen im Anhang 2 Ziff. 2.

7. Schlussbestimmungen
Einseitige Abänderbarkeit: Die Bestimmungen dieser ZV können jederzeit von esurance einseitig abgeändert werden. Der Kunde wird über Änderungen informiert. Sämtliche Änderungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde esurance nicht innerhalb von 10 Tagen in Textform (inkl. elektronischer Text) mitteilt, dass er mit den Änderungen nicht einverstanden ist.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser ZV ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig oder anderweitig unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser ZV im Übrigen nicht berührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese ZV sowie die Anhänge 1 und 2 unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss der konfliktrechtlichen Bestimmungen sowie des UN Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, die zuständigen Gerichte am Sitz von esurance.