Zeitwertzusatz

Das Wichtigste in Kürze

Der Zeitwertzusatz ist eine Vergütungsart der Teilkasko- oder Vollkaskversicherung für Motorfahrzeuge.

Kommt es zu einem Totalschaden oder wird das Fahrzeug gestohlen, ersetzt die Versicherung den entstanden Schaden. Dieser bemisst sich am aktuellen Fahrzeugwert unmittelbar vor dem Schadeneintritt. Hat man das Fahrzeug also vor 10 Monaten für 40’000.- gekauft und hat damit bereits 12’000 Kilometer zurückgelegt, findet man vergleichbare Fahrzeuge bereits für 28’000.-. Der Wertverlust nach 10 Monaten beträgt also bereits 12’000.-. Die Versicherung würde in diesem Fall auch nur den Schaden von 28’000.- ersetzen. Bei Eigentümer von neuen Fahrzeugen kann der Wertverlust sehr schnell einige Tausend Franken betragen.

Mit dem Zeitwertzusatz wird der Wertverlust von neuen Autos jedoch auf mehrere Jahre verteilt, denn es wird eine andere Entschädigungsart angewendet. Der Versicherte kann also mit einem höheren Betrag rechnen, als sein Fahrzeug auf dem Papier noch Wert hat.

Vergleich grosser Schweizer Versicherungen

Die Entschädigung der verschiedenen Versicherungen finden Sie in der untenstehenden Tabelle.

Betriebsjahr AXA Winterthur ZURICH Allianz Suisse Mobiliar Generali Helvetia Dextra
im 1. Jahr 100% 100% 100-90% 100% 100% 100% 100%
im 2. Jahr 90-80% 95-85% 90-82% 100% 100% 100% 100%
im 3. Jahr 80-70% 85-75% 82-74% 90-80% 90-80% 90-80% 90-80%
im 4. Jahr 70-60% 75-65% 74-66% 80-70% 80-70% 80-70% 80-70%
im 5. Jahr 60-50% 65-55% 66-58% 70-60% 70-60% 70-60% 70-60%
im 6. Jahr 50-45% 55-45% 58-51% 60-50% 60-50% 60-50% 60-50%
im 7. Jahr 45-40% 45-40% 51-45% 50-40% 50-40% 50-40% 50-45%
ab dem 8. Jahr Zeitwert  Zeitwert  Zeitwert + 20%  Zeitwert + 30%  Zeitwert Zeitwert + 10% Zeitwert + 10%
AXA Winterthur AVB Ausgabe 10.2013
ZURICH AVB Ausgabe 01.2015
Allianz Suisse AVB Ausgabe 01.2012
Mobiliar AVB Ausgabe 04.2019
Generali AVB Ausgabe 2018
Helvetia AVB Ausgabe 2013
Dextra AVB Ausgabe April 2019

Fazit

Es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen im Bezug auf die Entschädigung im Schadenfall. Die Wahl der Versicherung einzig am Zeitwertzusatz abhängig zu machen, wäre jedoch nicht korrekt. Die Wahrscheinlichkeit, dass man mit dem eigenen Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, ist gering. Der Beitrag soll jedoch sensibilisieren und aufzeigen, dass man nach einem Schadenfall im 3. Betriebsjahr, auch wenn man das Fahrzeug wenig benutzt hat und es stets gepflegt hat, einen verhältnismässig hohen Verlust in Kauf nehmen muss.

Tipps zum Zeitwertzusatz

  • Schliessen Sie bei einem neuen Fahrzeug auf jeden Fall eine Deckung mit Zeitwertzusatz ab.
  • Ab dem 8. Betriebsjahr kann ein Zeitwertzusatz ausgeschlossen werden, da er keine Vorteile mehr bringt (Ausnahme Allianz Suisse, Dextra oder Helvetia).