Zeitwert
Was ist mit Zeitwert gemeint?
Versicherungen unterscheiden zwischen zwei Formen der Vergütung (nach Neuwert und Zeitwert sowie Zeitwertzusatz). Die angewendete Entschädigungsart entscheidet über die Höhe der Vergütung. Der Zeitwert bildet den Wert eines Gegenstandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung ab.
Wo kommt der Zeitwert zur Anwendung?
Bei Haftpflichtversicherungen wie z.B. der Motorfahrzeughaftpflicht oder der Privathaftpflichtversicherung wird jeweils nach Zeitwert entschädigt. Das bedeutet, dass die Abnützung und das Alter bei der Vergütung des Schadens mitberücksichtigt werden.
Mögliche versicherte Schadenbeispiele
- Beispiel 1:
Sie leihen sich für die Sommerferien die Spiegelreflexkamera Ihres Freundes aus. Vor einigen Jahren hat diese CHF 1’100.- gekostet. In einem unachtsamen Moment fällt Ihnen die Kamera herunter und geht kaputt. Die Kamera gibt es bereits nicht mehr zu kaufen. Aber auf einer Auktionsplattform wird die gleiche Kamera mit ähnlichen Gebrauchsspuren für ca. 300.- – 500.- zum Kauf angeboten. An diesem Betrag wird sich die Versicherung für die Vergütung orientieren und Ihnen noch den von Ihnen gewählten Selbstbehalt abziehen. - Beispiel 2:
Sollte Ihr Fahrzeug bei einer Kollision als Totalschaden enden, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Zeitwert, also den Wert Ihres Fahrzeuges unmittelbar vor Schadeneintritt. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung haben zahlt diese die Differenz zum Neuwert beziehungsweise je nach Zeitwertzusatztabelle den entsprechenden Wert. Sie stehen somit in praktisch allen Fällen besser da, als wenn Sie selbst nur eine Haftpflichtversicherung haben.
Tipps zur Entschädigung nach Zeitwert
- Falls Sie durch einen Schaden, der nach Zeitwert vergütet wird, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sollten, empfiehlt es sich, eine Hausrat-, Kasko- oder Wertsachenversicherung für das entsprechende Objekt zu prüfen.
- Bedenken Sie, dass Sie auch durch eine Drittperson zu Schaden kommen können. Die meisten Versicherungen schützen Sie in einem solchen Fall unabhängig der Deckung, welche die Gegenpartei abgeschlossen hat. Mit einer Kaskoversicherung können Sie bei Ihrer Gesellschaft den Schaden geltend machen, ohne sich mit der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers herumschlagen zu müssen.