Wertsachenversicherung

Was kann mit der Wertsachenversicherung gedeckt werden?

Die Wertsachenversicherung kann wie die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Hausratversicherung wird nicht der gesamte Hausrat sondern einzelne wertvolle Gegenstände versichert. Die meisten Wertsachenversicherungen werden für folgende Gegenstände abgeschlossen:

  • Schmuckgegenstände (z.B. Uhren, Colliers und Ringe)
  • Pelze (z.B Mäntel und Jacken)
  • Kunstgegenstände (z.B. Skulpturen oder Bilder)
  • Musikinstrumente (z.B eine Geige)

Gesetz – Was ist die gesetzliche Grundlage?

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) kommen zur Anwendung.

Wer ist Versicherungsnehmer?

Der Eigentümer der versicherten Objekte ist der Versicherungsnehmer. In der Regel sind Privatpersonen die Versicherungsnehmer von Wertsachenversicherungen. Museen und Schmuckgeschäfte müssen ihre Wertsachen über eine Geschäftsversicherung abdecken.

Wo ist der Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich ist üblicherweise auf der ganzen Welt, wobei ausserhalb des Wohnsitzstaates meist verschärfte Regelungen betreffend den Wertsachen angewendet werden. Beispielsweise, dass der Gegenstand nur versichert ist, wenn er getragen oder in einem Safe aufbewahrt wird.

Welche Gefahren sind versichert?

Versichert sind neben den vier Grundgefahren (Feuer/Elementar, Wasser und Diebstahl) auch Abhandenkommen, Zerstörung oder Verlust des Gegenstandes. Man spricht hier von einer All-Risk Versicherung, weil es keine Rolle spielt, durch welche Gefahr der Wertgegenstand beschädigt wurde.
Beim Verlust wird der Neuwert ersetzt. Bei Beschädigung werden die Reparaturkosten übernommen. Beachten Sie, dass die meisten Versicherer einen Selbstbehalt von 10% der Schadensumme anwenden.

Ausschlüsse – Was wird von der Deckung ausgeschlossen?

Obwohl die Versicherung praktisch alle Schadenereignisse deckt, gibt es trotz allem auch Ausschlüsse.

  • Abnützung
  • klimatische Einflüsse
  • Beschädigung bei der Reinigung
  • Diebstahl aus einem Motorfahrzeug (lassen Sie also keines Falls Ihre Uhr im Fahrzeug zurück)
  • Kriegerische Ereignisse und andere Tumulte
  • Lackschäden an Instrumenten

Mögliche versicherte Schadenbeispiele

  • Der Verschluss der teuren Halskette geht unbemerkt kaputt, die Kette wird nicht mehr wieder gefunden.
  • Durch Unachtsamkeit stossen Sie mit Ihrer Uhr gegen die Steinabdeckung Ihrer Küche. Die Uhr hat einen Sprung im Glas.

Tipps zur Wertsachenversicherung

  • Wer eine Hausratversicherung über CHF 150’000.- abgeschlossen hat und nun eine Uhr mit einem Wert von CHF 10’000.- neu über eine Wertsachenversicherung absichert, sollte die Versicherungssumme auf CHF 140’000.- anpassen.
  • Einige Versicherungen haben für die Wertsachenversicherungen eine Mindestprämie von CHF 150.- / Jahr. Es ist daher gut möglich, dass Sie für eine einzelne Uhr somit die doppelte Prämie als bei einer anderen Gesellschaft bezahlen müssen.