Welche Versicherungen brauche ich als Zahnarzt?

Welche Versicherungen brauche ich als Zahnarzt?

Als Zahnärztin oder Zahnarzt  haben Sie jahrelang auf Ihre Spezialisierung hingearbeitet. Nun stehen Sie vor der Gründung Ihrer eigenen Praxis und fragen sich, welche Versicherungen Sie benötigen? Oder Sie haben sich schon länger nicht mehr mit diesem Thema auseinandergesetzt? Dann sind Sie hier richtig. Neben den Versicherungen für Ihre Mitarbeitenden, können Sie Ihr Vermögen vor gerechtfertigten und ungerechtfertigten Forderungen schützen sowie natürlich auch Ihr Hab & Gut. Hier erfahren Sie, welche Risiken Sie absichern können und wie Sie sich erfolgreich durch den Schweizer Versicherungsjungle durchkämpfen. (Lesedauer: 3 Minuten)

Sorgen Sie sich für Ihr wichtiges Gut – Ihre Mitarbeiter

Die Sozialversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese sichern Sie und Ihre Mitarbeiter bei Unfall und für die Altersvorsorge ab. Zu den Sozialversicherungen gehören erstens die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Ergänzungsleistungsordnung AHV/IV/EO (1.Säule). Die 1. Säule des Schweizerischen Vorsorgemodells – dem sogenannten Dreisäulenmodell – sichert Sie im Alter, und im Fall von Invalidität ab. Hinzu kommt die finanzielle Absicherung der Angehörigen bei Todesfall. Zweitens gehört die Berufliche Vorsorge (2. Säule) zu den Sozialversicherungen, diese ist für Mitarbeiter ab einem Jahreslohn von 21’150 Franken obligatorisch. Die 2. Säule – Berufliche Vorsorge oder auch Pensionskasse genannt – ergänzt die erste Säule und dient dazu, dass der gewohnte Lebensstandard einer Person auch nach Pensionierung aufrechterhalten werden kann. Dabei haben Sie einen riesigen Spielraum bei der Wahl der richtigen Kasse aber auch bei der Auswahl der Leistungen. Hier empfiehlt es sich, dass Sie sich von einem Experten unterstützen lassen. Die 3. Säule ist Privatsache und kann freiwillig abgeschlossen werden. Die 3. Säule sorgt dafür, dass auch im Alter in Bezug auf die Finanzen ein sorgenfreies Leben möglich ist. In Abhängigkeit zur Ausgestaltung der 2. Säule besteht ein grösserer oder kleinerer Bedarf für die Vorsorge in der 3. Säule.

Im Falle eines Unfalls hilft die Unfallversicherung, welche für alle Mitarbeiter ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche obligatorisch ist. Dabei sind Sie als Unternehmer einerseits abgesichert für den Lohnausfall und andererseits werden die Heilungskosten bezahlt. Aber Achtung: die obligatorische Unfallversicherung sichert nur Löhne bis CHF 148’200 ab. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen zu prüfen, ob eine freiwillige Unfall-Zusatzversicherung allfällige Versicherungslücken schliessen könnte. Gleichzeitig können Sie mit einer Unfall-Zusatzversicherung auch bessere Leistungen – wie z.B. private Behandlung im Spital – einschliessen. Solche Leistungen können gute Argumente sein bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitern.

Bei einem Krankheitsfall eines Mitarbeiters sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet für eine gewisse Zeitdauer weiterhin den Lohn zu bezahlen. Gegen diese Risiko können Sie sich als Arbeitgeber durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung absichern. Zusätzlich verbessern Sie aber gleichzeitig auch die Situation Ihrer Mitarbeiter. Statt eine Lohnfortzahlung über einen beschränkten – meist eher kurzen – Zeitraum, erhalten die Mitarbeiter eine Entschädigung von meist 80 % bis zu 2 Jahren. Aus diesem Grund können die Kosten für die Krankentaggeldversicherung auch zwischen Ihnen Arbeitgeber und Ihren Mitarbeitern aufgeteilt werden.

Je nach Rechtsform unterscheiden sich die detaillierten Bestimmungen zu den Sozial- und Personenversicherungen. Denn wenn Sie Inhaber einer AG oder GmbH sind, gelten Sie auch als von Ihrer eigenen Firma “angestellt”. Bei einem Einzelunternehmen oder einer Kollektivgesellschaft ist das hingegen nicht der Fall. In der untenstehenden Tabelle sehen Sie die Bestimmungen zu den Sozialversicherungen aufgegliedert nach Rechtsformen im Überblick.

Einzelunternehmen / Kollektivgesellschaft AG / GmbH
AHV / IV / EO obligatorisch obligatorisch
ALV nicht versicherbar obligatorisch
Familienzulage obligatorisch obligatorisch
UVG Berufsunfälle für Personal obligatorisch, Inhaber kann sich privat (Krankenkasse) oder über Firma versichern obligatorisch
UVG Nichtberufsunfälle für Personal obligatorisch ab 8h Arbeit pro Woche, Inhaber kann sich privat (Krankenkasse) oder über Firma versichern obligatorisch ab 8h Arbeit pro Woche
UVG Zusatz freiwillig freiwillig
Krankentaggeld freiwillig freiwillig
BVG freiwillig (obligatorisch für Personal ab einem Jahreslohn ab CHF 21’150) obligatorisch ab einem Jahreslohn von CHF 21’150

Haftpflicht – Abgesichert gegen Schäden & Forderungen

Als Zahnarzt sind Sie sehr exponiert und daher lohnt es sich zweifelsohne, sich gegen Haftungsansprüche verschiedener Art abzusichern. Haftpflichtversicherungen sichern Sie gegen das Risiko ab, dass durch Sie oder Ihre Mitarbeiter – sprich durch Ihre Praxis – eine Person, eine Sache oder Vermögen zu Schaden kommt, welche Sie ersetzen müssen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert alle Personen- und Sachschäden, die durch die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit entstehen. Somit sind auch alle Mitarbeiter und Hilfspersonen Ihrer Praxis in dieser Versicherung miteingeschlossen. Ein mögliches Schadenbeispiel wäre, dass eine Praxisassistentin versehentlich einen Becher mit Mundwasser über das Mobiltelefon eines Patienten verschüttet, dieses ist irreparabel zerstört und muss ersetzt werden.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung als Zahnärztin oder Zahnarzt eine Voraussetzung im Kanton Zürich. Je nach Kanton und dessen gesetzlichen Bestimmungen ist dies aber unterschiedlich. So oder so – eine Berufshaftpflichtversicherung kann Sie vor dem finanziellen Ruin bewahren. Im Unterschied zur Betriebshaftpflicht- sind bei der Berufshaftpflichtversicherung auch reine Vermögensschäden mitversichert. Berufshaftpflichtversicherungen sind in der Regel auf den jeweiligen Beruf massgeschneidert, wodurch eine grosse Deckungstiefe entsteht. Grundsätzlich sind alle Schäden versichert, die durch die Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht als Zahnarzt entstehen. Beispielsweise setzen Sie einem Patienten eine falsche Zahnprothese ein. Der Patient kommt zwar nicht zu Schaden, der Austausch der Prothese löst jedoch einen finanziellen Schaden für Ihre Praxis aus, für welchen eine Berufshaftpflichtversicherung aufkommt.

 

Sachversicherungen – Für Hab & Gut

Auch für Ihre Sachwerte gibt es passende Versicherungen. Eine Sachversicherung für ein Unternehmen ist das Pendant zur privaten Hausratversicherung. Durch die Sachversicherung – auch Inventarversicherung genannt – sind grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände eines Unternehmens versichert. Gerade als Zahnarzt mit eigener Praxis sind Sie im Besitz von teuren Geräten und Inventar wie beispielsweise dem Behandlungsstuhl, den Behandlungsinstrumenten und der Praxiseinrichtung. Durch eine geeignete Sachversicherung können Sie alle Sachwerte gegen die Gefahren Feuer, Elementarereignisse, Wasser, Glasbruch und Diebstahl versichern. In einigen Kantonen ist eine Versicherung gegen Feuer sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Für Zahnarztpraxen empfiehlt sich zudem auch eine Elektronikversicherung, welche elektronische Geräte und Anlagen gegen Beschädigung und Zerstörung absichert. Im Unterschied zur Sachversicherung schützt die Elektronikversicherung auch gegen Eigenschäden, wie beispielsweise Bedienungsfehler. Zu einer Zahnarztpraxis gehören einige elektronische Geräte wie beispielsweise die dentalen Behandlungseinheiten, ein Röntgengerät oder Dentalmikroskop, weshalb deren Versicherung in aller Regel sehr sinnvoll ist. Dies ist umso wichtiger, desto mehr die Geräte fremdfinanziert sind und desto stärker Sie sich für diese Investitionen verschuldet haben.

 

Betriebsunterbruch – Lichter Löschen? Aber nur vorübergehend

In einer Zahnarztpraxis kann nur Geld verdient werden, wenn die Mitarbeiter arbeitsfähig und die Praxis sowie Ihre Arbeitsgeräte funktionstüchtig sind. Muss Ihre Praxis hingegen geschlossen werden oder ist aufgrund bestimmter Umstände weniger produktiv, geht damit ein Ertragsausfall einher. Für Ertragsausfälle und Mehrkosten aufgrund von Betriebsunfällen, Bedienungsfehlern, Wasser/Wind/Sturm, Kurzschlüssen, Feuer oder auch Böswilligkeit/Sabotage, sichert Sie eine Betriebsausfallversicherung ab. Stellen Sie sich vor, Ihr Dentalmikroskop lässt Sie im Stich und Sie müssen fast alle Termine absagen bis die Reparatur abgeschlossen ist, was mehrere Tage dauert. Oder noch schlimmer. Nach einem Brand müssen Sie die Praxis vorübergehend während 6 Wochen schliessen. Der Ertragsausfall während dieser Zeitdauer wird durch eine Betriebsausfallversicherung ersetzt.

 

Rechtsschutz – Streithähne verstummen lassen

Ein Rechtsstreit erscheint oft sehr unwahrscheinlich, jedoch wird ein solcher in der Regel sehr teuer. Eine Rechtsschutzversicherung kommt im Streitfall nicht nur für die Prozesskosten auf, sondern vertritt auch Ihre juristischen Interessen und berät Sie in Rechtsfragen. Ein Streit mit dem Nachbarn, Lieferanten, Vermieter, Mitarbeiter oder einem Kunden kann schnell einmal die Existenz Ihrer Zahnarztpraxis gefährden. Daher empfiehlt sich in aller Regel eine Rechtsschutzversicherung.

Nun gibt es aber noch weitere Versicherungen, die für Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt interessant und wichtig sein können. Beispielsweise eine Haftpflichtversicherung für Unternehmensorgane wie die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat oder eine Versicherung gegen die Risiken aus Cyber-Kriminalität sowie auch eine Versicherung gegen Vermögensschäden durch Veruntreuung, Diebstahl und Betrug der Mitarbeiter. 

Falls Sie individuelle Fragen zu Ihrer Zahnarztpraxis und den benötigten Versicherungen haben, kontaktieren Sie einen unabhängigen Versicherungsspezialisten von esurance, der Sie gerne berät und unterstützt bei der Optimierung und Verwaltung von Ihren Versicherungen. Kunden von esurance sparen im Marktvergleich ca. 20 % an Prämien und sind dabei erst noch besser geschützt. Denn es ist nicht einfach im Schweizer Versicherungsjungle die richtigen Versicherungen zu finden, da zahlreiche Versicherungsgesellschaften Offerten ausstellen, welche durch ihre Komplexität schwer vergleichbar sind. esurance – der digitale Versicherungsbroker aus Zürich – holt für sie Offerten ein und findet das massgeschneiderte und optimalste Angebot für Ihre Zahnarztpraxis.