Wasserschaden

Das Wichtigste in Kürze

Einen möglichen Wasserschaden zu versichern ist im Zusammenhang mit einer Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung freiwillig. Die enthaltenen Leistungen sind bei jeder Gesellschaft die gleichen. Der Selbstbehalt ist in der Regel 0.- oder 200.-. In der Wasserversicherung sind die folgenden Gefahren abgedeckt:

  • Austritt von Wasser
  • Eindringen von Wasser in ein Gebäude
  • Auslaufendes Heizöl
  • Frostschäden

Obwohl die Gefahren Hochwasser, Überschwemmung und Lawinen im Zusammenhang mit Wasser stehen, gehören sie nicht in die Wasserversicherung sondern fallen unter die Elementarversicherung und sind immer in Kombination mit der Feuerversicherung abgedeckt.

Austritt von Wasser

Versichert sind Schäden, die aufgrund von austretendem Wasser aus undichten Leitungen oder Apparaten wie einem Geschirrspüler oder einer Waschmaschine entstehen. Versichert ist ebenfalls austretendes Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten.

Eindringen von Wasser in ein Gebäude

Wasser kann in ein Gebäude in verschiedene Formen eindringen. Das Eindringen von Regenwasser, Schmelzwasser und Schnee vom Dach, aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren sowie Grundwasser aus dem Baugrund sind versichert.

Auslaufendes Heizöl

Auslaufendes Heizöl aus Heizungs- und Tankanlagen im Inneren des Gebäudes sind gedeckt.

Frostschäden

Bei eingefrorenen Leitungen entstehen Reparaturkosten. Diese Kosten sind über die Wasserversicherung gedeckt.

Ausschlüsse

Falls Regenwasser, Schmelzwasser oder Schnee durch eine offene Dachluke oder ein offenes Fenster eindringt und Schäden entstehen, sind diese nicht gedeckt. Bei eindringendem Wasser während eines Um- oder Neubaus durch eine Dachöffnung sind dadurch entstandene Schäden ebenfalls nicht gedeckt. Ein Wasserschaden, der aufgrund von einem Feuer- oder Elementarschaden entsteht, ist über die Feuerversicherung gedeckt.

Wichtig: Die allgemeinen Ausschlüsse der Sachversicherung sind auch zu beachten.

Tipps zur Wasserversicherung

  • Als Gebäudeeigentümer sollte eine Wasserversicherung umbedingt geprüft werden. Die Kosten dafür sind sehr gering. Pro CHF 1’000.- Versicherungssumme ist mit ca. 40 Rappen / Jahr zu rechnen.
  • Für Mieter sowie Eigentümer sollte auch bei der Hausratversicherung nicht auf die Wasserversicherung verzichtet werden.