Wann ist es Zeit, KMU-Versicherungen zu wechseln?

Welche Versicherung Sie zum besten Preis am besten schützt, hängt von der Situation Ihrer Firma und dem Versicherungsangebot ab. Da sich beides laufend verändert, gibt es immer wieder Optimierungsbedarf und Verbesserungschancen. Wenn Sie zu einer anderen Lösung wechseln möchten, muss je nach Versicherungsart auf bestimmte Zeitfenster geachtet werden, damit die besseren neuen Policen rechtzeitig abgeschlossen werden können. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen. 

Allgemeines

Für alle Versicherungen gilt meist, dass bei der Kündigung der aktuellen Lösung eine dreimonatige Kündigungsfrist beachtet werden muss. In den meisten Fällen liegt das Vertragsende am Jahresende, sodass eine Kündigung üblicherweise bis zum 30. September erfolgen muss. Wird die aktuelle Police nicht gekündigt, wird der Vertrag generell automatisch um ein Jahr verlängert.

Personenversicherungen (UVG/KTG) wechseln

Verträge für eine Unfallversicherung oder eine Krankentaggeldversicherung laufen in der Regel über 3 Jahre hinweg. Um eine andere Lösung abschliessen zu können, müssen Sie diesen Abschluss jeweils bis zum 30. September des Kündigungsjahres tätigen. 

Wenn Sie sich nach einer besseren Lösung umsehen möchten, sollten Sie Ihrem Broker Ihr Anliegen mit genügend Vorlaufzeit (spätestens Ende Juli/Mitte August) mitteilen, damit genug Zeit für den Vergleich zwischen Ihren aktuellen Lösungen und dem neuen Marktangebot bleibt. Beschäftigen können Sie sich mit dem Thema bereits ab Juni, da dann jeweils die neuen Angebote und Prämien verkündet werden. 

Achtung: Wenn Sie viele Versicherungsfälle haben, kann es auch sein, dass die Versicherung den Vertrag auflöst oder die Prämien anpasst. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie frühzeitig eine Lösung suchen, weil es bei schlechtem Schadenverlauf viel schwieriger ist, eine neue Lösung zu finden.

Berufliche Vorsorge (BVG) wechseln

Für Pensionskassenlösungen gilt meist eine Laufzeit von 3-5 Jahren. Für den Wechsel müssen Sie schneller reagieren als bei den Personenversicherungen, da die Kündigungsfrist üblicherweise 6 Monate beträgt. Entsprechend ergibt es Sinn, dass Sie das Vorhaben bereits Anfangs Jahr planen. Die neuen Prämien sind jeweils im Mai verfügbar.

Zudem müssen Sie beachten, dass Sie für einen Wechsel der Vorsorgelösung die Mitarbeiter involvieren müssen. Unabhängig von der Kündigungsfrist können Sie aber jederzeit die Leistungen anpassen. Sollten Sie z.B. bessere Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall wünschen, kann dies Ihr Broker oder Berater jederzeit im bestehenden Vertrag umsetzen. 

Sach- & Haftpflichtversicherung wechseln

Bei Sach- und Haftpflichtversicherungen gibt es nicht jedes Jahr neue Prämien und Leistungen. Wenn sich Ihre Situation nicht grundlegend verändert, dann ergibt es üblicherweise Sinn, die Situation alle 3 bis 5 Jahre zu überprüfen. Möchten Sie eine neue Lösung, muss diese genau wie die Personenversicherungen meistens bis zum 30. September abgeschlossen sein. Entscheidend ist, dass die versicherten Angaben (Umsatz, Lohnsumme, Inventarwert) ungefähr den Angaben in der Police entsprechen. So kann sichergestellt werden, dass Sie nie in eine Deckungslücke fallen.