Wagnisse

Das Wichtigste in Kürze

Unter Wagnissen versteht man gefährliche Sportarten oder Tätigkeiten, bei welchen sich der Versicherte einer erhöhten Verletzungsgefahr aussetzt. Die meisten Versicherungen richten dafür nach der Wagnis-Liste der SUVA. Demnach gelten unter anderem folgende gefährliche Sportarten und Tätigkeiten als Wagnisse:

  • Autocross-, Berg-, Rundstrecken-, Stockcarrennen inkl. Training; Auto-Rally, Geschwindigkeitsprüfungen; Autofahren auf Rennstrecken, ausgenommen Fahrsicherheitskurse
  • Base-Jumping
  • Fullcontact-Wettkämpfe (bspw. Boxwettkämpfe)
  • bewusstes Zertrümmern von Glas
  • Karate-extrem (Zertrümmern von Back- oder Ziegelsteinen oder dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss)
  • Motocrossrennen inkl. Training auf der Rennstrecke
  • Motorbootrennen inkl. Training
  • Motorradrennen inkl. Training und Motorradfahren auf einer Rennstrecke (ausgenommen Fahrsicherheitskurse)
  • Abfahrtsrennen mit Mountain-Bikes inkl. Training auf der Rennstrecke (sogenanntes Downhill-Biking)
  • Quadrennen inkl. Training
  • Rollbrettabfahrten, sofern wettkampfmässig oder auf Geschwindigkeit betrieben
  • Schneemotorrad-Rennen (Snow-Cross) inkl. Training
  • Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten
  • Speedflying
  • Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern
  • Hydrospeed / Riverboogie (Wildwasserfahrt bäuchlings auf Schwimmbob liegend

Kürzung der Leistungen

Der Versicherte hat bei Verletzungen mit einer Kürzung der Leistung und in besonders schweren Fällen, mit einer kompletten Verweigerung der Leistung zu rechnen. Dabei werden einige Dinge unterschieden, darunter die Art der Leistung.

Sachleistungen
Zu den Sachleistungen gehören zum Beispiel:

  • Pflegeleistungen
  • Hilfsmittel etc.

Geldleistungen
Zu den Geldleistungen gehören:

  • Taggelder
  • Invalidenrenten
  • Hinterlassenenrenten
  • Hilflosenentschädigungen

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung beinhaltet Sach- sowie Geldleistungen. Sachleistungen wie die Heilungskosten sind in jedem Fall zu erbringen und können nicht gekürzt werden. Geldleistungen wie ein Taggeld oder sogar eine Rente jedoch schon.

Krankenversicherung

In der Krankenversicherung unterscheiden wir die Grund- (KVG) von den Zusatzversicherungen (VVG).

Grundversicherung
Die Grundversicherung kennt praktisch keine Geldleistungen sondern lediglich Sachleistungen, welche nicht gekürzt werden können.

Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherungen können Sach- sowie Geldleistungen enthalten. So können Sie beispielsweise einen Spitalzusatz abschliessen oder auch eine Taggeldversicherung. Hier sind die Versicherungsbedingungen der Versicherungen massgebend. Gut möglich, dass bei den Ausschlüssen Wagnisse zu finden sind oder dass diese Bedingungen z.B. gegen eine Mehrprämie abgeändert werden können.

Schadenbeispiel

Sie sind angestellt und eines Ihrer Hobbies ist Boxen. Sie gehen regelmässig ins Boxtraining und nehmen auch an Wettkämpfen Teil. Nun erleiden Sie an einem Kampf einen Nasenbeinbruch. Die Heilungskosten aus der Unfallversicherung (Behandlung des Nasenbeinbruchs) wird erbracht. Wenn Sie auf privater Basis über einen Spitalzusatz halbprivat verfügen, ist die Chance gross, dass aus dieser Versicherung für diesen Fall keine Leistungen erbracht werden.

Tipps zu Wagnissen

  • Sollten Sie eine dieser Sportarten ausüben, so kümmern Sie sich um eine Versicherungsdeckung, welche keine Kürzungen oder Leistungsverweigerungen infolge Wagnissen vornimmt.
  • Gerade halbprivat oder privatversicherte Personen wiegen sich oft in falscher Sicherheit. Nur in wenigen Produkten besteht auch für die Ausübung von Wagnissen einen entsprechenden Schutz.