Vertrauensschadenversicherung
Wieso braucht es die Vertrauensschadenversicherung?
Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind mitunter das wichtige Asset einer Firma. Sie tragen grundlegend zum Geschäftserfolg bei und erhalten dementsprechend ein hohes Mass an Vertrauen. Leider kommt es nicht selten vor, dass genau aus diesem Vertrauen ein missbräuchlicher Nutzen gezogen wird. So kann es vorkommen, dass ein Unternehmen hohe finanzielle Schäden aufgrund unmoralische Handlungen ihrer eigenen Mitarbeiter und anderen Vertrauenspersonen in Form von Veruntreuung, Diebstahl, Betrug usw. erleidet. Auch dieses Risiko kann abgesichert werden.
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen gegen Vermögensschäden, welche aufgrund verbotener Handlungen von Mitarbeitern und anderen beauftragten Dritten verursacht wurden.
Unter verbotenen Handlungen, im Sinne der Versicherungsleistung, werden Delikte wie Veruntreuung, Betrug, Diebstahl und sonstige vorsätzliche Handlungen verstanden.
Welche Risiken werden mit einer Vertrauensschadenversicherung abgedeckt?
- Vermögensschäden, die durch strafbare Handlungen von Vertrauenspersonen herbeigeführt werden (direkte Schäden)
- Vermögensschäden, die von Vertrauenspersonen an Dritte zugefügt wurden, für welche das Unternehmen haftet (indirekte Schäden)
- Entstandene Kosten für Datenrekonstruktion, externe Ermittlungen und Strafverfolgung
- Computerstraftaten Dritter, welche gegen das Unternehmen ausgeübt wurden
- Entstandene Mehrkosten und Schäden durch unerlaubte Eingriffe in IT-Systeme
- Verlust von sensiblen Kundendaten
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