Versicherungslexikon

1. Säule

Ist die obligatorische, staatliche Vorsorge der Schweiz und setzt sich aus der AHV, der IV und EL zusammen. Das Ziel ist die Sicherung des Existenzbedarfs und der Ihrer Angehörigen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall.

2. Säule

Die berufliche Vorsorge oder auch Pensionskasse gennant, ist die zweite Säule unseres Sozialsystems und dient dazu, die Erhaltung des bisherigen Lebensstandards bei Erwerbsausfall oder Pensionierung für den Versicherten und dessen Angehörigen zu ermöglichen.

3. Säule

Die private Vorsorge  dient als Ergänzung zur staatlichen und zur beruflichen Vorsorge und  sichert den individuellen Lebensstandard ab. Die private Vorsorge ist freiwillig und wird von Bund und Kantonen mit Steuervergünstigungen gefördert.

A

Ablehnung
Versicherungen können für alle dem VVG unterstehenden Versicherungsprodukte die beantragte Deckung an- oder ablehnen. Die Ursache für eine Ablehnung ist in den meisten Fällen eine hohe Risikowahrscheinlichkeit.

AHV
Ist die obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung und Teil der 1. Säule. Bei der Pensionierung ersetzt sie den ausfallenden Lohn mindestens teilweise und überweist eine Rente im Todesfall an Hinterbliebene.

Alternativversicherung

Alternativ-, Naturheil- oder auch Komplementärmedizin genannt sind Zusatzversicherungen im Bereich der Krankenversicherung. Sie kommen für Heilmethoden auf welche für wirtschaftlich befunden wurden und deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt wurde.

Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeit ist eine medizinisch begründete Unfähigkeit eine bestimmte Arbeit/Tätigkeit in einem bestimmten zeitlichen und funktionellen Umfang auszuüben.

Auslanddeckung
Die meisten Versicherungsdeckungen sind auf eine örtliche Gültigkeit begrenz. Man spricht von einer Auslandeckung, wenn diese Weltweit gültig ist.

Ausschluss
Versicherungen können für bestimmte Deckungen einen Ausschluss von bestimmten Risiken anbringen. Zum Beispiel in der Krankenzusatzversicherung bei Leiden welche bereits vor dem Vertragsabschluss bestanden haben.

Autoversicherung

B

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Rohbau- (auch Bauzeitversicherung genannt) sowie die Bauwesenversicherung decken Beschädigungen oder Zerstörungen am versicherten Bauwerk bzw. der Baustelle. Beschädigungen am Bauwerk ist nicht die einzige Gefahr während der Bauzeit.

Bauversicherung

Bestehende Gebäude können über die Gebäudeversicherung umfassend versichert werden. Während einem Neu- oder Umbau bietet die Gebäudeversicherung jedoch keinen Schutz.

Bereicherungsverbot
Der Versicherte darf nach dem Versicherungsfall aber nicht finanziell besser dastehen. Da der Vermögensbedarf durch die Prämienzahlungen aller Versicherten gemeinsam gedeckt wird, wäre es unfair, wenn sich einzelne Versicherte bereichern.

Bonusschutz
Der Bonusschutz ist eine Option in der Autoversicherung, welche eine Erhöhung der Rabattstufe nach einem Schadenfall verhindert.

Brillen- und Kontaktlinsen

BVG
Abkürzung für berufliche Vorsorge, siehe 2. Säule.

C

Check-Up
Untersuch zur Früherkennung einer Krankheit.

Crash Recorder
Der Crash Recorder ist ein Aufnahmegerät, welches das Fahrverhalten aufzeichnet um bei einem Schadenfall den Unfallhergang belegen zu können. Dieser wird von einigen Versicherungen in den Autoversicherungen gegen einen Rabatt angeboten.

D

Deckungsunterbruch

Ein Deckungsunterbruch ist nichts anderes als eine Leistungsverweigerung. Er kommt dann zustande, wenn die versicherte Person die Versicherungsprämien nach mehrmaligen Mahnungen nicht einbezahlt.

Doppeldeckung
Eine Doppeldeckung ist die mehrfache versicherung des selben Risikos.

E

Elementar
Die versicherten Elementargefahren sind bei jeder Versicherung identisch

Ergänzungsleistungen / EL
Ergänzungsleistungen sind ein Teil der 1. Säule und kommen dann zu Zug, wenn die AHV oder die IV das Existenzminimum nicht abdecken können.

Erstes Risiko
Die Bezeichnung erstes Risiko oder Erstrisikoversicherung kommt vorallem bei Sach- und Schadenversicherungen zur Anwendung. Es werden feste Pauschalsummen vereinbart welche beim Schadeneintritt bezahlt werden. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Summe so muss die Versicherung die Leistung nur bis zur vereinbarten Summe übernehmen. Ist der Schaden tiefer als die vereinbarte Summe wird der effektive Schaden übernommen.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Erwerbsunfähigkeitsrente
Monatliche Geldleistung bei langfristiger Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsersatzordnung / EO
Die Erwerbsersatzordnung regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Militär- oder Zivildienst leisten sowie auch im Falle einer Mutterschaft.

F

Feuer
Die versicherten Feuergefahren sind bei jeder Gesellschaft identisch.

Flexible Spitalversicherung
Eine flexible Spitalversicherung ermöglicht die Wahl der Spitalabteilung  (allgemein / halbprivat / Privat) beim Eintritt ins Spital. Je nach Abteilungswahl kommen unterschiedliche Selbstbehalte zum Zug.

Freie Arztwahl
Von der freien Arztwahl spricht man, wenn in der Krankengrundversicherung kein alternatives Versicherungsmodell gewählt wurde und somit die Arztwahl nicht eingeschränkt ist.

Fallpauschale
Eine Fallpauschale kommt seit dem 01.01.2012  bei Spitalaufenthalten zum Zug. Die medizinischen werden Leistungen pro Behandlungsfall berechnet und Entschädigt und nicht zeitbezogen.

Franchise
Die Franchise kommt in der Krankengrundversicherung zur Anwendung und verhält sich änhlich wie ein Selbstbehalt. Diese variiert von CHF 300.- bis CHF 2500.- und kann jedes Jahr von neuem frei gewählt werden.

G

Gästeversicherung

Über eine Gästeversicherung können Personen versichert werden welche sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten. Wie die Krankenversicherung kommt die Gästeversicherung für Behandlungen infolge Krankheit oder Unfall auf und übernimmt unter anderem Medikamentenkosten, Kosten für Spitalaufenthalte und Gebühren, die für die Behandlung durch einen Arzt anfallen

Gebäudeversicherung

Mit einer Gebäudesachversicherung können Eigentümer ihr Gebäude gegen Schäden absichern, die durch eine versicherte Gefahr verursacht werden. Die üblich versicherten Gefahren sind Feuer- und ElementargefahrenWassergefahrenGlasbruch und Diebstahl.

Gebäudehaftpflichtversicherung

Was die Privathaftpflichtversicherung für Privatpersonen ist, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung für Eigentümer von Immobilien. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die direkt auf die Existenz eines Gebäudes oder eines Grundstücks zurückzuführen sind.

Gefahrengemeinschaft
Eine Gefahrengemeinschaft ist eine Versicherung. Die Versicherung dient dazu, dass die versicherten Personen gemeinsam für die Kosten von allfällig eintretenden Gefahren aufkommen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt in unserer heutigen Zeit die Organisation von Gefahrengemeinschaften. Damit eine Versicherung funktionieren kann, muss sie die folgenden 14 Merkmale aufweisen.

Gegenseitigkeit
In der Versichertengemeinschaft gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit. Obwohl sich die meisten Kunden einer Versicherungsgesellschaft nicht kennen, kommen sie gemeinsam für die finanziellen Folgen von Schäden einzelner Kunden auf.

Generika
Ein Generika ist ein Nachahmerpräparat welches die gleichen Wirkstoffe wie das Originalpräparat enthält.

Geschäftssachversicherung
Die Hausratversicherung für Unternehmen.

Gesetz der grossen Zahl
Die Versicherungsgesellschaften richten sich nach dem Gesetz der grossen Zahl. Umso mehr Versicherte und umso länger der Zeitraum der Versicherungsfälle, desto genauer können Ereignisse in der Zukunft vorhergesagt werden.

Glasversicherung
Bei der Glasversicherung unterschiedet man in der Regel zwischen Gebäude- und Mobiliarglas.

Grobfahrlässigkeit
Ist eine Option in der Autoversicherung, welche den Verzicht auf das Regressrecht der Versicherung im Schadenfall abdeckt. Trifft im Schadenfall den Schuldner durch sein grobfahrlässiges Handeln eine Teilschuld, kann die Versicherung die Leistung kürzen – Ist die Grobfahrlässigkeit eingeschlossen, wird darauf verzichtet.

H

Halbprivat
Hierbei handelt es sich um eine Stufe in der Spitalversicherung mit welcher eine Behandlung in der halbprivaten Spitalabteilung möglich ist.

Hausarztmodell
In der Krankengrundversicherung wird durch die Wahl eines Hausarztmodells einen Rabatt 10-20% gewährt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherte immer einen bestimmten Hausarzt aufzusuchen. Diese Verpflichtung entfällt im Notfall.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für die Kosten auf, wenn das eigene Hab und Gut am Wohnort durch vordefinierte Gefahren beschädigt oder zerstört wird.

I

Impfungen
Je nach Impfung übernimmt die Krankenkasse die Kosten teilweise oder aber auch vollumfänglich

Integritätsentschädigung
Ausgleichszahlung bei körperlicher Beeinträchtigung

IV
Die Invalidenversicherung ist ein teil der 1. Säule. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlichen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu mittels Eingliederungsmassnahmen zu beseitigen.

J

Jährliches Kündigungsrecht
Das jährliche Kündigungsrecht kann in Versicherungsverträge eingeschlossen werden und ermöglicht, unter berücksichtigung der Kündigungsfrist, dessen Auflösung per Verfallsdatum – unabhängig von der Vertragslaufzeit.

K

Kapitalversicherungen

„Versicherung bei Tod oder Invalidität“, „Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität“ oder bei vielen Gesellschaften auch nur „UTI“ sind Kapitalversicherungen im Zusatzversicherungen der Krankenversicherung. Sie ergänzen die Leistungen der Sozialversicherungen im Falle eines Todes oder einer Invalidität die entweder durch einen Unfall oder eine Krankheit zustande kommen

Karenzfrist
Bei der Karenzfrist handelt es sich um eine bestimmte Dauer, in welcher ab Versicherungsbeginn eine bestimmte Deckung ausgeschlossen ist. Karenzfristen kommen vor Allem im Zusammenhang mit Schwangerschaften oder oder bei Zahnversicherungen vor.

Kollektivvertrag
Ein Kollektivvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber (Firma), einem Verein oder einem Verband und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Durch diesen Kollektivvertrag kommen die Mitarbeiter oder Mitglieder in den Genuss reduzierter Prämien. Für Mitarbeitern oder Mitgliedern besteht kein Zwang sich einem solchen Kollektivvertrag anzuschliessen.

Kumul
Nehmen wir an, es kommt zu einem Erdbeben und im betroffenen Gebiet werden mehrere Häuser beschädigt. Falls ein grosser Teil der Häuser bei der gleichen Versicherungsgesellschaft gegen Erdbeben versichert sind, kann es sein, dass die zu erbringenden Versicherungsleistungen höher sind als die Prämieneinnahmen der Versicherungsgesellschaft.

Kündigung
Eine Kündigung ist ein Antrag auf Auflösung des Vertragsverhältnisses.

KVG
Abkürzung für Krankenversicherungsgesetz

L

Lohnabzüge

Ein Arbeitgeber darf seinen Angestellten die gesetzlich erlaubten Beiträge vom Lohn abziehen. Dazu zählen Beiträge an die Pensionskasse, die AHV/ALV sowie die Unfall- und Krankentaggeldversicherung.

Lücke
Eine Deckungslücke oder Versicherungslücke besteht dann, wenn die versicherte Leistung den Bedarf nicht decken kann.

M

Medizinprodukte
Verglichen zu den Arzneimitteln benötigt es für Medizinprodukte keine behördliche Zulassung. Zu den Medizinprodukten zählen unteranderem Nasensprays, Augentropfen & Handdesinfektionsmittel.

Mietertragsausfallversicherung

Militärsistierung
Während der Rekrutenschule besteht eine Deckung über die Militärversicherung. In dieser Zeit kann die Grundversicherung sistiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienst an mindestens 60 aufeinanderfolgenden Tagen geleistet wird. Der Marschbefehl muss an den Krankengrundversicherer zugestellt werden.

Montageversicherung

Grosse Anlagen oder Maschinen müssen in der Regel direkt am Standort aufgebaut werden. Während dem Aufbau bzw. der Montagezeit von grösseren Maschinen oder ganzen Anlagen entstehen verschiedene Risiken. Montagefehler, Beschädigungen oder das Verschwinden von Teilen durch Diebstahl sind einige mögliche Schadenfälle während der Montagezeit. Mit einer Montageversicherung kann man sich gegen solche Risiken absichern.

N

Neuwert
Ist der Wert, welcher bei der Wiederbeschaffung einer Sache bezahlt werden muss.

O

Obligatorische Krankenpflegeversicherung
Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Krankengrundversicherung oder nur Grundversicherung gennant, handelt es sich um eine zwingende Versicherung für jede in der Schweiz wohnhafte Person, welche die Heilungskosten infolge von Krankheit absichert.

Ombudsman
Ist eine Schlichtungsstelle, welche zwischen Versicherungen und Versicherten vermittelt.

P

Planmässigkeit
Um eine Versicherungsgesellschaft zu betreiben, ist eine Bewilligung notwendig. Die Versicherungsgesellschaft muss genau aufzeigen können, wie sie das Versicherungsgeschäft betreiben wird. Ausserdem müssen genügend finanzielle Mittel vorhanden sein, sodass professionelle Geschäftstätigkeit garantiert werden kann.

Prämie
Die Prämie ist der Betrag, welcher der Versicherung für den Versicherungsschutz geschuldet wird. Mit den Prämienzahlungen der Versicherten deckt die Versicherungsgesellschaft die Versicherungsleistungen und den Verwaltungsaufwand. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig die richtige Höhe der Prämien zu bestimmen, damit alle Kosten vollständig gedeckt sind.

Prämienregion
Ist die Prämie nach Regionen unterschiedlich berechnet, spricht man von Prämienregionen. In der Krankengrundversicherung ist die Wohnregion prämienrelevant, je nach Kanton sind die Prämien unterschiedlich. In einzelnen Kantonen gibt es bis zu drei verschiedenen Prämienregionen.

Prämienzahler
Der Prämienzahler ist die Person welcher die Prämie der Versicherungspolice in Rechnung gestellt wird.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung, Haftpflicht für Privatpersonen oder nur Privathaftpflicht genannt, schützt das Vermögen der versicherten Person(en). Im täglichen Leben können andere Personen (Drittpersonen) oder die Sachen von Drittpersonen durch Missgeschicke zu Schaden kommen.

Psychotherapie
Die Behandlung und Heilung von psychischen Störungen oder Krankheiten

Q

R

Ratenzuschlag
Für Versicherungen welche jährlich zahlbar sind, vom Prämienzahler aber in kleineren Tranchen beglichen werden, verrechnet die Versicherungen einen Ratenzuschlag. Dieser liegt meistens bei ca. 20.- pro Rechnung.

Rechtsanspruch auf Leistung
Der Kunde schliesst mit der Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag ab. Im Versicherungsvertrag ist geregelt, gegen welche Ereignisse der Kunde versichert ist. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde eine Versicherungsprämie zu bezahlen. Die Versicherungsgesellschaft hingegen ist verpflichtet, beim Eintreffen eines versicherten Ereignisses für die finanziellen Folgen aufzukommen. Durch den Versicherungsvertrag hat der Kunde den Rechtsanspruch auf Leistung.

Regress
Man spricht von einem Regress bei der Ausübung des Regressrechts, welche die Übertragung der Forderung im Schadenfall auf den Verursacher zur Folge hat.

Rückführung / Repatriierung
Ist der Transport einer verletzten Person meist per Flugzeug oder Helikopter ins Wohnsitzland zurück. Dies geschieht vor Allem dann, wenn eine Behandlung vor Ort nicht zumutbar ist.

Rückkaufswert
Dieser Wert bezeichnet den Betrag welcher man beim vorzeitigen Vertragsausstieg von der Versicherung zurück erhält. Meistens kommt dieser bei Lebensversicherungen zu Anwendung.

S

Schätzbarkeit
Um die Höhe der Prämie zu bestimmen, analysiert die Versicherungsgesellschaft Daten über vergangene Versicherungsfälle. Durch das Analysieren von vergangenen Versicherungsfällen über einen bestimmten Zeitraum, ermöglicht eine Vorhersage von zukünftigen Versicherungsfällen und macht so die Prämie schätzbar.

Schröpfen
Ist eine Alternative Heilmethode die meist übernommen wird wenn eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin vorhanden ist.

Schutz und Sicherheitheit
Eine Versicherung bietet der versicherten Person mehr als die Leistungserbringung beim Eintreffen eines versicherten Ereignisses. Die Versicherung bietet uns vor allem auch Schutz und Sicherheit, weil wir uns finanziell abgesichert haben.
Ein gutes Beispiel ist die Krankenkasse. Als einzelne Person müssten wir uns ein enorm hohes Kapital ansparen, um im Fall einer Krankheit die Behandlungskosten überhaupt bezahlen zu können. Mit dem Versicherungsschutz durch eine Krankenkasse müssen wir uns aber nicht um allfällige Arzt- und Spitalkosten kümmern.

Selbstbehalt
Der Selbstebehalt ist der Betrag welcher im Schadenfall durch den Versicherungsnehmer bezahlt werden muss. In den meisten Fällen kann dieser frei gewählt werden und hat einen direkten Einfluss auf die Prämie.

Sengschäden
Sengschäden sind ohne Brand oder Feuer und lokal begrenzte Hitzeschäden

Sicherungsteam
Die meisten Kunden kennen sich mit Versicherungen nicht gut aus. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Kunde professionell beraten wird. Das Sicherungsteam bilden der Kunde und der Versicherungsberater. Beide müssen einander vertrauen. Der Berater ist darauf angewiesen, dass ihm der Kunde seine persönliche Situation vollumfänglich und ehrlich schildert. Der Kunde hingegen ist darauf angewiesen, dass ihm der Berater für seine Situation einen optimalen Schutz mit der bestmöglichen Versicherungslösung anbietet.

Sistierungsverzicht
Verzicht, das Motorrad während den Wintermonaten auszulösen und so administrativen Aufwand für die Versicherung zu generieren.

Skonto
Der Skonto ist eine Prämienreduktion im einstelligen Prozentbereich, welche viele Versicherungen bei einer jährlichen oder halbjährlichen Prämienbezahlung gewähren.

Stammnummer
Die Stammnummer dient zur Identifikation von Fahrzeugen und kommt bei Autoversicherungen zur Anwendung. Sie besteht aus 9 Zahlen welche jeweils nach drei Zahlen durch einen Punkt getrennt sind.

Stillgeld
Bei vielen Krankenkassen erhalten stillende Mütter einen Geldbetrag aus den Zusatzversicherungen.

Such- und Freilegungskosten
Kosten welche zur Auffindung einer defekten Wasserleitung anfallen

T

Telefonmodell / Telmed
Das Telefonmodell ist ein alternatives Versicherungsmodell in der Krankengrundversicherung bei welcher die Bedingung einer vorgängigen medizinischen Beratung über das Telefon besteht. Anschliessend wird entschieden ob der Versicherte einen Arzt aufsuchen soll. Der gewährte Rabatt auf die Prämie liegt bei ca. 10-20%.

Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des versicherten Objekts, liegt ein Totalschaden vor.

Typenschein
Die Typenscheinnummer kommt im Zusammenhang mit Autoversicherung vor und belegt das eine Typengenehmigung erteilt wurde.

U

Überversicherung
Eine Überversicherung besteht dann, wenn der Versicherte Wert höher ist, als der tatsächliche Wert der versicherten Sache.

Unfall
Ein Unfall ist ein Ereignis welches plötzlich und durch einen äusseren Einfluss eine schädigende Wirkung hinterlässt.

UVG
Abkürzung für Unfallversicherungsgesetz.

Unfallversicherung
Die Unfallversicherung deckt die Heilungskosten bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten ab. Die Unfallversicherung wird durch die Arbeitgeberin bzw. durch den Arbeitgeber abgeschlossen, sofern das Pensum mindestens 8 Stunden pro Woche beträgt. Bei nicht erwerbstätigen Personen muss die Unfalldeckung in der Krankengrundversicherung eingeschlossen werden.

Unfallsisistierung
Die Unfalldeckung der Krankengrundversicherung kann ausgeschlossen werden sofern die versicherte Person einer Arbeit mit einem Pensum von über 8 Stunden pro Woche nachgeht und somit zwingend durch den Arbeitgeber Unfallversichert ist.

Unterversicherung
Eine Unterversicherung besteht dann, wenn der Versicherte Wert niedriger ist, als der tatsächliche Wert der versicherten Sache.

V

Vasektomie
Vasektomie ist die Unterbindung bei einem Mann

Veloversicherung

Fahrräder und Velos können gegen Diebstahl und weitere Gefahren über eine Veloversicherung versichert werden. Meist können die Risiken über die Hausratversicherung abgedeckt werden, jedoch gibt es auch die Möglichkeit eine Versicherung ausschliesslich für ein Fahrrad abzuschliessen.

Verkehrsabgaben
Autofahrer zahlen jährlich Verkehrsabgaben im Wohnkanton, diese werden nach verschiedenen Kriterien wie Leistung, Hubraum oder Gewicht erhoben.

Versichertengemeinschaft
Die Versichertengemeinschaft ist die Gefahrengemeinschaft der Versicherten und wird von der Versicherungsgesellschaft organisiert. Die Versicherungsgesellschaft sammelt die Prämienzahlungen ihrer Kunden (Versicherten). Die gesammelten Prämien werden hauptsächlich dafür verwendet, um entstandene Schäden der Kunden zu bezahlen. Ein Teil der Prämien wird für den Verwaltungsaufwand der Versicherungsgesellschaft verwendet, damit diese eine professionelle Organisation garantieren kann.

Vorgeburtliche Anmeldung
Der Abschluss der obligatorischen Krankenversicherung ist auch für neugeborene Pflicht. Diese kann bereits vor der Geburt abgeschlossen werden, die Deckung sowie die dafür fällige Prämie ist erst ab dem Geburtstag fällig.

VVG
Versicherungsvertragsversicherungsgesetz

W

Wagnisse
Als Wagnisse bezeichnet man in der Versicherungsbranche gefährliche Sportarten und Tätigkeiten, welche nur unter bestimmten Bedingungen mitversichert sind.

Wahlbehandlung
Ist eine Option in der Krankenzusatzversicherung welche dem Versicherten die Möglichkeit gewähren sich für eine Behandlung wahlweise ins Ausland zu begeben.

Wartefrist
Die Wartefrist beschreibt die Zeit welche zwischen dem Schadeneintritt und der Deckungsgewährung seitens der Versicherung vereinbart wurde. Die Wartefrist kommt oft im Bereich von Taggeld- oder Rentenversicherungen zu Anwendung und hat einen direkten Einfluss auf die Prämie.

Wertsachen
Als Wertsachen bezeichnet man Objekte und Gegenstände welche einen hohen Wert aufweisen. Beispielsweise Schmuck, Musikinstrumenten und Kunstobjekten.

Wirtschaftlichkeit
Um langfristig bestehen zu können muss die Versicherungsgesellschaft wirtschaftlich arbeiten. Aufwand darf langfristig nicht höher sein als Ertrag.

Wunschhaftung
Man spricht von einer Wunschaftung, wenn z.B. das Familienoberhaupt seine Aufsichtspflicht gegenüber einer urteilsunfähigen mitversicherten Person nicht verletzt hat und es zu einem Schaden kommt. Grundsätzlich kann diese Person nicht haftbar gemacht werden. Einzelne Versicherungen gewähren daher eine Wunschhaftung bei welcher der Schaden der geschädigten Person trotzdem übernommen wird.

X

Y

Z

Zeitwert
Der Wert eines Gegenstandes zu einem spezifischen Zeitpunkt unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung.

Zeitwertzusatz
Entschädigt zusätzlich zum Zeitwert.

Zufälligkeit des versicherten Ereignisses
Die Zufälligkeit der analysierten Ereignisse sind eine Voraussetzung für die Schätzbarkeit der Prämien. Die Ereignisse müssen zufällig eintreffen und dürfen nicht vom Versicherten bewusst ausgelöst werden (Versicherungsbetrug).
Weiterhin ist es wichtig, dass Versicherte mit gleichen Bedingungen analysiert werden. Dafür werden Versicherte mit ähnlicher Wahrscheinlichkeit und Höhe eines versicherten Schadenfalles in Gruppen eingeteilt.

Zusatzbedingung (ZB)
Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) können weitere Bedingungen zu Anwendung kommen. Diese werden in Form von Zusatzbedingungen (ZB) formuliert.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen bei Krankenversicherungen sind im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung freiwillig. Sie ergänzen die Leistungen der Grundversicherung je nach gewählter Zusatzdeckung.