Versicherungen künden
Im nachfolgenden Beitrag erklären wir, wie eine Versicherung gekündet wird und worauf geachtet werden muss. Neben den üblichen Kündigungsterminen gibt es teilweise weitere Gründe, warum man eine Versicherung bereits vor dem ordentlichen Kündigungstermin auflösen kann.
Wie künde ich meine Krankenversicherung?
Bei der Krankenversicherung muss zwischen der obligatorischen Grundversicherung sowie den freiwilligen Zusatzversicherungen unterschieden werden. Es kommen verschiedene Kündigungsfristen zur Anwendung.
Grundversicherung
Die Grundversicherung kann jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist per 31.12 oder per 30.06 gekündet werden. Der zweite Kündigungstermin gilt nur für Personen mit dem Standardmodell und der Minimalfranchise von 300.-. Bei der Mitteilung der neuen Prämie kann die Police innerhalb eines Monats gekündet werden. So reicht es, wenn die Kündigung per 31.12 bis am letzten Arbeitstag vom November bei der Gesellschaft eingeht. Für die Kündigung per 30.06 muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im März eingehen.
Ein Wechsel zu einer neuen Krankenkasse wird nur genehmigt, wenn die Kündigung fristgerecht eingegangen ist, sämtliche Prämien und Leistungen (Franchise, Selbstbehälter) bezahlt sind und die neue Gesellschaft gegenüber der bisherigen Kasse die Aufnahme bestätigt.
Zusatzversicherungen
Bei den Zusatzversicherungen gilt ebenfalls die Kündigungsfrist von drei Monaten per Ende Jahr. Einzelne Gesellschaften haben eine sechsmonatige Kündigungsfrist (Assura, Groupe Mutuel). Achten Sie auch auf die Vertragslaufzeit, bei einigen Gesellschaften werden Zusatzversicherungsverträge nur über 5 Jahre abgeschlossen (Assura, Groupe Mutuel) bei anderen kann man solche langen Verträge freiwillig wählen. Ist die Vertragslaufzeit noch nicht erreicht, kann der Vertrag nur gekündet werden, wenn die Prämie sich ändern. Oftmals kann dann jedoch nur das Produkt gekündet werden welches eine Prämienänderung auf das neue Jahr erfährt.
Bei einem Wechsel zu einer neuen Versicherung sollten Sie die Zusatzversicherungen erst künden, wenn die neue Versicherung die Aufnahme bestätigt hat. Ansonsten laufen Sie Gefahr ohne Zusatzversicherungen dazustehen, sollte Sie die neue Versicherung aufgrund eines Leidens ablehnen.
Wie künde ich meine Autoversicherung?
Die Autoversicherung kann unter einer dreimonatigen Frist per Ablaufdatum gekündet werden. Das Verfallsdatum ist auf der Police ersichtlich und entspricht dem Datum ab welchem die Police ansonsten wieder für ein Jahr laufen würde. Bei einem Mehrjahresvertrag muss die Prämie aufschlagen, damit eine Kündigung möglich ist, ansonsten ist die abgemachte Vertragslaufzeit zu erfüllen.
Ausserordentliche Kündigungsgründe
Die Fahrzeugversicherung kann nicht nur per Vertragsablauf sondern auch aufgrund folgender spezieller Gründe aufgelöst oder gewechselt werden:
- Im Schadenfall: Im Falle eines Schadens können Sie nach Benachrichtigung der Schadenzahlung seitens der Versicherungsgesellschaft Ihre Versicherungspolice innerhalb von 14 Tagen künden.
- Fahrzeugverkauf: Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, so können Sie auch die Versicherung auflösen. Nach der Auslösung beim Strassenverkehrsamt können Sie der Gesellschaft eine Kündigung zusenden.
- Fahrzeugwechsel: Sollten Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen, so können Sie auch die Versicherungsofferten anderer Gesellschaften berücksichtigen und sich neu für eine Gesellschaft entscheiden.
Wie künde ich meine Hausratversicherung?
Die Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kann unter einer dreimonatigen Frist per Ablaufdatum gekündet werden. Das Verfallsdatum ist wiederum auf der Police ersichtlich und entspricht dem Datum ab welchem die Police ansonsten wieder für ein Jahr laufen würde. Bei einem Mehrjahresvertrag muss die Prämie aufschlagen, damit eine Kündigung möglich ist, ansonsten ist die abgemachte Vertragslaufzeit zu erfüllen.
Ausserordentliche Kündigungsgründe
Die Hausratversicherung kann nicht nur per Vertragsablauf sondern auch aufgrund folgender spezieller Gründe aufgelöst oder gewechselt werden:
- Im Schadenfall: Im Falle eines Schadens können Sie nach Benachrichtigung der Schadenzahlung seitens der Versicherungsgesellschaft Ihre Versicherungspolice innerhalb von 14 Tagen künden.
- Konkubinat: Sollten Sie mit einer anderen Person zusammenziehen, welche ebenfalls schon eine Privathaftpflicht- und Hausratversicherung hat, so kann die Gesellschaft, bei welcher die Deckung für beide Personen weiterlaufen soll, der anderen Gesellschaft ein Freigabegesuch zustellen. Meist ist eine Auflösung trotz Mehrjahresvertrag auf das nächste Verfallsdatum möglich.
Wie künde ich meine Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherungen sind jeweils per Verfallsdatum kündbar. In der Regel unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist.
Ausserordentliche Kündigungsgründe
Auch Rechtsschutzversicherungen können ausserordentlich gekündet werden. Hierzu zwei Beispiele, welche dazu berechtigen:
- Im Schadenfall: Im Falle eines Schadens können Sie nach Benachrichtigung der Schadenzahlung seitens der Versicherungsgesellschaft Ihre Versicherungspolice innerhalb von 14 Tagen künden.
- Prämienänderung: Ändert sich die Prämie, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag ebenfalls unter Einhaltung einer einmonatigen Frist per Vertragsablauf künden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Prämie sich erhöht oder sinkt.
Weitere Ausserordentliche Kündigungsgründe
Weitere Ausserordentliche Kündigungen welche sämtliche Versicherungssparten betreffen sind:
- Im Todesfall
- Beim Wegzug aus der Schweiz oder dem Fürstentum Lichtenstein