Versicherung von Instrumenten
Musikintrumente wie Geigen, Gitarren, Cellos etc. sind sensible und meist teure Gegenstände mit welchen man besonders sorgfältig umgehen muss. Da stellt sich als Besitzer von Instrumenten natürlich auch die Frage, welcher Versicherungsschutz besteht. Diese Fragen beantworten wir in folgendem Beitrag.
Über die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kommt im Rahmen der Versicherungssumme für Schäden an Instrumenten auf, welche sich zu Hause ereignen. Versichert sind Feuer-, Elementar-, Wasser- und Diebstahlschäden.
Wer die Zusatzversicherung einfacher Diebstahl auswärts mitversichert hat, erhält auch eine Entschädigung im Falle der Diebstahl ausserhalb von zu Hause ereignet. Die Entschädigung richtet sich nach der versicherten Summe (meist 2’000.-) abzüglich dem Selbstbehalt von 200.-. Die Versicherungssumme kann in tausender Schritten gewählt werden.
Über die Wertsachenversicherung
Die Wertsachenversicherung bietet einen erweiterten Schutz, welcher auch den Verlust oder die Beschädigung des Musikintrumentes umfasst. Die Deckung hat nur ganz wenige Ausschlüsse und bietet einen umfassenden Schutz.
Schadenbeispiele
- Die Gitarre wird an der Wand angestellt, fällt um und bricht (keine Deckung über die Hausratversicherung, gedeckt durch die Wertsachenversicherung)
- Auf der Heimfahrt nach dem Musikunterricht vergisst Ihr Kind das Instrument im Zug, es kann nicht wiedergefunden werden (keine Deckung über die Hausratversicherung, gedeckt durch die Wertsachenversicherung)
- Während eines Urlaubes kommt es zu Hause zu einem Wasserrohrbruch, das Instrument steht während mehreren Stunden teilweise im Wasser und erleidet einen Totalschaden (Deckung über die Hausratversicherung oder die Wertsachenversicherung)
Tipps zur Versicherung von Musikinstrumenten
- Prüfen Sie eine Wertsachenversicherung anstatt die Versicherungssumme beim einfachen Diebstahl auswärts wegen eines einzelnen Gegenstandes um ein vielfaches zu erhöhen.
- Sollte das Instrument dauerhaft gemietet sein kann bereits eine Versicherung über den Vermieter inkludiert sein, klären Sie dies vorgängig ab.
- Falls Sie das Instrument über eine Wertsachenversicherung versichern, kann der Wert des Instruments von der Hausratsumme abgezogen werden.