Versicherung Restaurant: Welche Versicherungen benötige ich?

Als Gastronom setzen Sie sich täglich verschiedenen Risiken aus. Die gute Nachricht ist, dass viele von diesen Risiken versichert werden können. Die schlechte Nachricht ist, dass es keine Versicherung für das Restaurant kostenlos gibt. Welche Versicherung Sie als Gastronom wirklich brauchen, muss jeder individuell beurteilen. Wichtig dabei ist, dass ein Schadenereignis nie die Existenz des Restaurants bedrohen sollte. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Versicherungen Sie gesetzlich benötigen, welche sehr empfohlen sind und welche Sie weiter in Betracht ziehen können.

Gesetzlich zwingende Versicherungen (Versicherung Restaurant)

Versicherung Restaurant: Die Unfallversicherung

Eine obligatorische Unfallversicherung für die Arbeitnehmer muss jeder Restaurantbesitzer zwingend abschliessen. Die Versicherung trägt sowohl die Spital- und Heilungskosten als auch den Lohnausfall ab dem 3. Arbeitstag. Für Mitarbeiter, die mehr als 8h pro Woche arbeiten, gilt die Versicherung sowohl für Berufs- wie auch für Nichtberufsunfälle. Viele Gastrobetriebe entscheiden sich dabei für das Exklusivangebot für GastroSuisse von der SWICA. Die Gastroberater können Ihnen zudem helfen zu evaluieren, ob es sinnvoll ist nebst der obligatorischen Unfallversicherung noch zusätzliche Leistungen zu versichern. Dazu zählen beispielsweise umfangreichere Taggelder bei einem Unfall (z.B. 90 % statt 80 % des versicherten Lohnes) oder bessere Leistungen im Spital (z. B. Aufenthalt als Privatpatient).

Berufliche Vorsorge (BVG)

Für sämtliche Mitarbeiter mit einem Jahressalär von mehr als CHF 21’150 ist es obligatorisch eine berufliche Vorsorgelösung (Pensionskasse) abzuschliessen. Die Wahl der bestmöglichen Vorsorgelösung ist eine komplexe Angelegenheit. Meist wählt ein Gastrobetrieb GastroSocial als Vorsorgepartnerin. GastroSocial ist Marktführerin und hat eine langjährige Erfahrung in Bezug auf die Bedürfnisse und Risiken der einzelnen Gastronomiebetriebe unter Berücksichtigung der Bestimmungen des L-GAV. Als Gastronomiebetrieb können Sie zudem gleichzeitig die AHV und die Familienausgleichskasse über GastroSocial abrechnen.

Krankentaggeldversicherung

Das Personal ist das wichtigste Element in einem Gastronomiebetrieb. Freundliche Serviceangestellte, gute Köche und kompetente Hilfskräfte sind für den Erfolg essenziell. Gleichzeitig sind die Mitarbeitenden aber auch ein zentraler Kostenfaktor. Was ist, wenn plötzlich ein Mitarbeiter erkrankt und für ein halbes Jahr ausfällt? Je nach genauen Umständen ist der Arbeitgeber noch während Monaten verpflichtet weiterhin den Lohn zu bezahlen. Dieses Risiko kann einen Gastrobetrieb rasch in finanzielle Schwierigkeiten bringen. In vielen Branchen ist eine Krankentaggeldversicherung freiwillig, doch der Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) schreibt eine solche vor. Mittels einer Krankentaggeldversicherung können einerseits das Risiko reduziert und andererseits die Leistungen für den Arbeitnehmer ausgebaut werden. Dies ist auch der Grund, warum sich der Arbeitnehmer zu 50 % an den Prämien beteiligt. Lassen Sie sich von einem Gastroberater unterstützen bei der Identifikation der konkreten Leistungen und Kosten.

 

Sehr empfohlene Versicherungen (Versicherung Restaurant)

Betriebshaftpflicht

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen wird der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Auch wenn relativ selten ein Haftpflichtereignis auftritt, so kann ein Schaden Ihren Betrieb in den Ruin treiben. Stellen Sie sich vor, dass ein Gast aufgrund einer Lebensmittelvergiftung 5 Tage ins Krankenhaus muss und zudem noch 14 Tage nicht arbeitsfähig ist. Solche Ereignisse kosten rasch einmal mehr als CHF 40’000. Da diese Ereignisse glücklicherweise nur sehr selten auftreten, sind die Prämien im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr tief. GastroSuisse Mitglieder können von einer exklusiven und spezifisch auf Gastrobetriebe zugeschnittenen Haftpflichtversicherung profitieren.

Betriebsunterbruch

Nichts ist schlimmer, als wenn nichts verdient werden kann. Bekanntlich leidet fast jeder Gastrobetrieb an sehr hohen Fixkosten. Die Miete und Löhne verschlingen nicht selten 50% vom Umsatz. Was nun, wenn nach einem Schadenfall (z.B. Wasserschaden) der Betrieb für mehrere Tage geschlossen werden muss? Die Kosten laufen weiter, aber der Umsatz bleibt aus. Genau für solche Situationen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Auch hier können GastroSuisse Mitglieder von einem exklusiven Angebot profitieren.

GastroSuisse Mitglieder können von einem exklusiven und auf gastronomische Betriebe ausgerichteten Versicherungsangebot profitieren. Dazu gehören eine Betriebshaftpflicht-, Inventar-, Betriebsunterbrechungs- sowie Gebäudeversicherung.

Christian Dünner, Versicherungsspezialist esurance

Sachversicherung

Üblicherweise verfügen Gastrobetriebe über hohe Sachwerte. Die Möbel, das Geschirr, Dekorationsartikel und dergleichen gehen rasch ins Geld. Aber auch die Küchenmaschinen, Kaffeemaschinen und andere betriebsnotwendige Gegenstände kosten nicht selten mehrere Hunderttausend Franken. Ihr Hab und Gut können Sie mit einer Sachversicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse schützen. Dabei ist zentral, dass ein ausgebauter Deckungsumfang vorhanden ist und allfällige Schäden dann auch wirklich gedeckt sind. Sogenannte All-Risk Versicherungen decken auch Schäden, die nicht auf ein Feuer, einen Einbruch oder ein Elementarereignis (Wind, Regen, Hagel) zurückzuführen sind. Für Mitglieder von GastroSuisse gibt es auch bei der Sachversicherung eine explizit auf die Bedürfnisse der Gastrobetriebe zugeschnittene Lösung.

Gebäudeversicherung

Falls Sie als Gastronom auch gleichzeitig Eigentümer des Betrieblokals sind, ist eine Gebäudeversicherung unverzichtbar. Schäden am Gebäude oder der Dauereinrichtung können durch Missgeschicke, Feuer oder Elementarereignisse entstehen und auf einen Schlag immense Kosten auslösen. Sichern Sie sich und Ihren Betrieb ab und wandeln Sie diese Risiken in kalkulierbare Prämien um. Profitieren Sie bei der Gebäudeversicherung von einem spezifisch auf Gastronomieunternehmen zugeschnittenen Angebot. Als Mitglied von GastroSuisse profitieren Sie auch bei der Gebäudeversicherung von Sonderkonditionen und einem Komplettschutz dank All-Risks Deckung. Dies bedeutet: Was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist versichert.

 

Weitere Versicherungen (Versicherung Restaurant)

Rechtsschutzversicherung

Früher wurden die meisten Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern ausdiskutiert und bilateral für beide Parteien gute Lösungen gesucht. Heute landet man schnell einmal vor einem Richter und Juristen wollen an den Streitigkeiten von zwei Parteien mitverdienen. Diese Kosten belaufen sich nicht selten auf mehrere 10’000 Franken. Dieses Risiko kann mit einer Rechtsschutzversicherung abgesichert werden. Aber auch in allgemeinen juristischen Fragen steht Ihnen die Rechtsschutzversicherung mit Rat & Tat zur Seite. Diese Versicherung kann Ihnen in schwierigen Zeiten zwar nicht die nervenaufreibenden Gefechte mit Partnern ersparen, aber immerhin ein Loch in der Firmenkasse verhindern.

Motorfahrzeugversicherungen

Sobald Ihr Gastronomiebetrieb auch über Motorfahrzeuge wie Autos oder Roller verfügt, sind Sie verpflichtet zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Zusätzlich können Teil– und Vollkaskorisiken wie z.B. Schäden aus Kollisionen abgesichert werden. Auch die Pannenhilfe und Parkschäden können in die Versicherungen eingeschlossen werden. Die Leistungen aber auch die Prämienhöhe sind bei den verschiedenen Anbietern sehr unterschiedlich – ein Marktvergleich lohnt sich in jedem Fall. Zudem hat die Wahl des Selbstbehalts einen wesentlichen Einfluss auf die Prämie.

Organhaftpflichtversicherung

Je nach Rechtsform und Eigentümerstruktur kann es sich lohnen, für den Verwaltungsrat eine Organhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Haftungsansprüche an Verwaltungsräte werden heute immer häufiger eingefordert. Schnell widerfährt einem Verwaltungsrat ein Fehler, welcher als Pflichtverletzung ausgelegt werden kann. Die Verantwortlichkeiten waren zu wenig klar definiert, die Kontrolle über die Geschäftsleitung ungenügend oder Termine wurden nicht eingehalten. Und schon haftet ein Verwaltungsrat mit seinem Privatvermögen für das Missmanagement in einer Unternehmung.

Nun sollten Sie alles relevante zum Thema Versicherungen in der Gastronomie verstehen. Falls Sie trotzdem Hilfe bei der Auswahl des richtigen Angebots benötigen, können Sie sich jederzeit hier bei einem Gastronomie Berater in Ihrer Region melden. Die Berater unseres Vertriebspartners SWICA sind Experten wenn es um die Restaurants, Hotels und weitere Gastronomiebetriebe geht.

Disclaimer:
Die in diesem Beitrag genannten Informationen und Ratschläge basieren auf Erfahrungen und haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Der Inhalt dieses Beitrags wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftung übernommen. Im Einzelfall empfiehlt es sich immer individuelle Expertenmeinungen für das eigene Unternehmen einzuholen.
esurance agiert als reiner Softwareprovider. Die Plattform Gastroversicherungen.ch wird von dem gebundenen Vermittler SWICA Krankenversicherungen AG angeboten und besteht aus Versicherungsprodukten von SWICA, Baloise und Gastrosocial.

 

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