Versicherung für allgemeine technische Anlagen

Einige technische Anlagen, Geräte oder Installationen können nicht zu den stationären Maschinen gezählt werden und sind aus diesem Grund nicht über die Maschinenversicherung versichert. Solche Anlagen sind beispielsweise Telefonanlagen, Alarmanlagen, Bancomaten oder Billettautomaten. Diese Anlagen sind speziell über die Versicherung für allgemeine technische Anlagen versicherbar.

Versicherbare Gegenstände

Beispiele einiger versicherbaren Geräte:

  • Telefonanlagen
  • Zeiterfassungsanlagen
  • Überwachungs- und Alarmanlagen
  • Radio- und Fernsehanlagen
  • Messgeräte
  • film- und fototechnische Geräte
  • Bancomaten, Billettautomaten

Versicherbare Gefahren

Durch die Versicherung für allgemeine technische Anlagen sind versichert:

  • unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen oder Zerstörungen durch äussere oder innere Einwirkung
  • Unfälle, Bedienungsfehler
  • Material- und Konstruktionsfehler
  • Kurzschlüsse
  • Wind und Sturm
  • Feuer, Elementar, Wasser und Diebstahl

Versicherungsleistung

Bei einem Teilschaden sind die Kosten für die Wiederherstellung gedeckt. Bei einem Totalschaden ist meistens der Zeitwert gedeckt. Ausnahme: Bei Diebstahl, Wasser und Feuer ist im Totalschadenfall meistens der Neuwert gedeckt.