Vergleich: AG und GmbH
Die AG und GmbH sind die häufigsten Kapitalgesellschaften in der Schweiz. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der AG und der GmbH aufgelistet.
In Kürze: 4 Unterschiede zwischen AG und GmbH
AG | GmbH | |
Mindestkapital | CHF 100’000 | CHF 20’000 |
Mindesteinzahlung Kapital | 20%, mind. CHF 50’000 | 100% |
Mindestnennwert | mind. 1 Rappen pro Aktie | mind. CHF 100 pro Stammanteil |
Anonymität | Aktionäre werden nicht öffentlich publiziert | Gesellschafter, Organe, Kapital und Stammeinlagen werden im Handelsregister publiziert. |
In der Regel sind weniger Personen als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt. Die Gesellschafter (GmbH) möchten sich im Gegensatz zu den Aktionären (AG) nicht bloss finanziell beteiligen, sondern auch an der Geschäftsführung mitwirken, und stehen enger mit der Gesellschaft in Verbindung. Die Gesellschafter (GmbH) unterstehen der Treuepflicht und je nach Statuten auch dem Konkurrenzverbot. Die AG hat durch das höhere Mindestkapital, eine bessere Kreditwürdigkeit und ist auch attraktiver für zusätzliche Kapitalbeschaffung als die GmbH.
AG: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Aktionäre haften nur für den Anteil am Aktienkapital | Hohes Mindestkapital (100’000) |
Besitzverhältnisse nicht öffentlich. Es ist leichter, die Gesellschaft zu verkaufen. | Hoher administrativer Aufwand (Protokolle, Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung etc.) |
Mitarbeitende Aktionäre gelten als Angestellte (obligatorische Sozialversicherung) | Strenge Bilanzierungsvorschriften (gesetzliche Reserven, Massnahmen bei Überschuldung) |
GmbH: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Tieferes Stammkapital (20’000) | Hoher administrativer Aufwand (Protokolle, Gesellschafterversammlung etc.) |
Haftung nur auf das voll einbezahlte Stammkapital | Gründungskosten |
Gründung
Alles rund um die Gründung einer AG oder GmbH lesen Sie in unserem Beitrag Wie gründe ich eine AG oder GmbH in der Schweiz?
Statuten
Die Statuten sind sozusagen das Grundgesetz der Firma und sind sowohl für die AG als auch die GmbH Pflicht. Die Statuten regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Gesellschaft und deren Inhaber, die Organisation der Gesellschaft, die Geschäftsführung etc. Zu beachten sind die gesetzlichen Mindestanforderungen, die für die AG und GmbH vorgeschrieben sind.
Mindestanforderungen Statuten AG
- Firmenname, Sitz, Zweck
- Aktienkapital und einbezahlter Betrag
- Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
- Stimmrecht und Generalversammlung
- Mitglieder des Verwaltungsrates und Revisionsstelle
- Form der Bekanntmachung der AG
Hier finden Sie Musterstatuten für die AG
Mindestanforderungen Statuten GmbH
- Firmenname, Sitz, Zweck
- Stammkapital und einbezahlte Beträge der einzelnen Gesellschafter
Hier finden Sie Musterstatuten für die GmbH
Zum Zeitpunkt der Firmengründung bedürfen die Statuten der öffentlichen Beurkundung beim Notar. Nach der Gründung der AG oder GmbH können die Statuten jederzeit geändert werden. Jedoch bedarf jede Änderung der Statuten ebenfalls einer öffentlichen Beurkundung beim Notar.
Umwandlung der Gesellschaftsform
Nach der Gründung ist es möglich, eine GmbH in eine AG (und umgekehrt) umzuwandeln.
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