Vergleich: AG und GmbH

Die AG und GmbH sind die häufigsten Kapitalgesellschaften in der Schweiz. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der AG und der GmbH aufgelistet.

In Kürze: 4 Unterschiede zwischen AG und GmbH

AG GmbH
Mindestkapital CHF 100’000 CHF 20’000
Mindesteinzahlung Kapital 20%, mind. CHF 50’000 100%
Mindestnennwert mind. 1 Rappen pro Aktie mind. CHF 100 pro Stammanteil
Anonymität Aktionäre werden nicht öffentlich publiziert Gesellschafter, Organe,
Kapital und Stammeinlagen
werden im Handelsregister publiziert.

In der Regel sind weniger Personen als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt. Die Gesellschafter (GmbH) möchten sich im Gegensatz zu den Aktionären (AG) nicht bloss finanziell beteiligen, sondern auch an der Geschäftsführung mitwirken, und stehen enger mit der Gesellschaft in Verbindung. Die Gesellschafter (GmbH) unterstehen der Treuepflicht und je nach Statuten auch dem Konkurrenzverbot. Die AG hat durch das höhere Mindestkapital, eine bessere Kreditwürdigkeit und ist auch attraktiver für zusätzliche Kapitalbeschaffung als die GmbH.

AG: Vor- und Nachteile

 Vorteile Nachteile
Aktionäre haften nur für den Anteil am Aktienkapital Hohes Mindestkapital (100’000)
Besitzverhältnisse nicht öffentlich. Es ist leichter, die Gesellschaft zu verkaufen. Hoher administrativer Aufwand (Protokolle, Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung etc.)
Mitarbeitende Aktionäre gelten als Angestellte (obligatorische Sozialversicherung) Strenge Bilanzierungsvorschriften (gesetzliche Reserven, Massnahmen bei Überschuldung)

GmbH: Vor- und Nachteile

 Vorteile Nachteile
Tieferes Stammkapital (20’000) Hoher administrativer Aufwand (Protokolle, Gesellschafterversammlung etc.)
Haftung nur auf das voll einbezahlte Stammkapital Gründungskosten

Gründung

Alles rund um die Gründung einer AG oder GmbH lesen Sie in unserem Beitrag Wie gründe ich eine AG oder GmbH in der Schweiz?

Statuten

Die Statuten sind sozusagen das Grundgesetz der Firma und sind sowohl für die AG als auch die GmbH Pflicht. Die Statuten regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Gesellschaft und deren Inhaber, die Organisation der Gesellschaft, die Geschäftsführung etc. Zu beachten sind die gesetzlichen Mindestanforderungen, die für die AG und GmbH vorgeschrieben sind.

Mindestanforderungen Statuten AG

  • Firmenname, Sitz, Zweck
  • Aktienkapital und einbezahlter Betrag
  • Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
  • Stimmrecht und Generalversammlung
  • Mitglieder des Verwaltungsrates und Revisionsstelle
  • Form der Bekanntmachung der AG

Hier finden Sie Musterstatuten für die AG

Mindestanforderungen Statuten GmbH

  • Firmenname, Sitz, Zweck
  • Stammkapital und einbezahlte Beträge der einzelnen Gesellschafter

Hier finden Sie Musterstatuten für die GmbH

Zum Zeitpunkt der Firmengründung bedürfen die Statuten der öffentlichen Beurkundung beim Notar. Nach der Gründung der AG oder GmbH können die Statuten jederzeit geändert werden. Jedoch bedarf jede Änderung der Statuten ebenfalls einer öffentlichen Beurkundung beim Notar.

Umwandlung der Gesellschaftsform

Nach der Gründung ist es möglich, eine GmbH in eine AG (und umgekehrt) umzuwandeln.

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