Vandalismus

Böswillige Beschädigung oder auch Vandalismus ist eine in der Teilkaskoversicherung enthaltene Deckung. Der Begriff lässt auf eine breite Abdeckung beim besagten Ereignis schliessen. Dem ist jedoch nicht so. Was versichert ist erklären wir im folgenden Beitrag.

Was sind die versicherten Leistungen bei Vandalismus?

Die versicherten Leistungen bei Vandalismus oder böswilligen Beschädigung sind bei allen Gesellschaften erstaunlich ähnlich. Versichert ist:

  • mutwilliges Abbrechen von Antennen, Scheibenwischern, Rückspiegeln oder Zierleisten
  • bemalen der Lackierung
  • zerstechen von Reifen
  • Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstofftank

Viele Versicherungen ergänzen in den Versicherungsbedingungen noch den Satz “Die Aufzählung ist abschliessend”. Somit ist gleich klar, dass andere Schäden auch wenn diese böswillig entstanden sind nicht versichert sind.

Ausschlüsse – Was zählt nicht zu den versicherten Leistungen von Vandalismus?

Sämtliche nicht aufgeführten Taten sind nicht versichert. Speziell hinweisen möchten wir auf folgenden nicht versicherten Schaden: zerkratzen der Lackierung
Wer das zerkratzen der Lackierung versichern möchten kann dies über eine Parkschadenversicherung machen. Meist ist dies aber nur in Kombination mit einer Vollkaskoversicherung möglich.

Mögliche versicherte Schadenbeispiele

  • Sie kommen zu Ihrem Auto zurück und der Seitenspiegel wurde abgebrochen.
    Nachweislich durch böswillige Beschädigung durch Druck von oben.
  • Die Scheibenwischer am Fahrzeug wurden verbogen.
  • Es wurde Ihnen Zucker in den Tank geschüttet.

Tipps zur Deckung bei Vandalismus

  • Die Deckung ist in der Regel in einer Teilkaskoversicherung enthalten, kommt aber wie Sie sehen nur ganz selten zum Zug.
  • Sollten Sie Ihr Fahrzeug umfassend versichern wollen, dann ist dies nur mit einer Vollkaskoversicherung sowie einer Parkschadenversicherung möglich.

Die wichtigsten Fragen zum Vandalismus oder böswilliger Beschädigung

  • Was kostet die Deckung bei Vandalismus?
    Die Deckung ist in der Teilkaskoversicherung enthalten und wird kaum je separat aufgeführt. Die Prämie hierfür dürfte jedoch äusserst gering sein.
  • Ist das zerkratzen der Lackierung oder der Scheiben versichert?
    Nein, weder das zerkratzen der Lackierung noch der Scheiben ist unter Vandalismus mitversichert. Dafür bräuchte es eine Vollkaskoversicherung oder eine Parkschadenversicherung.