Unterversicherung

Was ist eine Unterversicherung?

Von einer Unterversicherung spricht man dann, wenn der versicherte Wert unter dem tatsächlichen Neuwert liegt. Hauptsächlich benutzt man das Wort Unterversicherung im Zusammenhang mit der Hausratversicherung. Das Gegenteil der Unterversicherung ist die Überversicherung. Die Unterversicherung ist zum Nachteil des Versicherten.

Was passiert bei einer Unterversicherung?

Stellt sich heraus, dass der Versicherte eine tiefere Versicherungssumme gewählt hat als der eigentliche Wert, wird der Schaden nur anteilsmässig bezahlt. Wie die Berrechnung erfolgt, wird in den folgenden zwei Beispielen erläutert.

Beispiel 1 (Teilschaden):

Eigentlicher Wert des Hausrates: 100’000.- (100%)
Versicherte Hausratsumme: 60’000.- (60%)

Schadenfall 30’000.- (100%)
Schadenzahlung 18’000.- (60%)

Die versicherte Hausratsumme entspricht lediglich 60% des effektiven Wertes. Kommt es nun zu einem Teilschaden, entschädigt der Versicherer somit maximal 60% des entstandenen Schadens.

Beispiel 2 (Totalschaden):

Eigentlicher Wert des Hausrates: 100’000.- (100%)
Versicherte Hausratsumme: 60’000.- (60%)

Schadenfall 100’000.- (100%)
Schadenzahlung 36’000.- (60% von 60’000.-)

In diesem Beispiel kommt es zu einem Totalschaden in Höhe von CHF 100’000.-. Die versicherte Hausratsumme beträgt hier CHF 60’000.-, jedoch wird auch hier nicht die volle versicherte Hausratsumme entschädigt, sondern lediglich ein Anteil von 60% des entstandenen Schadens.

Diese Beispiele zeigen klar auf, dass sich eine Unterversicherung für den Versicherten in jedem Fall negativ auswirkt.

Handhabung in der Praxis

Die meisten Versicherungsgesellschaften prüfen eine Unterversicherung bei einem Schadenfall erst ab einer Höhe von 20’000.- Einzelne Gesellschaften kennen eine spezielle Vertragsklausel, bei der sie auf die Geltendmachung einer Unterversicherung verzichten. Trotzdem ist das nicht optimal, da bei der Unterversicherung wertmässig mehr Hausrat vorhanden ist, als versichert wurde. Bei einem Teil- oder Totalschaden fehlt das Geld, das nötig wäre um die gleiche Einrichtung wiederzubeschaffen.

Häufigste Denkfehler

Immer wieder kommt es vor, dass Personen absichtlich zu wenig versichern mit der Begründung, dass Sie sich im Schadenfall vieles gar nicht mehr kaufen würden. Dies ist ein Denkfehler, da im Schadenfall die Zahlung aufgrund einer Unterversicherung gekürzt wird. Man muss daher immer den Neuwert der vorhandenen Einrichtung versichern, ob man sich nach einem Schadenfall wieder analog einrichten würde spielt keine Rolle. Nach einem Brand und der Auszahlung der Schadensumme ist es dem Versicherten überlassen, ob er sich wieder gleich einrichtet oder aber eine Weltreise macht und sich stattdessen günstigere Möbel beschafft.

Tipps zur Unterversicherung

  • Prüfen Sie die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung in regelmässigen Abständen und fragen Sie sich, ob wertvermehrende Neuanschaffungen getätigt wurden oder umgekehrt.
  • Die Prämie der Hausratversicherung ist im Verhältnis zum Wertverlust eines Totalschadens sehr gering, daher lohnt es sich nicht, einen zu tiefen Wert zu deklarieren. Die Prämie beträgt ca. 20.- / Jahr und 10’000.- Versicherungssumme