Unfallversicherung

Ist die Unfallversicherung obligatorisch?

In der Schweiz haben alle Arbeitgeber die Pflicht, ihre Mitarbeiter mit einer Unfallversicherung (UVG) gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfällen zu versichern. Ab einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche gilt der obligatorische Schutz nicht nur für den Arbeitsplatz und den Arbeitsweg, sondern auch für die Freizeit des Mitarbeiters. Falls Mitarbeiter weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind diese lediglich am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg versichert, nicht aber in der Freizeit.

Welche Leistungen sind inbegriffen?

Die Leistungen der Unfallversicherung (UVG) sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie decken unter anderem die Kosten für den Aufenthalt im Spital (allgemeine Abteilung), die Heilungskosten und die Lohnfortzahlung ab dem dritten Tag nach dem Unfall zu 80%. Standardmässig ersetzt die Unfallversicherung den Lohn nur bis zu einer maximalen Grenze von CHF 148’200 pro Jahr. Die versicherten Kosten für die Pflege innerhalb der Schweiz sind unlimitiert. Im Ausland ist maximal der doppelte Betrag, der für die gleiche Behandlung in der Schweiz anfallen würden, versichert. Des Weiteren wird durch die Unfallversicherung im Falle von Invalidität eine Rente an die Betroffenen und im Todesfall eine Rente an die Hinterbliebenen ausgeschüttet.

Wer zahlt die Prämie für Berufsunfälle (BU)?

Die Prämie für die Unfallversicherung wird in zwei Kategorien aufgeteilt: die Berufsunfallversicherung (BU) und die Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Die Kosten bei BU müssen vollumfänglich vom Arbeitgeber getragen werden und lassen sich nicht bei den Angestellten vom Lohn abziehen.

Wer zahlt die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU)?

Die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU) kann hingegen zu 100% auf die Mitarbeiter überwälzt werden.

Schadenbeispiel Unfallversicherung

Frau Meier stürzt am Wochenende beim Joggen im Wald über eine Wurzel. Beim Sturz hat Sie sich den Arm gebrochen und ist nun für drei Wochen arbeitsunfähig. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt die Kosten für den Arztbesuch, die Hilfsmittel und 80% des Lohnes ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Insgesamt übernimmt die Versicherung Kosten von CHF 18’600.

 

Unfall-Zusatzversicherung

In der Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ) kann der Arbeitgeber sein Personal zusätzlich zur obligatorischen Unfallversicherung absichern.

Warum? Weil die obligatorische Unfallversicherung nur bis zu einem bestimmten Grad bzw. bis zu einem bestimmten Lohn Deckung bietet. Die entstehenden Lücken können durch eine Unfall-Zusatzversicherung geschlossen werden. Die Mitarbeiter können dadurch mit relativ günstigen Mitteln besser gestellt werden.

Auf folgenden vier Ebenen kann die UVGZ-Versicherung eingesetzt werden:

  • Taggeld (bis zu 100% des Lohnes)
  • Heilungskosten (halbprivate oder private Abteilung)
  • Langfristige Erwerbsausfälle (zusätzlich Renten oder Entschädigungen)
  • Grobfahrlässigkeitsverzicht bei Kürzungen

Unter anderem ist es möglich, die Höhe der Taggelder anzupassen, um die Löhne umfassender zu versichern (100% oder 90% statt nur 80%). Zudem können Löhne über dem UVG-Höchstlohn von CHF 148’200 abgesichert werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Deckung bei einem Spitalaufenthalt Ihrer Angestellten von der allgemeinen Abteilung auf Halbprivat oder Privat zu erhöhen. Diese Deckung kann für alle Angestellten oder auch nur für spezifische Gruppen (z.B. Geschäftsleitung oder Kader) von Mitarbeitern gewählt werden.

Tipp

Nutzen Sie das UVG-Z im Akquisitions-Kampf um Talente und differenzieren Sie sich auf dem Markt mit Fringe-Benefits. Die Deckungen kosten im Verhältnis nicht viel und die Mitarbeiter fühlen sich umsorgt, wenn sie dank ihrem Arbeitgeber bei einem Unfall in der privaten Spitalabteilung behandelt werden und von weiteren Sonderdeckungen profitieren können.

Das Unternehmen kann seine Mitarbeiter auch gegen Sonderrisiken absichern. Davon spricht man, wenn ein Unfall durch aussergewöhnliche Gefahren, Grobfahrlässigkeit oder Wagnisse verursacht wurde. Denn in diesem Fall kann die obligatorische Unfallversicherung Versicherungsleistungen kürzen oder im schlimmsten Fall sogar verweigern. Auch ist es möglich, die limitierte Auslandsdeckung zu erweitern. Diese bezahlt im obligatorischen Teil maximal den zweifachen Betrag, den die gleiche Schadensleistung in der Schweiz gekostet hätte. Das reicht z.B. in Nordamerika nicht aus.

Schadenbeispiel Unfall-Zusatzversicherung

Bei der Teilnahme an einem Motorradrennen im Ausland verunfallt ein Mitarbeiter. Da die Unternehmung  gegen absolute Wagnisse versichert ist, werden sämtliche Heilungskosten übernommen und dem Mitarbeiter keine Kürzungen vorgelegt. Ebenfalls wird der Mitarbeiter dank dem Heilungskosten-Zusatz in der privaten Abteilung behandelt werden.

 

Wichtig: Unfall oder Krankheit?

Oft werden Unfallmeldungen von den Versicherungen mit der Begründung abgelehnt, es handle sich dabei nicht um einen Unfall, sondern um eine Krankheit. Es entsteht Ratlosigkeit, weil nicht klar ist, welche Versicherung nun welche Leistung übernehmen muss. Folgende Merkmale müssen erfüllt sein, damit ein Ereignis als Unfall gilt:

  • Plötzliche Einwirkung (rasches und einmaliges Eintreten)
  • Nicht beabsichtigt (ausser bei Urteilsunfähigkeit)
  • Äusserer Faktor (äusseres Ereignis muss auf Körper eingewirkt haben)
  • Ungewöhnlich (nicht im Rahmen des Alltäglichen)

Trifft nur eines dieser Merkmale nicht zu, wird der Unfall verneint und das Ereignis als unfallähnliche Körperschädigung oder Krankheit definiert.

Für den Mitarbeiter ist das vor allem deswegen ärgerlich, weil dieser in einem Krankheitsfall die Kosten über seine Krankenversicherung abrechnen muss. Dadurch werden seine persönliche Franchise und sein Selbst­behalt tangiert. Das kann den Mitarbeiter bis zu CHF 3’200 pro Jahr kosten. Zudem ist ein Taggeld oder eine Rente nur dann versichert, wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat (siehe Absatz 4.3). Im Gegenzug können die Versicherer die Prämien für die UVG signifikant erhöhen, wenn die Schäden innerhalb der Unternehmung überdurchschnittlich hoch sind.

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