unbezahlter Urlaub
Krankenversicherung
Sofern die Reise kürzer als 6 Monate dauert, kann eine Abredeversicherung bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers abgeschlossen werden. Damit ist man weiterhin über den Arbeitgeber unfallversichert. Ansonsten muss die Unfallversicherung bei der jeweiligen Grundversicherung eingeschlossen werden. Die Prämie wird dadurch ca. 7% teurer.
Für die Zusatzversicherungen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass eine unlimitierte Deckung bei Notfallbehandlungen im Ausland gegeben ist. Diese Leistungen sind oftmals über einen Krankenpflegezusatz versichert.
Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Falls Sie Ihre Wohnung aufgeben und die Möbel verkaufen, können Sie die Hausratversicherung künden. Achtung, es besteht dann allerdings keine Deckung mehr, wenn Ihnen im Ausland beispielsweise ins Hotelzimmer eingebrochen wird.
Die Privathaftpflichtversicherung sollte weitergeführt werden. Da die Gültigkeit weltweit ist, sind auch Schäden gedeckt, welche Sie im Ausland verursachen. Falls Sie Ihre Wohnadresse übergangsweise wieder bei Ihren Eltern ist, so kann geprüft werden, ob ein Schutz über deren Privathaftpflichtversicherung besteht.
Autoversicherung
Ab einem unbezahlten Urlaub von ca. 3 Monaten kann über eine Sistierung der Fahrzeugversicherung nachgedacht werden, sofern das Fahrzeug während der Abwesenheit von niemand anderem benutzt wird.
Reiseversicherung
Natürlich kann eine Annullierungskostenversicherung sinnvoll sein, gerade dann, wenn es sich um ein etwas grösseres Reisevorhaben handelt. Sollte die Reise beispielsweise zu zweit stattfinden, so wären allfällige Annullierungskosten abgedeckt, wenn der mitreisenden Person etwas zustösst. Grosse Beachtung gilt es auch den Heilungskosten zu schenken. Die Krankengrundversicherung deckt höchstens den doppelten Tarif des Wohnkantons, dies kann in einigen Ländern unzureichend sein. Falls vorhanden, deckt die Zusatzversicherung (meistens der Krankenpflegezusatz) die übersteigenden Kosten. Prüfen Sie nach, ob die Deckung betraglich und zeitlich unlimitiert gilt. Einzelne Gesellschaften gewähren den Schutz nur, sofern die Reise nicht länger als 8 Wochen dauert.
Eine unlimitierte Deckung kann unter anderem bei der Europäischen Reiseversicherung ERV unter folgendem Link abgeschlossen werden.
Vorsorge
Wer sein Arbeitsverhältnis nicht gekündet hat, kann die Risikobeiträge des BVG weiterhin bezahlen. Dadurch bleibt der Anspruch auf eine Invalidenrente im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung bestehen. Wer länger als 6 Monate reist, hat in der Regel diese Möglichkeit nicht und sollte prüfen, ob eine Risikoversicherung Sinn macht, um eine allfällige Rente der 1. Säule IV zu ergänzen.