Transportversicherung
Unternehmen, die Ihre Güter transportieren, sind verschiedensten Risiken ausgesetzt. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Ware international oder lokal transportiert wird. Güter können während der Lieferung beschädigt oder gestohlen werden. Um die finanziellen Folgen derartiger Risiken zu minimieren, kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
Wer trägt das Risiko?
Die Transportware kann vom Lieferanten oder dem Abnehmer versichert werden. Abhängig von der Rechtslage oder der Handelsusanzen (bei internationalen Transporten) sind entweder Lieferant, Abnehmer oder sogar beide die Risikoträger. Das erhöht die Komplexität um ein Vielfaches.
Vor dem Abschluss einer Transportversicherung müssen sich der Lieferant und der Abnehmer einig werden, wer die Verantwortung für den Transport übernimmt. Dies ist in der Regel Bestandteil des Kaufvertrages. Es ist auch möglich, die Verantwortung zwischen den Parteien aufzuteilen. Beispielsweise trägt der Lieferant die Verantwortung für die Güter bis zum Hafen und ab der Aufladung auf das Schiff trägt der Abnehmer die Verantwortung.
Was kann versichert werden?
Es können Gegenstände aller Art (wie z.B. Maschinen, Apparate, Ersatzteile, Fahrzeuge etc.) versichert werden. Die versicherten Gegenstände sind während dem Transport versichert, bis der Bestimmungsort erreicht wird. Der Versicherungsschutz der Transportversicherung gilt auch für vorübergehende Aufenthalte an Bahnhöfen, Häfen, Flughäfen und Zöllen.
Was deckt die Transportversicherung?
Bei der Transportversicherung bzw. Warenversicherung werden in der Regel zwei Varianten angeboten: die eingeschränkte Transportversicherung und die Transportversicherung für alle Risiken (All Risk).
Die eingeschränkte Transportversicherung deckt Schäden, welche durch einen qualifizierten Unfall verursacht wurden. Qualifizierte Unfälle sind beispielsweise:
- Verlust und Beschädigung beim Auf-, Ab- oder Umladen sowie Hin- und Wegschaffen zum und vom Transportmittel
- Unfall des Transportmittels wie Zusammenstösse oder Entgleisung eines Schienenfahrzeugs etc.
- Diebstahl und Abhandenkommen der gesamten Ladung oder einzelner Teile
- Feuer und Elementarereignisse
Die Transportversicherung für alle Risiken deckt alle Schadenfälle unabhängig von der Ursache. Eine Ausnahme sind ausgeschlossene Ereignisse.
Welche Risiken sind in der Regel nicht über die Transportversicherung gedeckt?
- Verletzung von Einfuhrvorschriften
- Schäden durch Temperatureinflüsse, generelle Luftfeuchtigkeit oder schlechte Verpackung
- Nichteinhaltung des vereinbarten Transportwegs (mit Wissen des Versicherten)
- Streiks, Unruhen und Krieg bzw. kriegsähnliche Ereignisse
Schadenbeispiele
- Die Ware wird beim Aufladen oder während dem Transport beschädigt.
- Im Hafen wird die gesamte Ware gestohlen.
- Die Ware wird an einen falschen Ort transportiert und geht dort verloren
- Das Zwischenlager am Zoll fängt Feuer. Die Ware wird beschädigt.
Verkehrshaftungsversicherung für Spediteure und Frachtführer
Vor allem bei internationalen Transporten übernimmt meist ein Spediteur den Transport. Der Spediteur ist für die Organisation des Transports zuständig. Für den Transport bzw. die Lieferung beauftragt der Spediteur die notwendigen Frachtführer (Transportunternehmen) wie z.B. SBB oder Camioneure. Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Spediteure und Frachtführer. Beide übernehmen die Verantwortung für fremde Güter und können bei unsorgfältiger Ausführung vom Abnehmer dafür haftbar gemacht werden.
Schadenbeispiele
- Spediteur: Wegen fehlerhafter Organisation treffen die Güter verspätet am Bestimmungsort ein.
- Frachtführer: Wegen eines selbst verschuldeten Unfalls werden die Güter beschädigt.