Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung gehört zur Autoversicherung und kann ergänzend zur obligatorischen Autohaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Wird das eigene Auto beschädigt, zerstört oder kommt es abhanden, so ist es über die Teil- oder Vollkasko versichert. Die obligatorische Autohaftpflichtversicherung hingegen übernimmt nur Schäden an Dritten. Die Vollkaskoversicherung versichert neben den Teilkaskodeckungen auch Kollisionen.

Was sind die versicherten Leistungen?

Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel folgende Schäden.

Einige der folgenden Gefahren/Schäden müssen explizit in der Teilkasko eingeschlossen werden.

  • Scheinwerfer
  • Parkschaden
  • Reiseeffekten/Mitgeführte Sachen

Ausschlüsse – Was wird von der Deckung ausgeschlossen?

Motorschäden, die Abnützung des Autos, welche über die Zeit entsteht, sowie das Fahren auf einer Rennstrecke für Motorsport sind ausgeschlossen. Selbst verschuldete Schäden wie eine Kollision mit einem Laternenpfahl ist beispielsweise auch nicht versichert. Die Deckung für die Kollisionsgefahr besteht über eine Vollkaskoversicherung.

Was ist versichert?

Versichert ist das in der Police aufgeführte Fahrzeug.

Wo ist der Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich bezieht sich auf Europa und den Mittelmeerrandstaaten. Die genauen Länder, in welchen eine Deckung besteht, sind in der grünen Versicherungskarte ersichtlich, welche Sie vom Versicherer erhalten.

Mögliche versicherte Schadenbeispiele

  • Ihr Fahrzeug steht unter freien Himmel und wird von einem Hagelschauer beschädigt.
  • Sie fahren nachts einen Fuchs an. Ihre Stosstange muss ersetzt werden.
  • Durch einen Marderschaden springt Ihr Auto nicht mehr an und muss repariert werden.
  • Auf der Autobahn wird ein kleiner Stein aufgewirbelt und landet auf Ihrer Frontscheibe, welche einen Sprung bekommt.

Tipps zur Teilkaskoversicherung

  • Wir empfehlen eine Teilkaskoversicherung einzuschliessen, da die Prämie im Vergleich zu möglichen Reparaturkosten gering sind.
  • Achten Sie bei neu gekauften Autos auf einen Zeitwertzusatz.

Die wichtigsten Fragen zur Teilkaskoversicherung

  • Was zahlt die Teilkaskoversicherung bei Vandalismus?
    Vandalismus oder auch böswillige Beschädigung klingt erstmal nach einem sehr weitläufigen Begriff. Die Versicherungen grenzen diesen aber ganz klar auf folgende Ereignisse ein: Das mutwillige oder böswillige Abbrechen von Antenne, Rückspiegel, Scheibenwischer oder Ziervorrichtung, Zerstechen der Reifen, Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstoff- oder Öltank, Aufschlitzen des Cabrioletverdecks, Bemalen und Bespritzen mit Farbe oder anderen Stoffen. Diese Aufzählung ist abschliessend und bei allen Gesellschaften nahezu identisch in dieser Form.
  • Zusammenstoss mit Tieren über Teilkaskoversicherung gedeckt?
    Ja, eine Kollision mit Tieren ist nicht über eine Kollisionskasko (Vollkasko) Baustein sondern die Teilkaskoversicherung gedeckt. Oftmals ist der Selbstbehalt dafür bei 0.-.