Such- und Freilegungskosten

Such- und Freilegungskosten sind neben Räumungs- und Entsorgungskosten Zusatzdeckungen der Gebäudeversicherung. Sie decken die Kosten bis zu einer betraglich festgelegten Versicherungssumme, welche für die Ortung und Freilegung der defekten Stelle anfallen.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Die gesetzlichen Grundlagen bilden die allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) oder die Zusatzbedingungen (ZB). Eine Gebäudewasserversicherung ist im Vergleich zu einer Gebäudefeuer- oder Gebäudeelementarversicherung in keinem Kanton obligatorisch.

Was sind die Versicherungsleistungen?

Versichert sind die Such- und Freilegungskosten von defekten Gas- oder Wasserleitungen am versicherten Objekt, welches in der Police aufgeführt ist. Dazu gehören:

  • die Suche des Lecks mittels Leckortungsgeräten
  • die Freilegung innerhalb sowie auch ausserhalb des Gebäudes
  • das Zumauern bez. Eindecken der reparierten Leitung

Ausschlüsse – Was wird nicht über Such- und Freilegungskosten bezahlt?

Such- und Freilegungskosten sind nur im Rahmen einer Gebäudewasserversicherung mitversichert. Schäden am Gebäude und den Einrichtungsgegenständen sind nicht über diesen Baustein versichert. Die Schäden am Gebäude (sofern durch Wasser verursacht) deckt die Gebäudewasserversicherung. Schäden an den Einrichtungsgegenständen deckt die Hausratversicherung.

  • Materialkosten für den Ersatz oder die Reparatur der defekten Leitung
  • Suchen und Freilegen von Leitungen aus Unterhalts- bez. Schadenverhütungsmassnahmen

Wie hoch ist die Deckung?

Die Deckungen variieren von Versicherung zu Versicherung. Je nach Gesellschaft gibt es auch unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Leistungen. In der Regel wird jedoch ein fixer Betrag, z.B. 10’000.- Franken oder ein Prozentsatz der Gebäudeversicherungssumme vereinbart.

Mögliche versicherte Schadenbeispiele

  • Sie entdecken eine nasse Wand im Wohnzimmer. Der Sanitär sucht mittels Spezialwerkzeug das Leck. Die Wand und der Boden müssen aufgebrochen werden, das defekte Rohr wird ersetzt und die Wand sowie der Boden wieder zugemauert.
  • Die Bodenheizung im zweiten Stock hat ein Leck. Der Parkett muss herausgerissen und der Boden an einzelnen Stellen aufgebrochen werden, um das Leck zu flicken.

Tipps zu Such- und Freilegungskosten

  • Achten Sie darauf, dass eine Deckung von mind. 10’000.- Franken vorgesehen ist.
  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote. Die Prämien sowie Leistungsunterschiede können gross sein.