Sengschäden

Sengschäden verursachen lokal begrenzte Schäden durch Hitze jedoch nicht durch Feuer oder Brand. Daher handelt es sich beim Sengschaden versicherungstechnisch nicht um einen Feuerschaden. Im Gegensatz zu einem Feuerschaden kann sich der Sengschaden nicht aus eigener Kraft fortentwickeln.

Beispiele von Sengschäden

Die glühende Asche einer Zigarette oder einer Zigarre sowie glühende Kohlestücke oder Hitze von Beleuchtungskörpern können für Sengschäden verantwortlich sein. Folgend sind einige Beispiele aufgelistet, bei denen es sich um Sengschäden handelt.

  • Ein Brandloch im Sofa, welches durch die herabfallende Asche einer Zigarette entstanden ist.
  • Ein Funke, welcher aus dem Kamin/Cheminée auf ein Kleidungsstück fällt und ein Brandloch verursacht.
  • Ein Funke aus dem Kamin/Cheminée fällt auf den Parkettbogen und beschädigt diesen.
  • Ein Funke aus dem Holzkohlegrill hinterlässt ein Brandloch im Polster der Sitzmöbel auf dem Balkon.

Beispiele von Sengschäden bei welchen es sich NICHT um einen Sengschaden handelt

Obwohl Erhitzungsschäden den Sengschäden sehr ähnlich sind, sind diese nicht versichert.

  • Sie legen einen Plastikgegenstand neben das Cheminée, welcher sich aufgrund der Hitze verbiegt.
  • Ein Möbelstück, welches zu nah einer Hitzequelle steht, wirft Blasen oder verfärbt sich.

Deckung bei Sengschäden

Da Sengschäden nicht zu den Feuerschäden gehören, sind Sie in der Regel nicht über die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung versichert. Einige Versicherungen bieten dennoch Schutz gegen Sengschäden bis zu einer begrenzten Summe an. Anbei eine Tabelle mit den Deckungen im Bezug auf Sengschäden der einzelnen Versicherungen.

Allianz Suisse in der Regel bis max. 2’000 (je nach Vereinbarung in der Police)
AXA Winterthur max. 5’000.- (BOX Optima und BOX Basic)
CSS Versicherung max. 5’000.-
GENERALI max. 5’000.-
Helvetia
Mobiliar max. 5’000.-
smile.direct max. 2’000.-
Vaudoise
ZURICH Versicherungen max. 5’000.-

Die Deckungen wurden am 09. Mai 2016 den publizierten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) entnommen und können je nach Produkt abweichen.

Tipps zu Sengschäden

  • Prüfen Sie nicht nur als Kamin/Cheminée Besitzer ob Ihre Versicherung Sengschäden deckt, denn ein solcher kann auch durch eine Zigarette oder ein Grill verursacht werden
  • Sengschäden welche Gäste bei Ihnen zu Hause verursachen deckt deren Privathaftpflichtversicherung