Schadenminderungskosten

Schadenminderungskosten sind oft in Sachversicherungen wie der der Gebäudeversicherung oder der Hausratversicherung enthalten. Sie kommen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer zu Gute. Was die Deckung bedeutet und was der Leistungsumfang ist, erklären wir im folgenden Beitrag.

Verwechseln Sie bitte nicht Schadenminderungskosten mit Schadenverhütungskosten. Die Wörter haben nicht die gleiche Bedeutung. Der Unterschied ist folgender:

Schadenminderungskosten

Schadenminderungskosten sind Massnahmen welche den Schaden welcher bereits eingetroffen ist, mindern sollen.

Beispiel: Tagelange Regenfälle liessen Ihren Keller volllaufen, da der Regen weiter anhaltet, stellt man eine Wasserpumpe in Ihren Keller welche verhindert, dass der Schaden nicht noch grösser wird.

Schadenverhütungskosten

Schadenverhütungskosten sind Massnahmen welche den Eintritt des Schadens verhindern.

Beispiel: Vor den angekündeten starken Regenfällen, bauen Sie einen Schutzwall mit Sandsäcken. Ihr Keller bleibt trocken und es entsteht kein Schaden.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Die gesetzlichen Grundlagen bilden die allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) oder die Zusatzbedingungen (ZB).

Was sind die Versicherungsleistungen?

Versichert sind Kosten welche Anfallen um den bereits eingetroffenen Schaden zu mindern. Das können beispielsweise sein:

  • Wasserpumpe im Keller, damit der Wasserpegel aufgrund eines Wasserrohrbruches nicht noch mehr Schaden anrichtet

Ausschlüsse – Was wird nicht über Schadenminderungskosten bezahlt?

Ausgeschlossen sind die Kosten welche dem Versicherungsnehmer entstehen wenn er präventive Massnahmen ergreift welche den Eintritt des Schadens verhindern. Dies ist jedoch teil jeder Versicherungsbedingung. Der Versicherungsnehmer hat Massnahmen zum Schutz der Versicherungen Sachen zu treffen. Beispielsweise bei Ankündigung von Hagel, dass Fahrzeug in „Sicherheit“ zu bringen.

Wie hoch ist die Deckung?

Die Deckungen variieren von Versicherung zu Versicherung. Je nach Gesellschaft gibt es auch unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Leistungen. In der Regel wird jedoch ein fixer Betrag, z.B. 10’000.- oder ein Prozentsatz der Versicherungssumme vereinbart.