Privatrechtsschutzversicherung
Das Wichtigste in Kürze
Eine Privatrechtsschutzversicherung leistet Hilfe bei rechtlichen Problemen im privaten Bereich. Sie steht beratend zur Seite und kommt wenn nötig für die Anwalts- und Gerichtskosten auf.
Detailliertere Informationen
Beim Eingehen eines Miet-, Arbeits- oder Kaufvertrages kann es im Nachhinein immer zu Konflikten kommen, welche den betroffenen Geld und vor allem Zeit und Nerven kostet. Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei Streitigkeiten zu seinem Recht zu kommen.
Gesetz – Was ist die gesetzliche Grundlage?
Für die Rechtsschutzversicherung kommt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Anwendung. Daneben finden auch die allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der jeweiligen Gesellschaft Anwendung.
Wer gehört zum versicherten Personenkreis?
Hauptsächlich wird zwischen Einzelperson oder Familie unterschieden. Die Familiendeckung beinhaltet grundsätzlich sämtliche im Haushalt wohnhaften Personen.
Wo ist der Geltungsbereich der Versicherung?
Die Deckung begrenzt sich teilweise auf Europa. Je nach Gesellschaft geniesst man den Schutz jedoch weltweit. Bei vielen Gesellschaften gilt ausserhalb der Schweiz eine betraglich eingeschränkte Deckung.
Welche Leistungen sind versichert?:
Versichert sind in der Regel folgende Leistungen:
- Rechtsberatung (z.B. am Telefon)
- Anwaltskosten
- Gerichtsgebühren und weitere Verfahrenskosten
- Prozessentschädigung der Gegenpartei
- Kosten für die Erstellung eines Gutachtens für einen Prozess
- Inkassokosten wie z.B. Betreibungskosten
Die Beratung am Telefon kann je nach Rechtsgebiet und Versicherer auf eine bestimmte Anzahl Stunden limitiert sein.
Die Gerichtsgebühren werden jeweils der unterlegenen Partei auferlegt. Unabhängig davon, ob Sie den Gerichtsfall verlieren oder gewinnen, sind die Gerichtsgebühren durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Die oben erwähnten Leistungen sind im Umfang folgender Bausteine und darin enthaltener Rechtsgebiete gedeckt.
Privatrechtsschutz:
Zu den versicherten Rechtsgebieten einer Privatrechtsschutzversicherung gehören unter anderem:
- Schadenersatzrecht
- Patientenrecht
- Versicherungsrecht
- Arbeitsrecht (Achtung, leitende Angestellte sind bei einigen Rechtsschutzversicherungen von der Deckung ausgeschlossen)
- Mietrecht
- Kaufrecht
- Sachenrecht
- Strafrecht
- Reiserecht
Ausschlüsse – Was wird von der Deckung ausgeschlossen?:
Es gibt auch immer Dinge, welche die Versicherungen in ihren Vertragsbedingungen ausschliessen. Zu den Ausschlüssen der Rechtsschutzversicherung gehören:
- Streitigkeiten, welche schon vor dem Abschluss bestanden haben
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapieren, der Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten etc.
- Streitigkeiten mit Personen, welche unter der gleichen Police versichert sind
- Streitigkeiten mit der Rechtsschutzversicherung oder deren Mitarbeitern
- Streitigkeiten von leitenden Angestellten oder Verwaltungsräten werden teilweise ausgeschlossen
Versicherte Schadenbeispiele der Rechtsschutzversicherung:
- Der Vermieter hält das Mietkautionskonto nach Ihrem Auszug zurück und verlangt, dass die Wohnung auf Ihre Kosten neu gestrichen wird.
- Zwei Jahre nach Ihrer Knieoperation haben sie wieder ähnliche Schmerzen im besagten Knie. Die Unfallversicherung will aber nichts davon wissen und richtet über den Vertrauensarzt aus, dass die erneute Behandlung nichts mit dem Unfall zu tun hat und Sie diesen bei Ihrer Krankenversicherung melden müssen.
- Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen die eingezogene Ferienwoche ab, obwohl Sie die ganze Woche krank waren und auch ein Arztzeugnis vorlegen können, welches Ihnen eine Arbeits- und Ferienunfähig attestiert.
3 Tipps zur Privatrechtsschutzversicherung:
- Schauen Sie sich vor dem Abschluss die inkludierten Rechtsgebiete und allfällig limitierte Beratung im Zusammenhang mit speziellen Rechtsgebieten an.
- Schliessen Sie immer das jährliche Kündigungsrecht ein, wenn kein Vertrag auf 1 Jahr gewählt werden kann. So bleiben Sie flexibel.
- Schliessen Sie falls Sie Bedarf sehen frühzeitig eine Police ab. Sobald sich ein Rechtsstreit anbahnt, ist es zu spät dafür.