Privathaftpflichtversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Die Privathaftpflichtversicherung, Haftpflicht für Privatpersonen oder nur Privathaftpflicht genannt, schützt das Vermögen der versicherten Person(en). Im täglichen Leben können andere Personen (Drittpersonen) oder die Sachen von Drittpersonen durch Missgeschicke zu Schaden kommen. Tritt ein Schadenfall ein, kann die geschädigte Person Schadensersatzansprüche geltend machen, welche durch die Privathaftpflichtversicherung geprüft und übernommen werden, sofern diese berechtigt sind. Die Privathaftpflicht wird oftmals zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, dennoch zählt sie zu den wichtigen Versicherungen, welche den Grundversicherungsbedarf einer Privatperson decken. Die Privathaftpflichtversicherung wird beispielsweise oft von Vermietern vorgeschrieben, da Mieterschäden darüber gedeckt sind.

Einige Personenschäden können je nach Schadenfall bis zu mehreren Millionen Franken betragen und können so eine Person in den finanziellen Ruin treiben. Da Missgeschicke jederzeit unerwartet auftreten können, ist eine Privathaftpflicht für jede Privatperson sehr empfehlenswert, um im Falle von existenzbedrohenden Ereignissen abgesichert zu sein.

Gesetz – Was ist die gesetzliche Grundlage?

Gesetzliche Grundlagen für die Privathaftpflichtversicherung bietet das VVG (Versicherungsvertragsgesetz), die jeweiligen AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen) und das Haftpflichtrecht nach OR, ZGB und je nach Situation weitere Gesetze.

Wer gehört zum versicherten Personenkreis?

Versichert sind immer die in der Police aufgeführten Personen. Man kann meistens zwischen einer Einzelperson- oder Familliendeckung auswählen. Die Definition der Familiendeckung ist aber bei jedem Versicherer anders. Beispielsweise sind bei einigen Versicherungsgesellschaften die Kinder bis zum 30. Altersjahr mitversichert und bei anderen Versicherungsgesellschaften sind die Kinder nur bis zum 20. Altersjahr mitversichert.

Meistens sind folgende Haftungen mitversichert:

  • Als Privatperson
  • Als Familienoberhaupt
  • Als Tierhalter
  • Als Mieter von Wohnungen, Einfamilienhäuser, Ferienwohnungen / Hotelzimmern
  • Als Eigentümer des selbst bewohnten Hauses
  • Als Ausübender einer nebenamtlichen Tätigkeit
  • Als Angehöriger der Schweizer Armee, des Zivildienstes oder der Feuerwehr
  • Als Arbeitgeber von Hauspersonal
  • Als Sporttreibender, Waffenbesitzer oder Schütze
  • Als Fahrradfahrer und E-Bikefahrer
  • Als Benützer, Aufbewahrer oder Beförderer von fremden Sachen -> Obhutsschäden

Wo ist der Geltungsbereich der Privathaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich sind alle Privathaftpflichtversicherungen weltweit gültig.

Welche Leistungen sind versichert?

Versichert sind Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Zusätzlich profitieren die Kunden von einer passiven Rechtsschutzversicherung, da die Versicherung im Schadenfall prüft, ob der Versicherungsnehmer überhaupt haftbar gemacht werden kann.

Darüber hinaus können noch Zusatzdeckungen abgeschlossen werden, welche diesen Deckungskreis erweitern:

Leiht jemand beispielsweise das Auto von einem Freund aus und verursacht damit einen Schaden, wird der Schaden nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Dafür sollte in der Privathaftpflicht die oben erwähnte Zusatzdeckung (Fremdlenkerversicherung) eingeschlossen werden. Achtung: Das regelmässige Benützen bzw. Ausleihen eines Autos ist über die Fremdlenkerversicherung nicht gedeckt.

Ausschlüsse – Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

  • Nicht gedeckt sind bewusste Veränderungen am Mietobjekt, sowie die Wiederherstellung (z.B. wenn Sie das Kinderzimmer rosarot streichen lassen und der Vermieter möchte nach dem Auszug die Wände wieder weiss)
  • Sachbeschädigung und weitere Tätigkeiten, die gegen das Gesetz verstossen
  • Schäden, welche bei entgeltlicher Tätigkeiten entstanden sind

Mögliche versicherte Schadenbeispiele

  • Ein klassisches Beispiel ist der Zusammenstoss auf der Skipiste. Person A handelt unvorsichtig und stösst mit Person B zusammen. Person B erleidet einen Beinbruch und muss mit der Rega ins Spital geflogen werden. Der Schaden in diesem Beispiel setzt sich aus den Heilungskosten, dem Nottransport und der mögliche Erwerbsausfall von Person B zusammen. Da Person B nicht Schuld am Unfall hat, wird sie den Verursacher (Person A) dafür haftbar machen und Schadenersatz verlangen. Dieser Schaden prüft und übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.
  • Ihr Kind zerstört die Fensterscheibe des Nachbars beim Spielen mit einem Ball.
  • Sie sind beim Velofahren unachtsam und fahren in ein parkiertes Auto. Dadurch wird das Auto zerkratzt.

Tipps zur Privathaftpflichtversicherung

  • Prüfen Sie, ob Ihre Kindern auch nach erreichen des 18. Altersjahres und zu Beginn einer Berufstätigkeit mitversichert bleiben.
  • Wählen Sie eine zeitgemässe Deckung von 5 oder 10 Mio.
  • Schliessen Sie bei einem Mehrjahresvertrag das jährliche Kündigungsrecht ein.

Die wichtigsten Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

  • Zwischen welchen Deckungssummen kann ich wählen? 
    Bei den meisten Versicherungen kann zwischen 5 oder 10 Mio. als Deckungssumme gewählt werden. Einzelne Gesellschaften bieten auch noch eine Deckung für 3 Mio. an. Da der Prämienunterschied sehr gering ist, sollte man eine Deckung von 5 oder 10 Mio. wählen.
  • Sind Mieterschäden über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt?
    Ja, Mieterschäden wie z.B. ein gebrochenes Lavabo oder Schäden am Parkett sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Je nach Gesellschaft beim Umzug der Selbstbehalt pro Raum abgerechnet. Andere Gesellschaften verrechnen den Selbstbehalt lediglich einmal auch wenn mehrere Mieterschäden vorhanden sind.