Photovoltaik und Solaranlagen
Solaranlagen und Photovoltaikanlagen gegen Feuer- & Elementarschäden absichern
Je nach Kanton ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementarschäden Pflicht. Wenn die Photovoltaik oder Solaranlage auf dem Hausdach angebracht ist, wird sie zum Gebäudewert dazugerechnet. Bei den meisten Gebäudeversicherern muss bis zu einem Wert von CHF 50’000.- keine neue Gebäudeschätzung erfolgen.
Zusatzversicherung für Solaranlagen und Photovoltaikanlagen
Zusätzlich können die Anlagen gegen weitere Risiken versichert werden. Dies wird dann aber nicht über die Gebäudeversicherung sondern Anbieter von Privatversicherungen abgeschlossen. Unter die Zusatzleistungen fallen unter anderem:
- Tierverbiss
- Diebstahl
- Vandalismus
- Termperatureinwirkungen
- Überspannung
- Kurzschluss
- Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
- Ertragsausfall
- De- und Remontage bei Dachschäden
Ausschlüsse – Was wird von der Deckung ausgeschlossen?
Je nach Gesellschaft können die Ausschlüsse unterschiedlich ausfallen. Mit folgenden Ausschlüssen ist zu rechnen:
- Unterhaltskosten, Revisionen oder Wartungsarbeiten
- Vermögensfolgeschäden
- Erdbeben
Mögliche versicherte Schadenbeispiele
- Ein Marder zerbeisst die Verkabelung.
- Jugendliche werfen einen Stein auf die Anlage, welche eine oder mehrere Module beschädigt oder zerstört.
- Durch einen Tierverbiss können Sie zwei Wochen keinen Strom ins öffentliche Netz speisen.
Tipps zur Photovoltaik- und Solaranlagenversicherung
- Schliessen Sie Ihre Anlage in der Gebäudeversicherung mit ein. Pro Tausend Franken beträgt die Mehrprämie ca. 15 Rappen.
- Prüfen Sie, ob Sie neben Feuer und Elementarschäden weitere Risiken versichern möchten.