Pannendienst
Welche Personen sind in der Versicherung eingeschlossen?
Die Deckung ist in der jeweiligen Autoversicherung enthalten und bezieht sich daher nur auf das versicherte Fahrzeug.
Wo ist der Geltungsbereich der Versicherung?
Die Versicherung kann schweiz- oder auch europaweit sein. Dies ist auf der Police oder den allgemeinen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Was sind die versicherten Leistungen?
Diese Deckungen beinhalten oftmals folgende Leistungen:
- Pannenhilfe und Abschleppen
Falls durch ein Unfall oder ein technischer Defekt das Fahrzeug nicht mehr selbst in die Garage gefahren werden kann, so wird ein Pannendienst mit dem Transport beauftragt. - Ersatzwagen
In den meisten Fällen ist das anmieten eines Wagens der gleichen Fahrzeugkategorie bis zu einem limitierten Betrag erlaubt.
Mögliche versicherte Schadenbeispiele
- Das Steuergerät der Lenkung ist defekt, das Lenkrad lässt sich nicht mehr bewegen. Das Fahrzeug muss in die nächste geeignete Garage abgeschleppt werden.
- Ein Marderschaden legt die Elektronik Ihres Fahrzeuges lahm. Das Fahrzeug muss in die nächste geeignete Garage abgeschleppt werden.
- Wegen einer leeren Autobatterie können Sie das Fahrzeug nicht mehr anlassen. Die Pannenhilfe bringt eine neue Batterie, Ihr Fahrzeug muss nicht abgeschleppt werden.
Tipps zur Pannenhilfe
- Sofern Sie über eine Pannenhilfe bei Ihrer Autoversicherung verfügen, überschneidet sich diese Deckung mit grosser Wahrscheinlichkeit in einzelnen Bereichen mit der Mitgliedschaft eines Automobilclubs.
- Achten Sie auf eine europaweite Deckung, wenn Sie gelegentlich mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren.
Die wichtigsten Fragen zur Pannenhilfe
- Was ist der Unterschied zur Pannenhilfe beim TCS, ACS oder VCS?
Die Pannenhilfe, welche in der Autoversicherung eingeschlossen ist, bezieht sich auf das versicherte Fahrzeug. Bei den Automobilclubs bezieht sich die Deckung auf die versicherte Person, unabhängig mit welchem Fahrzeug er oder sie unterwegs ist. - Gibt es einen Selbstbehalt im Pannenfall?
Nein ein Selbstbehalt ist nicht vorgesehen. wenn Sie jedoch wegen einer kaputten Scheibe nicht weiterfahren können und Sie bei Glasschäden einen Selbstbehalt von 200.- vereinbart haben, müssen Sie diesen natürlich bezahlen. Das Abschleppen kostet Sie jedoch nichts.