Organhaftpflicht in der IT: So schützen sich Geschäftsführung und Verwaltungsrat
Verwaltungsräte, Geschäftsführer und Geschäftsleitungsmitglieder von IT-Unternehmen stehen in der Verantwortung, die Firma gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu führen. Sie haften dabei nicht nur für ihre ausgeführten Handlungen, sondern auch für unterlassene Aktivitäten. Die oberste Führungsebene ist verpflichtet, ihre Entscheidungen stets im Interesse des Unternehmens zu treffen. Dies gilt sowohl für die von ihnen selbst wahrgenommenen Tätigkeiten als auch für delegierte Aufgaben. Wer diese Pflicht verletzt, haftet bei legitimen Schadensersatzansprüchen mit seinem Privatvermögen.
Eine Organhaftpflichtversicherung oder D&O-Versicherung (Directors and Officers liability insurance) schützt das private Vermögen der Mitglieder der Unternehmensleitung vor Haftpflichtansprüchen Dritter. Dazu gehören insbesondere Forderungen, die durch Pflichtverletzungen in ihrer Funktion in der obersten Führungsebene entstehen können. Solche Haftungsansprüche gegenüber leitenden Organen von Unternehmen sind in letzter Zeit häufiger festzustellen.
Besteht eine Organhaftpflichtversicherung, so übernimmt diese die Entschädigungskosten für begründete Haftpflichtansprüche gegenüber dem Leitungsgremium und trägt die Kosten zur Abwehr von unberechtigten Forderungen.
Wie kommt es zu Haftungsansprüchen gegenüber Verwaltungsrat und Geschäftsleitung?
Erleiden Dritte aus Handlungen oder Unterlassungen der Unternehmensleitung einen Schaden (juristische oder natürliche Personen), so können sie eine Haftpflichtforderung gegenüber Verwaltungsrat oder Geschäftsführung geltend machen.
In vielen Fällen entsteht ein Fehlverhalten der obersten Führungsebene einer Firma unbewusst. So kann etwa einem Mitglied des Verwaltungsrats in bestem Treu und Glauben unbeabsichtigt ein Fehler unterlaufen, der sich erst anschliessend als Pflichtverletzung herausstellt. Es genügt, wenn die Verantwortlichkeiten zu wenig klar definiert oder die Kontrolle über die Geschäftsleitung ungenügend war – schnell lassen sich solche vermeintlich kleinen Ungereimtheiten als Pflichtverletzung auslegen. Ergibt sich daraus ein legitimer Schadenersatzanspruch, haftet der Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung mit dem Privatvermögen.
Welche Verhaltensweisen der Leitungsorgane können Haftungsansprüche auslösen?
- Die Geschäftsleitung erkennt ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters mit grosser Tragweite für das Unternehmen zu spät oder gar nicht.
- Verspätete, falsche oder unterlassene Entscheidungen durch die Unternehmensleitung.
- Das Unternehmen hält rechtliche Vorgaben aus dem Umwelt-, Arbeits- oder Wettbewerbsrecht nicht ein.
- Die Firma kommt ihren Steuerverpflichtungen nicht nach oder leistet die rechtlich vorgegebenen Sozialabgaben nicht.
- Es erscheinen fehlerhafte oder unwahre Publikationen aus dem Unternehmen.
- Die Unternehmensleitung nimmt eine unsorgfältige Bewertung bei Fusionen, Übernahmen oder Verkäufen von Tochtergesellschaften vor.
- Trotz erkennbar schlechter Finanzlage unterlässt es das Führungsgremium, Sanierungsmassnahmen einzuleiten
Welche Risiken soll eine ideale Organhaftpflichtversicherung D&O tragen?
Eine Organhaftpflichtversicherung schützt das Privatvermögen der Geschäftsführung und der Verwaltungsräte. Sie übernimmt zudem die weiteren im Zusammenhang mit einem Organhaftpflichtanspruch stehenden Aufwendungen wie etwa bei langwierigen Gerichtsverfahren. Die D&O-Versicherung deckt zahlreiche wichtige Risiken:
- Bei Pflichtverletzungen des Führungsgremiums durch Handlungen oder Unterlassung von Handlungen: Ersatz des Vermögensschadens oder Übernahme einer Vergleichszahlung.
- Übernahme von Zivil- und strafrechtlichen Kosten für die Verteidigung der Führungsorgane nach Pflichtverletzungen.
- Schutz bei Konkurs oder Insolvenz, wenn Gläubiger eines Unternehmens Schadenersatz fordern.
- Entschädigungsleistungen für berechtigte zivilrechtliche Ansprüche.
- Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen die verantwortlichen Leitungsorgane.
Je nach Versicherer sind die Kosten als Folge von grobfahrlässigen Handlungen ebenfalls versicherbar. Auch die Kosten zur Wahrung oder Wiederherstellung des guten Rufs mit Unterstützung von externen Beratern lassen sich bei bestimmten Anbietern zusätzlich in die D&O-Versicherung einschliessen. Das Risiko von Pflichtverletzungen anlässlich der Unternehmensgründung, lässt sich ebenfalls zusätzlich versichern. Die Haftpflichtansprüche gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Geschäftsführung, schliesst die D&O-Versicherung in der Regel auch mit ein.
Ist eine Organhaftpflichtversicherung für IT-Unternehmen sinnvoll?
Nicht nur in Grossunternehmen, sondern auch in KMU der IT-Branche ist das oberste Führungsgremium von Haftpflichtansprüchen betroffen. Kleine und mittlere Unternehmen sind mit denselben Risiken und Vorschriften konfrontiert wie grössere Unternehmen und Konzerne. Der Abschluss einer Organhaftpflichtversicherung ist insbesondere danndaher empfehlenswert, wenn externe Investoren an der Firma beteiligt sind..
Hat das IT-Unternehmen die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind diejenigen Personen haftbar, die das Unternehmen leiten. Bei einer AG sind es die Verwaltungsräte und die Mitglieder der Geschäftsleitung, während bei einer GmbH die Gesellschafter und Geschäftsführer als haftbare Organe gelten.
Genügt die bestehende IT-Haftpflichtversicherung nicht?
Die betriebliche IT-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die aus dem betrieblichen Alltag entstehen. Haftungsansprüche, die aus Pflichtverletzungen durch die Geschäftsführung oder des Verwaltungsrats entstehen, sind darin nicht eingeschlossen. Die D&O-Versicherung schützt explizit das Privatvermögen des Leitungsgremiums bei Pflichtverletzungen.
Eine D&O-Versicherung ist für IT-Unternehmen prüfenswert
Die Wahrscheinlichkeit eines Haftpflichtanspruchs gegenüber den Leitungsorganen in einem IT-Unternehmen ist aus den genannten Gründen mittel bis hoch. Die Gesamtkosten einer Forderung können mit Leichtigkeit sechsstellige, in einigen Fällen bis hin zu siebenstelligen Beträgen erreichen. Gemessen am möglichen Schadensausmass ist die Jahresprämie für eine Organhaftpflichtversicherung vergleichsweise preiswert.
Mehrere rechtliche Grundlagen für die Organhaftpflicht
Das oberste Leitungsgremium des Unternehmens haftet mit seinem Privatvermögen aufgrund verschiedener gesetzlichen Bestimmungen. Haftpflichtansprüche können etwa aus folgendem Rechtsrahmen entstehen:
- Schweizerisches Obligationenrecht OR
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVG
- Gesetz für die berufliche Vorsorge BVG
- Bundesgesetz über das Sozialversicherungsrecht ATSG
Haftpflichtklagen gegenüber Leitungsorganen von Unternehmen ergeben sich aufgrund verschiedener rechtlicher Grundlagen:
- Verantwortlichkeitsklage (OR 754)
- Gründungshaftungsklage (OR 753)
- Prospekthaftungsklage (OR 752)
- Klage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (StGB 158)
- Klage wegen Nichtigkeit von GV-Beschlüssen (OR 706b)
- Stimmrechtsklage (OR 691 Abs. 3)
- Klage aus Revisorenhaftung (OR 755)
- Klage aus Liquidatorenhaftung (OR 754).
Wer klagt gegen die Leitungsorgane eines Unternehmens?
Als Kläger treten meist Aktionäre, Gläubiger und Behörden als auch Rechtsnachfolger versicherter Personen oder im Konkursfall oft auch das Unternehmen selbst.
Braucht Ihre IT-Firma eine Organhaftpflichtversicherung D&O?
IT-Unternehmen können verschiedene Organhaftpflichtversicherungen bei Versicherungsanbietern auf ihre Eignung hin überprüfen. Dabei ist es ratsam, die passende D&O-Versicherung anhand der Risikoübersicht im Kapitel «Welche Risiken soll eine ideale Organhaftpflichtversicherung D&O tragen?» auszuwählen. Vorsicht: Die Anbieterzahl ist beschränkt und Ablehnung sowie Verzichte kommen immer wieder vor.
Oft fehlt Unternehmern zudem die Zeit, um sich im Detail mit den verschiedenen Versicherungsanbietern auseinanderzusetzen. Ist das bei Ihnen der Fall? Sie möchten dennoch wissen, welche Organhaftpflichtversicherung am besten zu Ihrem Unternehmen passt und gleichzeitig vom besten Preis-Leistungsverhältnis profitieren? Im Dialog mit verschiedenen Versicherern und IT-Firmen hat sich esurance bereits ausgiebig mit D&O-Versicherungen beschäftigt.
Auf esurance.ch lässt sich rasch und unkompliziert ein Online-Angebot für eine Organhaftpflichtversicherung einholen, die auf Ihr IT-Unternehmen abgestimmt ist:
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