Maschinenkaskoversicherung
Was ist die Maschinenkaskoversicherung?
Fahrbare oder selbst fahrende Arbeitsmaschinen können mit einer Maschinenkaskoversicherung gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden versichert werden. Im Gegensatz zur Maschinenversicherung, worüber Schäden durch äussere und innere Einwirkung gedeckt sind, deckt die Maschinenkaskoversicherung nur Schäden durch äussere Einwirkung. Die Maschinenversicherung ist jedoch für stationäre Maschinen und nicht für fahrbare Arbeitsmaschinen gedacht.
Welche Gegenstände sind versichert?
Es können selbst fahrende oder fahrbare Arbeitsmaschinen versichert werden. Die zu versichernden Maschinen müssen in der Versicherungspolice aufgeführt werden. Beispiele: Bagger, Autokräne, Eisenbahnwagen, Pistenfahrzeuge, Schneefräsen, Feuerwehrfahrzeuge, Müllwagen
Welche Gefahren sind versichert?
Eine unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung durch gewaltsame äussere Einwirkung ist über die Maschinenkaskoversicherung gedeckt. Ein Schaden durch gewaltsame äussere Einwirkung kann verursacht werden durch:
- Zusammenstoss / Kollision
- Aufprall
- Umstürzen, Abstürzen oder Einsinken
- Wind und Sturm
Schadenbeispiele
- Ein Bagger kollidiert mit einer Betonmauer oder einem anderen Fahrzeug.
- Ein Bagger kommt ins Rutschen und prallt gegen eine Mauer.
- Der Baugrund sinkt ein und bringt einen Kran zum Umstürzen.
- Ein Sturm von weniger als 75 km/h beschädigt einen Bagger. (Über die Elementarversicherung sind bloss Schäden bei einem Sturm ab 75 km/h versichert.)
Welche Risiken sind in der Regel nicht gedeckt?
- Vorhersehbare oder allmähliche Schäden wie Rost oder Abnützung sind nicht versichert.
- Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch innere Gewalteinwirkung wie beispielsweise Frost oder Kurzschlüsse.
- Feuer und Diebstahl sind nicht mitversichert, können aber in der Maschinenkaskoversicherung eingeschlossen werden.