Krankentaggeld

Sollte ein Angestellter wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft ausfallen, besteht Anspruch auf eine Fortzahlung des Lohnes. Diese bemisst sich nach der Anstellungsdauer sowie dem Kanton und kann bis zu 10 Monaten dauern. Der Arbeitsausfall durch Unfall wird über die obligatorische Unfallversicherung abgedeckt, Ausfälle durch Krankheit über die Krankentaggeldversicherung.

Es besteht unabhängig der Versicherungslösung des Betriebes das Recht auf eine Lohnfortzahlung der angestellten Personen. Mitarbeiter, die aufgrund von Krankheit länger arbeitsunfähig sind, stellen für Firmen oftmals ein grosses finanzielles Risiko dar. Eine KTG-Versicherung schützt vor diesem Risiko.

Wie hoch ist die KTG Prämie?

Im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung kann bei der Krankentaggeldversicherung die Deckung individuell angepasst werden. Die drei Faktoren, welche die Höhe der Prämie stark beeinflussen, sind: die Wartefrist, die Höhe der Taggelder und die Dauer der Leistung.

Wartefrist

Die Wartefrist kann mit einem Selbstbehalt verglichen werden. Diese Frist kann abhängig von der Versicherung auf  7 bis 360 Tage festgelegt werden. Durch die Bestimmung der Wartefrist kann der Arbeitgeber steuern, wie lange er den Lohn seines Mitarbeiters im Krankheitsfall selber bezahlen will und ab wann die Leistungen der KTG-Versicherung greifen sollen. Daraus entstehen Chancen, um aktives Riskmanagement und Gesundheitsmanagement für Ihr Business zu betreiben.

Durch eine höhere Wartefrist können die Prämien und somit die Kosten massgeblich reduziert werden. Eine gelegentliche Ausschreibung der KTG-Versicherung in Kombination mit einer Anpassung der Wartefrist an die Liquidität der Firma ist daher sehr zu empfehlen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei gerne mit einer unabhängigen Beratung.

Höhe der Taggelder

Eine weitere Dimension, die flexibel gewählt werden kann, ist die Höhe der Taggelder. Diese liegt zwischen 80% und 100% des Bruttolohnes der Mitarbeitenden. Mit einem Taggeld von mindestens 80% des versicherten Lohnes sind Sie von der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht befreit, da diese in der Schweiz als gleichwertige Lösung gesetzlich anerkannt ist. Durch die Wahl eines höheren Taggeldes bieten Sie Ihren Angestellten zusätzliche Sicherheit und können sich dadurch als fortschrittlicher Arbeitgeber positionieren.

Dauer der Leistung

Bei der Leistungsdauer kann eine Unternehmung zwischen 365 Tagen und 730 Tagen wählen. Die Wahl der optimalen Leistungsdauer hängt wiederum von der Wahl Ihrer beruflichen Vorsorge (BVG, siehe Absatz 4.4) ab. Durch die Wahl der Leistungsdauer von 730 Tagen ist ein Aufschub beim BVG möglich. Dadurch werden die Mitarbeiter des Unternehmens besser gestellt, da die Risikoprämien beim BVG und somit die Lohnabzüge bei den einzelnen Mitarbeitern sinken.

Wer bezahlt die KTG Prämie?

In der Regel wird die Prämie für das Krankentaggeld von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen. Eine solche kollektive Lösung ist in den meisten Fällen auch für die Mitarbeiter die vorteilhaftere Lösung. Es gilt jedoch zu beachten, dass ein Lohnabzug im Arbeitsvertrag geregelt sein muss.

Vorteile für den Arbeitgeber

Als Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht, der nachgekommen werden muss. So kann es sein, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Lohn bezahlen muss, obwohl dieser krankheitsbedingt keine Leistung erbringen kann. Es entsteht eine finanzielle Verpflichtung, welche je nach Anzahl Dienstjahren und Lohn nicht unerheblich sein kann. Mit dem Abschluss einer Versicherung wälzt der Arbeitgeber dieses Risiko auf einen Versicherer ab. Gleichzeitig stellt er seine Angestellten besser, als es das Gesetz von ihm verlangen würde.

Vorteile für den Arbeitnehmer

Wenn zur Krankheit noch Geldsorgen kommen, macht dies die Situation des Arbeitnehmers nicht einfacher. Er ist mit einer Krankentaggeldversicherung sogar besser gestellt als eine Person im 40. Dienstjahr, denn das Krankentaggeld wird während zwei Jahren in der Regel zu 80% ausbezahlt.

Schadenbeispiel Krankentaggeldversicherung

Ein Mitarbeiter fällt aus Gründen seine Gesundheit (z.B. der Operation eines Tumors) für fünf Monate aus. Diese Person verdient gemäss Arbeitsvertrag CHF 10’000 pro Monat. Nach Ablauf der Wartefrist von 30 Tagen zahlt die Versicherung dem Unternehmen ein Taggeld von 80% des versicherten Lohnes und somit eine Entschädigung in der Höhe von CHF 32’000.

 

Lohnabzug bei Krankheit

Hat der Arbeitgeber für seine Angestellten eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, so zahlt ihm diese z.B. 80% des Lohnes des erkrankten Mitarbeiters, jedoch erst nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist. Solange der Betrieb die Lohnkosten selber zu tragen hat (während der Wartefrist, gemäss Arbeitsvertrag) werden nach wie vor Abzüge für AHV, IV und ALV gemacht. Wenn die Krankheit des Mitarbeiters so lange dauert, dass der Arbeitgeber dessen Lohn von der Versicherung erhält (nach Ablauf der Wartefrist), werden diese Abzüge nicht mehr fällig. Der Versicherte (Arbeitnehmer) hat mit diesem Prozess nichts zu tun, in der Regel melden die Personalverantwortlichen diese Schäden der Versicherung.

Krankentaggeldversicherung für Selbstständigerwerbende

Als selbstständigerwerbende Person ist der Abschluss einer Unfallversicherung (nach UVG) nicht obligatorisch. Man kann freiwillig eine Unfallversicherung abschliessen oder aber die Unfalldeckung in der Krankenversicherung (KVG) einschliessen.

Um das Risiko eines Lohnausfalles bei Krankheit und Unfall abzusichern, empfiehlt es sich für Selbstständige, eine Krankentaggeldversicherung inklusive Unfalltaggeld abzuschliessen. So erhält der Versicherte das Taggeld in beiden Fällen.

Für Angestellte muss dann aber wieder zwingend eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Bei Krankheiten besteht eine Lohnfortzahlungspflicht.

Anbieter von Krankentaggeldversicherungen

Die meisten grossen Versicherungsgesellschaften bieten Krankentaggeldversicherungen nach VVG an. Aus Administrationsgründen ist es empfehlenswert, für die Unfallversicherung (UVG) und die Krankentaggeldversicherung (KTG) den gleichen Versicherer zu wählen.

Die Deckungen werden im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) angeboten. Angebote im Rahmen des KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) sind nur für natürliche Einzelpersonen vorgesehen.

Einige Versicherungen bieten zudem weitere Services wie Gesundheitsmanagement oder Case Management an. Für eine Beratung eignet sich der Kontakt eines Versicherungsbrokers oder der Versicherungsgesellschaft.

Die häufigsten Fragen zur Krankentaggeldversicherung

Anbei beantworten wir die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Krankentaggeld.

  • Ist die Krankentaggeldversicherung obligatorisch?
    Nein, die Krankentaggeldversicherung ist für Unternehmen freiwillig. Es gibt wenige Branchen, in welchen der Gesamtarbeitsvertrag eine Lohnfortzahlung von 80% über 2 Jahre vorschreibt, zum Beispiel die Gastronomie.
  • Muss der Arbeitgeber den Lohn nicht sowieso weiter bezahlen?
    Die Lohnfortzahlung ist bei Krankheit der Mitarbeitenden geschuldet, je nach Anzahl Dienstjahren jedoch nur für wenige Wochen.
  • Wer zahlt die Prämie des Krankentaggeldes?
    Die Prämien werden normalerweise je zur Hälfte durch den Arbeitnehmer sowie den Arbeitgeber bezahlt.
  • Wie lange zahlt die Krankentaggeldversicherung?
    Die Leistungen aus der Krankentaggeldversicherung greifen meistens während 720 Tagen. Während dieser Periode wird der Lohn zu 80, 90 oder 100% bezahlt. Der Arbeitgeber kann über die Länge der Leistungen selber entscheiden. Die Länge und Höhe der Taggelder sind im Vertrag mit dem Versicherer geregelt.
  • Ist die Krankentaggeldversicherung nicht bereits bei der Krankenkasse (KVG) inbegriffen?
    Sie können eine Krankentaggeldversicherung bei der Krankenkasse abschliessen, in der Grundversicherung ist eine solche Leistung jedoch nicht enthalten.
  • Bei wem muss man sich im Schadenfall melden?
    Bei der Personalabteilung oder in kleineren Betrieben am besten beim Vorgesetzten.

Lohnfortzahlung ohne Krankentaggeldversicherung

Fällt ein Mitarbeiter wegen Krankheit aus, so hat er trotzdem Anspruch auf seinen Lohn. Der Lohnfortzahlungspflicht bei der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters wird durch das Obligationenrecht (OR 324a) geregelt. Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht hängt von der Anzahl Dienstjahre sowie der zur Anwendung kommenden Skala ab (Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO).

Anzahl Dienstjahre Berner Skala Zürcher Skala Basler Skala
1 3 Wochen 3 Wochen 3 Wochen
2 4 Wochen 8 Wochen 9 Wochen
3 9 Wochen 9 Wochen 9 Wochen
4 9 Wochen 10 Wochen 13 Wochen
5 13 Wochen 11 Wochen 13 Wochen
6 13 Wochen 12 Wochen 13 Wochen
7 13 Wochen 13 Wochen 13 Wochen
8 13 Wochen 14 Wochen 13 Wochen
9 13 Wochen 15 Wochen 13 Wochen
10 17 Wochen 16 Wochen 13 Wochen
11 17 Wochen 17 Wochen 17 Wochen
15 22 Wochen 21 Wochen 17 Wochen
20 26 Wochen 26 Wochen 22 Wochen
21 26 Wochen 27 Wochen 26 Wochen
25 30 Wochen 31 Wochen 26 Wochen
30 33 Wochen 36 Wochen 26 Wochen
35 39 Wochen 41 Wochen 26 Wochen
40 39 Wochen 46 Wochen 26 Wochen

Die Tabelle findet in den verschiedenen Kantonen wie folgt Anwendung:

Berner Skala BE, LU, ZG, FR, SO, SG, AG, VD, VS, GE, NE, JU, OW, NW, SZ, GL, UR, TI, GR
Zürcher Skala AI, AR, ZH, SH, TG
Basler Skala BL, BS

Krankentaggeldversicherung für Gastro- und IT-Unternehmen

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