Krankentaggeld in der Gastronomie und Hotellerie
Als Gastronomie- oder Hotelleriebetrieb sind Ihre Mitarbeitenden Ihr höchstes Gut. Wenn sie ausfallen, kann das für Gastronomen und Hoteliers Folgen haben – besonders, was finanzielle Angelegenheiten betrifft. Denn nicht nur sind Ihre Gewinne gefährdet, wenn Ihre Mitarbeitenden ausfallen, sondern Ihren Mitarbeitenden steht auch gesetzlich eine Lohnfortzahlung während ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit zu, das sogenannte Krankentaggeld (KTG). Damit Sie sich um dieses Risiko keine Sorgen machen müssen, gibt es die Krankentaggeldversicherung.
Im Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV) ist festgeschrieben, dass Gastronomieunternehmen zusätzlich zu Unfallversicherung und Pensionskasse für ihre Mitarbeitenden eine Krankentaggeldversicherung abschliessen müssen (anders als Sach-, Haft-, Betriebsausfall-, Gebäude- oder Rechtsschutzversicherungen, die freiwillig sind). Das ist zu Ihrem Besten, und wir von esurance erklären Ihnen im Folgenden gerne, was Sie darüber wissen sollten.
Die Wartefrist
Krankentaggeld in der Gastronomie: Wenn Sie eine Krankentaggeldversicherung abschliessen, müssen Sie sich zunächst für eine Wartefrist entscheiden. Die Wartefrist bestimmt, für wie lange Sie die Lohnfortzahlungspflicht erkrankter Mitarbeiter selbst übernehmen müssen, bis die Versicherung zahlt. Während der Wartefrist müssen Sie 88 % des AHV-Bruttolohns (Sozialversicherungsabzüge müssen vorgenommen werden) des erkrankten Mitarbeiters ausbezahlen – auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ende der Krankheit aufgelöst wird.
Nach Ablauf der Wartefrist wird die Versicherung für die Leistungen zu 80% aufkommen und diese an Sie auszahlen (die Zahlung ist nun von Sozialversicherungsprämien befreit). Wählen Sie eine lange Wartefrist (in der Gastronomie max. 60 Tage pro Arbeits-, Dienst- oder Kalenderjahr), so ist Ihr Risiko grösser, da Sie länger allein für die Lohnfortzahlung aufkommen müssen, aber Ihre Prämie wird dadurch entsprechend niedriger. Entscheiden Sie sich für eine kurze Wartefrist (min. 3 Tage), so ist Ihr Risiko geringer, da das Krankentaggeld in der Gastronomie bereits ab dem 4. Tag Versicherungsleistungen erbringen wird. Mit dieser tiefen Wartefrist lässt sich auch das Risiko besser kalkulieren, wenn alle Mitarbeiter auf einmal erkranken. Allerdings müssen Sie dafür auch eine höhere Prämie bezahlen. Sie sollten also abwägen, wie viel Risiko Sie und Ihr Unternehmen auf sich nehmen können, wenn Sie sich für die Wartefrist entscheiden. Die Prämie wird gemäss L-GAV paritätisch aufgeteilt. Sie erhalten die Prämienrechnung und können die Hälfte der Prämie direkt vom Lohn Ihrer Mitarbeitenden abziehen.
Schadenbeispiel
Ein Hotelmitarbeiter fällt wegen Krankheit für 3 Monate aus. Sein Lohn beträgt 6’000 CHF pro Monat. Da eine Wartefrist von 30 Tagen vereinbart wurde, zahlt das Hotel während des ersten Monats der Krankheit 88 % des Lohns an den Mitarbeiter, also insgesamt 5’280 CHF. Nachdem die 30 Tage abgelaufen sind, erhält das Hotel von der Versicherung für den Rest der Krankheitsdauer 80 % des Lohns zur Überweisung an den Mitarbeiter. In unserem Beispiel ist der Mitarbeiter nach Ablauf der Wartefrist noch 2 Monate krankgeschrieben. Somit erhält das Hotel während dieser Zeit 9’600 CHF von der Versicherung (80 % von 2 Monatslöhnen) zur Überweisung an den Mitarbeiter. Sozialversicherungsprämien sind nun keine mehr fällig.
Die Wahl Ihrer Krankentaggeld-Versicherung in der Gastronomie – was Sie beachten sollten
Es gibt in der Schweiz viele Anbieter von Krankentaggeld in der Gastronomie. Bei der Wahl lohnt es sich, auf folgende Punkte zu achten:
Kündigungsrecht im Krankheitsfall
Versicherer haben das Recht, im Schadenfall einen KTG-Vertrag zu kündigen. Dies kann für einen Gastronomiebetrieb mit unerfreulichen Risiken verbunden sein. Achten Sie deshalb darauf, dass die KTG-Versicherung dieses Kündigungsrecht explizit ausschliesst.
Alterslimite beim Personal
Haben Sie in Ihrem Betrieb Angestellte, die das 70. Altersjahr bereits vollendet haben, oder besteht die Möglichkeit, dass Sie in Zukunft ältere Mitarbeitende beschäftigen werden? Verschiedene Krankentaggeldversicherungen haben eine Alterslimite. Prüfen Sie, ob bei über 70-jährigen Mitarbeitenden der Versicherungsschutz ebenfalls besteht – allenfalls mit einer reduzierten Leistungsdauer.
Gesundheitsprüfung der Mitarbeitenden
Viele Anbieter von Krankentaggeld in der Gastronomie verlangen bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung der Mitarbeitenden, bevor sie in die Versicherung aufgenommen werden. Wenn Sie eine Krankentaggeldversicherung wählen, die auf diese Gesundheitsprüfung verzichtet, müssen die Mitarbeitenden ihre individuelle Krankengeschichte und persönlichen Daten nicht preisgeben. Auf diese Weise lässt sich der Versicherungsabschluss intern reibungslos und effizient kommunizieren und umsetzen. Der L-GAV schreibt Folgendes vor: Die Aufnahme in die Krankentaggeldversicherung darf nicht aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden (Art. 23; Abs.3).
Nachschüssige Prämienfälligkeit
Vergleichen Sie bei den einzelnen Anbietern, zu welchem Zeitpunkt die Prämien jeweils fällig sind. Manche verlangen eine quartalsweise oder jährliche Vorauszahlung. Andere bieten eine monatliche Zahlungsmöglichkeit, die nachschüssig erfolgen kann. Dies schont die Liquidität.
Zeitdauer für Rückfall
Erleidet ein Mitarbeitender einen Rückfall in eine frühere Krankheit, wird diese von der Taggeldversicherung nach einer definierten Zeitspanne als neue Erkrankung betrachtet. Dementsprechend beginnt die Taggeldzahlungsdauer erneut und der Lohn des Mitarbeitenden ist somit insgesamt länger abgesichert. Vergleichen Sie, wie lange diese Zeitspanne zwischen Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nach Ende der Krankheit und dem Rückfall sein muss, damit die Taggeldzahlungsdauer neu zu laufen beginnt. Je weniger Tage dazwischen liegen müssen, desto besser für Ihre Angestellten und für Ihr Image als fortschrittlicher Arbeitgeber. Damit die Taggeldzahlung neu beginnt, verlangen die Versicherungen üblicherweise, dass der Mitarbeitende 180 oder 365 Tage vor dem Rückfall dauerhaft arbeitsfähig war.
Kumulierende Wartefrist
Prüfen Sie, ob die Wartefrist des KTG-Versicherers kumulierend ist. Kumulierend bedeutet: Bei mehreren Krankheiten desselben Mitarbeitenden im selben Arbeits- oder Kalenderjahr soll die Wartefrist nicht jedes Mal von Neuem beginnen, sondern addiert (kumuliert) werden. Derzeit bietet ausschliesslich die SWICA eine kumulierende Wartefrist (Arbeitsjahr) als Standard für Gastronomiebetriebe an.
Leistungen für ausländische Angestellte im Ausland
Haben Sie Ausländer ohne Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung (z.B. mit Kurzaufenthaltsbewilligung) in Ihrem Gastrobetrieb angestellt? Erkundigen Sie sich, ob der Anbieter diese mitversichert, wenn sie Zuhause an ihrem Wohnort erkranken.
Präventionsmanagement zur Gesundheitsförderung
Stellt der Versicherer zur gezielten Prävention ein betriebliches Gesundheitsmanagement zur Verfügung? Ein Präventionsprogramm sorgt für mehr Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden an den verschiedenen Arbeitsplätzen Ihres Gastronomie- oder Hotelleriebetriebs.
Förderung der Wiedereingliederung
Krankentaggeldversicherer, die auf Wunsch Zugang zu einem kompetenten Betreuungscenter bieten, fördern bereits während eines krankheitsbedingten Ausfalls die schnellere Wiedereingliederung des Mitarbeitenden in den Arbeitsprozess. Dabei begleiten und unterstützen Care Manager die arbeitsunfähige Person und stellen die Koordination mit allen beteiligten Partnern sicher, um eine baldige Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Prämienhöhe
Die Prämien der einzelnen Versicherungen können sehr unterschiedlich sein. Abhängig von der versicherten Lohnsumme besteht ein hohes Sparpotenzial – je nach Versicherung können die Prämien um den Faktor 2,5 höher liegen als die günstigste Versicherungslösung. Deshalb lohnt sich ein Prämienvergleich unter den Krankentaggeldversicherungen auf jeden Fall.
Genügende maximal versicherbare Lohnhöhe
Welche maximale Gehaltshöhe ist beim Krankentaggeld Gastronomie versichert? Stellen Sie sicher, dass der maximal versicherbare Lohn der jeweiligen Versicherung auch die höchsten Gehälter Ihrer Mitarbeitenden einschliesst. Alternativ können Sie als Arbeitgeber auch den bewussten Entscheid treffen, ab einer gewissen Lohnhöhe Ihrer Mitarbeitenden das Risiko des Krankentaggelds selbst zu tragen.
Konformität mit L-GAV
Prüfen Sie, ob die Krankentaggeldversicherung den Vorgaben des L-GAV gerecht wird. Sie müssen eine Versicherung wählen, die alle Mitarbeiter ungeachtet ihres Gesundheitszustandes oder Arbeitspensums versichert. Für alle, die einen fixen Jahreslohn versichern wollen (z.B. Mehrheitsinhaber, die sich wenig Lohn auszahlen, aber eine höhere Lohnsumme versichern wollen), kann die Versicherung gemäss L-GAV Krankheiten mit einem Vorbehalt von max. 5 Jahren ausschliessen, wenn diese bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme bestehen. Solche Vorbehalte müssen schriftlich und auf den jeweiligen Mitarbeitenden bezogen sein und basieren auf einer Gesundheitsdeklaration.
Die beste Lösung auf dem Markt: GastroVersicherungen
Nun sollten Sie alles relevante zum Thema Krankentaggeld in der Gastronomie verstehen. Falls Sie trotzdem Hilfe bei der Auswahl des richtigen Angebots benötigen, können Sie sich jederzeit hier bei einem Gastronomie Berater in Ihrer Region melden. Die Berater unseres Vertriebspartners SWICA sind Experten wenn es um die Restaurants, Hotels und weitere Gastronomiebetriebe geht.
Vielleicht klingen all diese Informationen etwas verwirrend. In diesem Fall wird es Sie freuen, zu erfahren, dass der digitale Versicherungsbroker esurance in Zusammenarbeit mit dem Verband GastroSuisse eine exklusive, unkomplizierte Lösung für Sie entwickelt hat. Auf der Website von esurance.ch finden Sie eine massgeschneiderte Krankentaggeldversicherung für Gastronomie- und Hotelleriebetriebe namens «GastroKrankentaggeld». Diese ist L-GAV-konform entwickelt worden und auf die Anforderungen der Lohnfortzahlung abgestimmt. Hier können Sie mit wenigen Klicks Ihre Prämie berechnen und die Versicherung abschliessen.