Karenzfrist

Was ist eine Karenzfrist?

Die Karenzfrist ist die Wartefrist oder die Dauer zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Moment ab dem Leistungen aus der abgeschlossenen Versicherung bezogen werden können. Sie kommt häufig bei Krankenzusatzversicherungen vor.

Krankenversicherung

Die Karenzfrist trifft man am häufigsten im Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen im Bereich der Krankenversicherungen an. Die Versicherungen möchten sich und die bestehenden Versicherten schützen, damit weitere Kunden nicht erst kurz vor der Geburt einen halbprivaten oder privaten Spitalzusatz beantragen und kurze Zeit danach hohe Kosten verursachen.

Die Versicherungen akzeptieren bei bestandenem Gesundheitsfragebogen zwar die Deckung, leisten aber je nach Gesellschaft zwischen 9 – 12 Monaten nach dem Versicherungsbeginn keine Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft. Dies kann auch eine Krankenpflegeversicherung oder Alternativversicherung betreffen, denn auch diese Bausteine erbringen Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft.

Es gibt Versicherungen, welche auf die Karenzfrist verzichten, wenn nachgewiesen werden kann, dass man aktuell auch über einen halbprivaten oder privaten Spitalzusatz verfügt. Ob ein Versicherungswechsel in dieser Situation sinnvoll ist, sollte jedoch gründlich geprüft werden.

Ausschlüsse

Krankenpflegezusatz

  • Stillgeld
  • Medikamente im Zusammenhang mit der Mutterschaft, welche nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung sind
  • Haushaltshilfen, welche im Zusammenhang mit der Mutterschaft verschrieben wurden

Alternativzusatz

  • Schwangerschaftsyoga
  • Sonstige alternative Behandlungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft

Spitalzusatz

  • eine Niederkunft in der halbprivaten oder privaten Spitalabteilung
  • verfrühte Hospitalisierung im Zusammenhang mit Schwangerschaftskomplikationen in der halbprivaten oder privaten Spitalabteilung

Karenzfrist im Zusammenhang mit anderen Versicherungen

Zahnversicherung
Auch bei Zahnversicherungen sind Karenzfristen häufig an der Tagesordnung. In den meisten Fällen liegt diese bei ca. 6 Monaten. Auch wer gar keine Beschwerden hat, kann somit nicht unmittelbar nach dem Versicherungsbeginn die Kosten der Dentalhygiene über die Zahnversicherung abwickeln.

Todesfallversicherungen
Bei Lebensversicherungen kennen die Gesellschaften ebenfalls Karenzfristen, beispielsweise beim Suizid. Diese Deckung ist entweder komplett ausgeschlossen, oder aber erst nach z.B. fünf Versicherungsjahren gedeckt. Die Versicherungen haben die Möglichkeit ganz eigene Bedingungen aufzustellen.

Rechtsschutzversicherungen
Einige Rechtsschutzversicherungen haben eine Karenzfrist welche z.B. die ersten 6 Monate umfasst. Kundenfreundlicher regeln das andere Gesellschaften, indem es heisst, dass der Schutz nur gilt, wenn die Streitigkeit ihren Ursprung nach dem Versicherungsabschluss hat.

Tipps im Umgang mit der Karenzfrist

  • Denken Sie in die Zukunft und schliessen Sie frühzeitig die entsprechende Deckung ab um so problemlos 9 – 12 Monate Karenzfrist hinnehmen zu können.
  • Einige Versicherungen verzichten auf die Karenzfrist, wenn beim vorherigen Versicherer eine analoge Deckung nachgewiesen werden kann.

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