Welche Versicherungen brauche ich für mein IT-Unternehmen?
Sie haben ein IT-Unternehmen und fragen sich, welche Versicherungen Sie benötigen? Gesetzlich vorgeschrieben sind die Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge (Pensionskasse). Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, eine Unfall-Zusatzversicherung, eine Krankentaggeldversicherung, eine IT-Haftpflichtversicherung sowie eine Sachversicherung abzuschliessen. Was das für Versicherungen sind und welche weiteren Optionen Sie haben, um sich gegen Risiken abzusichern, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Warum brauchen Sie überhaupt IT Versicherungen?
Die Gründe sind folgende Risiken:
- Ausfall von Mitarbeitern durch Unfall oder Krankheit
- Schäden an Dritten
- Sachschäden am Inventar
- Haftungsansprüche an die Unternehmens-Organe
- Cyberkriminalität
- Rechtsstreitigkeiten
Um sich gegen diese Risiken abzusichern, gibt es verschiedene Versicherungsprodukte.
Ausfall von Mitarbeitern durch Unfall oder Krankheit
Obligatorische Unfallversicherung (UVG) (gesetzlich vorgeschrieben)
In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter gegen Unfälle zu versichern. Ab einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche gilt der obligatorische Schutz nicht nur für den Arbeitsplatz und den Arbeitsweg, sondern auch für die Freizeit des Mitarbeiters.
Die Leistungen der UVG-Versicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie decken unter anderem die Kosten für den Aufenthalt im Spital (Heilungskosten, allgemeine Abteilung) und die Lohnfortzahlung ab dem dritten Tag nach dem Unfall zu 80%, bis zu einem maximalen Jahreslohn von CHF 148’200. Des Weiteren wird im Falle von Invalidität eine Rente an die Betroffenen und im Todesfall eine Rente an die Hinterbliebenen ausgeschüttet.
Die Prämie wird in zwei Kategorien aufgeteilt; einerseits in die Berufsunfallversicherung (BU) und andererseits in die Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Die Kosten bei BU müssen vollumfänglich vom Arbeitgeber getragen und können bei den Angestellten nicht vom Lohn abgezogen werden. Die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU) kann hingegen zu 100% auf die Mitarbeiter abgewälzt werden.
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Schadenbeispiel
Ihre Mitarbeiterin Frau Meier stürzt am Wochenende beim Joggen im Wald über eine Wurzel. Beim Sturz hat sie sich den Arm gebrochen und ist nun für drei Wochen arbeitsunfähig. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt die Kosten für den Arztbesuch, die Hilfsmittel und 80% des Lohnes ab dem dritten Tag nach dem Unfall.
Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ) (empfohlen)
In der Unfall-Zusatzversicherung kann der Arbeitgeber sein Personal zusätzlich zur obligatorischen Unfallversicherung absichern. Dies, um mögliche Lücken in Deckung und Lohn zu schliessen. Die Mitarbeiter können dadurch mit relativ günstigen Mitteln besser gestellt werden.
Unter anderem ist es möglich, die Höhe der Taggelder anzupassen um die Löhne umfassender zu versichern (100% oder 90% statt nur 80%). Zudem können Löhne über dem UVG-Höchstlohn von CHF 148’200 abgesichert werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Deckung bei einem Spitalaufenthalt Ihrer Angestellten von der allgemeinen Abteilung auf Halbprivat oder Privat zu erhöhen.
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Schadenbeispiel
Ihr Mitarbeiter verursacht unangeschnallt einen Autounfall. Die obligatorische Unfallversicherung würde ihm aufgrund von Grobfahrlässigkeit die Leistungen kürzen (weniger Taggelder werden bezahlt). Aufgrund der abgeschlossenen Zusatzversicherung (keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit) erfährt der Mitarbeiter keine Leistungskürzung.
Krankentaggeldversicherung (KTG) (empfohlen)
Sollten Ihre Angestellten wegen Krankheit ausfallen, besteht je nach Anstellungsdauer, Kanton und Dienstalter Anspruch auf eine Fortzahlung des Lohnes. Die Lohnfortzahlungspflicht kann bis zu 6 Monate dauern. Mitarbeiter, welche aufgrund von Krankheit länger ausfallen, stellen für Firmen daher oftmals ein finanzielles Risiko dar. Bei einem Kleinbetrieb können solche Fälle existenzgefährdend sein. Im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung können bei der freiwilligen Krankentaggeldversicherung einige Faktoren individuell angepasst werden.
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Schadenbeispiel
Einer Ihrer Programmierer fällt infolge eines Tumors für fünf Monate aus. Dieser Mitarbeiter verdient gemäss seinem Arbeitsvertrag CHF 10’000 pro Monat. Nach Ablauf der Wartefrist von 30 Tagen zahlt die Krankentaggeldversicherung dem Unternehmen ein Taggeld von 80% des versicherten Lohnes.
Berufliche Vorsorge (BVG) (gesetzlich vorgeschrieben)
Die Pensionskasse zahlt nicht nur eine Altersrente, sondern bietet den Arbeitnehmern auch finanziellen Schutz bei Tod (für die Hinterbliebenen) und Invalidität (für die betroffene Person sowie ihre Angehörigen). Die Leistungen der Pensionskasse werden heutzutage nicht nur aus Versicherungssicht immer wichtiger, sondern sind für viele Mitarbeiter auch bei der Wahl des Arbeitgebers ein entscheidendes Kriterium.
Die Berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und IV. Sie ist obligatorisch für alle Arbeitnehmenden, die bei der AHV versichert sind und im Jahr mehr als CHF 21’510 brutto bzw. CHF 1792,50 im Monat verdienen.
Schadenbeispiel
Ein Mitarbeiter stirbt aufgrund von Krebs und hinterlässt seine Frau und Kinder. Von der Pensionskasse erhält die Witwe lebenslang eine Ehegattenrente. Zudem erhält sie für ihre Kinder eine Waisenrente bis zu deren 18. Lebensjahr. Befindet sich eines der Kinder in einer Ausbildung, besteht zum Teil sogar Anspruch auf eine Waisenrente bis zum 25. Lebensjahr.
Schäden an Dritten
IT-Haftpflichtversicherung (empfohlen)
Bei der Tätigkeit als IT-Dienstleister besteht das Risiko, dass Personen oder Sachen zu Schaden kommen und daraus Ansprüche geltend gemacht werden. Eine Haftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz gegen diese Risiken. Die Relevanz einer solchen Versicherungsdeckung ist hoch, denn die unternehmerische Existenz kann davon abhängen.
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Schadenbeispiel
Ein Infrastruktur-Serviceanbieter wurde beauftragt, eine vollständige IT-Infrastruktur inklusive Telekomanlage zu erweitern. Aufgrund einer hohen Personalfluktuation während des Projektes und dem daraus resultierenden Versagen des Projektteams konnte die vereinbarte Deadline nicht eingehalten und die erweiterte Infrastruktur nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden. Daraufhin tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück. Der Anbieter ist mit Schadenersatzforderungen des Auftraggebers konfrontiert. Die Haftpflichtversicherung zahlt den Betrag.
Haftungsansprüche an die Unternehmensorgane (Geschäftsleitung und VR)
Organhaftpflichtversicherung (D&O) (empfohlen)
Verwaltungsräte, Geschäftsführer und leitende Manager von Unternehmen stehen in der gesetzlichen Verantwortung, ihre Entscheidungen im Interesse der Unternehmung zu fällen. Dabei müssen sie stets die Kontrolle über die selbst wahrgenommenen und delegierten Arbeiten beibehalten. Wer diese Pflicht verletzt, haftet bei begründeten Schadensersatzansprüchen Dritter mit seinem Privatvermögen.
Die Organhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die betroffenen Führungskräfte, indem Entschädigungskosten für begründete Ansprüche von der Versicherung übernommen und unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden. Auch Kosten infolge von Reputationsschäden, Arbeitnehmeransprüchen und anderen strafrechtlichen Belangen sind Teil des Leistungsumfangs einer Organhaftpflichtversicherung. Sie dient somit als optimaler Schutz für Ihr Privatvermögen.
Schadenbeispiel
Der interne Buchhalter einer Firma überweist während längerer Zeit unbemerkt Zahlungen auf sein Privatkonto. Als die Veruntreuung ans Licht kommt, wird die Geschäftsleitung dafür verantwortlich gemacht, da die Kontrolle über die korrekte Rechnungslegung bei den leitenden Organen liegt. Für die entstandenen Kosten kommen die Organe mit ihrem Privatvermögen auf. Die Organhaftpflichtversicherung ersetzt den Betrag.
Sachschäden am Inventar
Sachversicherung (empfohlen)
Die Sachversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Unternehmen. Sie versichert das bewegliche Betriebsinventar.
Die Versicherungssumme muss dem Ersatzwert der Gegenstände entsprechen. Deswegen ist es essentiell, dass der genaue Wert des Inventars regelmässig geprüft wird und allfällige Änderungen der Versicherung mitgeteilt werden. Ansonsten besteht die Gefahr einer Unterdeckung, was zu proportionalen Leistungskürzungen führen kann. Das kann bei einem grösseren Schadenfall fatale Folgen haben.
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Schadenbeispiel
Aufgrund eines Einbruchs bei Ihrer Firma wurde Diverses gestohlen und beschädigt. Die Versicherung übernimmt den Ersatz der abhanden gekommenen bzw. beschädigten Gegenstände.
Cyberkriminalität
Cyberversicherung (empfohlen)
Gemäss einer von Digitalswitzerland gesponserten Studie wird in der Schweiz jedes dritte KMU Opfer einer erfolgreichen Cyber-Attacke.
Mit der wachsenden Digitalisierung steigt das Risiko täglich, Opfer eines Hacker-Angriffs zu werden. Um sich vor Cyber-Kriminalität zu schützen, achten Unternehmen vermehrt darauf, ihre eigene IT-Sicherheit den aktuellen Risiken anzupassen. Als zusätzlicher Schutz, vor allem gegen Vermögensschäden, bieten immer mehr Versicherungen die Möglichkeit, sich gegen solche Risiken versichern zu lassen.
Schadenbeispiel
Ein Mitarbeiter öffnet auf dem Geschäftscomputer eine infizierte E-Mail. Der in der E-Mail einkopierte Link ist mit einem Virus versehen, welcher sich über das Firmennetzwerk verbreitet und eine ganze Reihe von Dateien unwiderruflich löscht. Es entstehen hohe Kosten für die Wiederherstellung der Daten. Auch das Image der Firma hat schweren Schaden genommen, als die Hackerattacke in den Medien bekannt wird. Die Cyberversicherung übernimmt die Schäden.
Rechtsstreitigkeiten
Rechtsschutzversicherung (empfohlen)
In der heutigen Zeit ist die Gefahr gross, dass Ihre IT-Unternehmung in einen Rechtsstreit gerät. Mit einer Betriebsrechtsschutzversicherung können Sie sich dagegen absichern. Die Versicherung vertritt Ihre juristischen Interessen und übernimmt die Kosten in einem Rechtsstreit. Dazu werden Sie bei Rechtsfragen beraten. Die Rechtsschutzversicherung für Unternehmen übernimmt nebst den Anwaltskosten auch betriebsbedingte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei.
Da begründete Schadensersatzansprüche oftmals langwierige gerichtliche Verfahren auslösen, wachsen die Kosten für die zivil- und strafrechtliche Verteidigung von gerichtlichen Verfahren und Entschädigungszahlungen rasch auf tausende Franken. Die Rechtsschutzversicherung deckt Ihre Kosten, egal, ob Sie als Gewinner oder Verlierer aus dem Prozess hervorgehen.
Schadenbeispiel
Nach dem Austritt aus der Firma stellt ein Mitarbeiter Forderungen für die geleisteten Überstunden. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt einem im Rechtsstreitigkeit und erarbeitet die bestmögliche Vereinbarung. Die entstandenen Anwaltskosten von insgesamt CHF 13’500 werden durch die Versicherung übernommen.
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