Haftungsansprüche gegenüber Ihrem Restaurant – wann zahlt die Versicherung?

Wo viel gearbeitet wird, ist auch automatisch das Risiko eines Schadenfalls grösser. Als Gastronom setzen Sie sich zahlreichen Risiken aus, die es mit den richtigen Versicherungen abzusichern gilt. Ein zentrales Risiko ist es, dass Personen oder deren Eigentum durch Ihren Betrieb zu Schaden kommen. Forderungen von Drittpersonen gegenüber Ihrem Gastronomiebetrieb können Sie durch eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Was die Haftpflichtversicherung genau abdecken sollte und wie Sie die passendste und kostengünstigste Haftpflichtversicherung für Ihr Restaurant, Ihre Bar oder Ihr Hotel finden, können Sie in diesem Beitrag nachlesen. Welche Versicherungen ein Gastronomiebetrieb sonst noch benötigt erfahren Sie in unserem Beitrag “Welche Versicherungen benötigt ein Restaurant?”.

Was nützt einem Restaurant eine Haftpflichtversicherung?

Haftungsansprüche Restaurant: Durch eine Haftpflichtversicherung ist Ihr Gastronomieunternehmen gegen Schäden an Personen sowie Sachen von Dritten abgesichert, die durch Tätigkeiten Ihres Betriebs verursacht werden. Was heisst jetzt das genau? Wenn Personen (z.B. Ihre Gäste) oder deren Eigentum durch Sie, Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeiter zu Schaden kommen, werden Sie dafür haftbar gemacht. Der Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung gilt dabei für alle Arbeitnehmer und alle Vertreter und Hilfspersonen von Ihrem Gastronomiebetrieb.

Durch eine Haftpflichtversicherung ist Ihr Gastronomieunternehmen gegen Schäden an Personen sowie Sachen von Dritten abgesichert, die durch Tätigkeiten Ihres Betriebs verursacht werden.

-Vanessa Manser, Versicherungsexpertin esurance

Mittels einer Haftpflichtversicherung sind Sie abgesichert vor Forderungen aus Schäden, die Sie als Gastronom oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen Ihrer Arbeit verursachen. Folgende realen Schadenbeispiele illustrieren die Vielfältigkeit von möglichen Schäden.

Schadenbeispiele:

  • Heute ist nicht der Tag Ihres Servicefachangestellten, er verschüttet den Kaffee genau über das Mobiltelefon eines Gastes. Dieses kann nicht mehr repariert werden und der Kunde muss für CHF 870 ein neues Gerät kaufen.
  • An einer grossen Party tragen viele Frauen High Heels und machen mit den spitzen Absätzen viele kleine Löcher in den Parkett. Ihr Vermieter fordert bei Betriebsaufgabe eine Kostenbeteiligung zum Reparieren des Parketts.
  • Aus Versehen wurde das Ablaufdatum des Tiramisus falsch notiert, wodurch das Tiramisu serviert wird und ein Gast eine Lebensmittelvergiftung erleidet. Die zuständige Krankenkasse fordert die Heilungskosten von Ihnen als Unternehmer zurück.

Eine Haftpflichtversicherung wird jedem Gastronom dringend empfohlen, auch wenn sie nicht obligatorisch ist, denn ein entsprechendes Schadenereignis kann Sie in schwerwiegende Schwierigkeiten bringen.

-Vanessa Manser, Versicherungsexpertin esurance

Eine Haftpflichtversicherung wird jedem Gastronom dringend empfohlen, auch wenn sie nicht obligatorisch ist. Auch wenn Haftplichtschäden in der Praxis eher selten sind, können  Sie und Ihr Betrieb in einem grösseren Schadensereignis in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Durch eine Versicherung können Sie dementsprechend Risiken in kalkulierbare Kosten umwandeln und sind so im Schadenfall abgesichert.

 

Was deckt die Haftpflichtversicherung für Restaurants ab?

Oft findet man in den 40 Seiten allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) viele Deckungen. Gleichzeitig stehen da jedoch meist auch fast so viele Ausschlüsse. Dabei ist es fast unmöglich herauszukristallisieren, ob eine Versicherungsofferte den Bedürfnissen eines Gastronomiebetriebes tatsächlich entspricht. Hinzu kommt, dass jede Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Deckungen und Ausschlüsse offeriert. Ganz schön schwierig den Überblick zu behalten. Wichtig ist, dass Sie als Gastronom die richtigen Risiken zu den optimalen Konditionen versichern lassen.

Dies sind Deckungen, die grundsätzlich in jeder Haftpflicht Police enthalten sind:

  • Schäden an Personen (Gesundheitsschädigung, Verletzung, Tötung)
  • Schäden an Sachen von Dritten (Beschädigung, Zerstörung, Verlust)

Weiter sind bei den meisten Schweizer Versicherungsgesellschaften folgende Deckungen enthalten:

  • Mieterschäden: Bei dieser Deckung sind Schäden an gemieteten, geleasten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten gegen Haftungsansprüche des Vermieters abgesichert.
  • Garderobenhaftung: Hiermit sind Beschädigungen, Entwendungen oder Verluste von bewachten oder abgeschlossenen Garderoben abgedeckt.
  • Haftungsschäden aus Nebenrisiken: Dabei sind Schäden an Personen oder Sachen abgesichert, die sich durch Teilnahme an Anlässen, Messen und übrigen Veranstaltungen wie beispielsweise Stadtfesten, Sportveranstaltungen oder Public-Viewings ereignen.
  • Folgeschäden aus fehlerhaften Produkten: Durch diese Deckung sind Schäden durch den Vertrieb fehlerhafter Produkte abgesichert, wie beispielsweise ein Sorbet mit einem Stück Nussschale drin.
  • Eigentümerhaftung (Anlagerisiko): Mit einer solchen Deckung sind Sie gegen Schäden abgesichert, die auf Eigentum oder Besitz von Grundstücken, Gebäuden inkl. Stockwerkeigentum, Räumlichkeiten und Anlagen entstehen. Beispielsweise rutscht jemand auf Ihrer Einfahrt auf dem eisigen Untergrund aus und bricht sich ein Bein.
  • Schäden aus Umweltbeeinträchtigungen: Durch diese Deckung sind Sie gegen Haftpflichtansprüche von Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit einer Umweltbeeinträchtigung versichert. Mit Umweltbeeinträchtigung ist die Störung des natürlichen Zustandes von Luft, Gewässer, Boden, Flora und Fauna gemeint. Beispielsweise sind Sie versichert wenn der Öltank Ihres Foodtrucks ein Leck hat und eine Wiese davon Schaden nimmt.
  • Schadenverhütungs- und Schadenminderungskosten: Hiermit sind Sie gegen Kosten abgesichert, die durch sofortige Massnahmen zur Abwendung bzw. Minderung eines Schadens entstehen. Beispielsweise wird mit der Lederjacke eines Gastes ein brennendes Tischtuch gelöscht.

Zu all diesen Deckungen kommen zahlreiche weitere hinzu, die Sie unbedingt in Betracht ziehen sollten:

  • Schlüsselverlust
  • Schäden an Telekommunikationsanlagen
  • Vermögensschäden infolge Datenschutzverletzungen
  • Reine Vermögensschäden
  • Unfallversicherung für Gäste
  • Verschmutzungsschäden
  • Schäden an anvertrauten Fahrzeugen von Gästen
  • Haftungsschäden für ausgeliehene Fahrräder
  • Haftpflicht für nicht eingelöste Motorfahrzeuge
  • Haftungsschäden bei Dienstreisen
  • Schäden an Kundenakten
  • Bauherrenhaftung
  • Rechtsschutz bei Straf- und Disziplinarverfahren
  • Schäden durch Strahler oder Laser
  • Schäden die auf Durchrostung zurückzuführen sind
  • Haftpflicht aus der Übertragung immatrieller Güter

Neben den Grundleistungen besteht häufig die Möglichkeit je nach Bedarf Zusatzleistungen gegen einen Aufpreis zu versichern. Lassen Sie sich von einem Gastroberater unterstützen bei der Identifikation der konkreten Leistungen und Kosten für Ihren Betrieb.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung und was beeinflusst die Prämie?

In der Regel wird die Prämie für eine Haftpflichtversicherung jährlich bezahlt, allenfalls halb- oder vierteljährlich. Je nach Versicherungsgesellschaft, den gewählten Deckungen und Selbstbehalten sowie zahlreichen weiteren Faktoren variieren die Prämien stark. Dies macht es richtig schwierig zu beurteilen, was ein guter Preis ist und was nicht. In folgender Liste finden Sie alle Faktoren, die Sie beachten sollten, da diese den Preis der Prämie beeinflussen.

Je nach Versicherungsgesellschaft, den gewählten Deckungen und Selbstbehalten sowie zahlreichen weiteren Faktoren variieren die Prämien.

-Christian Dünner, Versicherungsspezialist esurance

 

Deckungen: Am ausschlaggebendsten für die Prämie sind nebst dem Umsatz und der Lohnsumme natürlich die gewählten Deckungen. Damit ist gemeint, welche möglichen Schadensfälle von der Versicherung abgedeckt sind. Welche das bei einer Haftpflichtversicherung in Betracht gezogen werden sollten, finden Sie im oberen Abschnitt dieses Beitrags.

Selbstbehalt: Beim Selbstbehalt handelt es sich um den Betrag, den Sie in einem Schadenfall selber bezahlen müssen. Diesen Betrag können Sie selber wählen. Je höher der Selbstbehalt gewählt wird, desto tiefer ist die Versicherungsprämie.

Betriebszweck: Im Bereich der Gastronomie gibt es zahlreiche Betriebszwecke beziehungsweise -arten. Restaurants, Imbissstuben, Tea-Rooms, Gelaterias, Restaurationsbetriebe mit und ohne Gästebetten sowie zahlreiche weitere. Je nachdem welche Betriebsart versichert werden soll, variiert die Prämie.

Grösse des Betriebs: Auch je nach Grösse des Betriebs variiert die Prämie. Als Masszahl der Grösse werden oft Umsatz pro Jahr und Lohnsumme herangezogen.

Geltungsbereich: Je nachdem für welche Länder der Versicherungsschutz gilt, kann die Prämie variieren.

Versicherungssumme: Bei der Versicherungssumme handelt es sich um die Geldsumme, die eine Versicherung im konkreten Schadensfall zahlt.

Teilweise gibt es auch darüber hinaus Faktoren, welche die Prämie beeinflussen, je nach Individualfall.

Wollen Sie nun wissen wie teuer Ihre persönliche Haftpflichtversicherung sein würde? Berechnen Sie hier jetzt gleich Ihre Prämie.

 

Wo finde ich die beste Haftpflichtversicherung für mein Restaurant?

Grundsätzlich bieten alle grossen Versicherungsgesellschaften eine Betriebshaftpflichtversicherungen für Gastronomieunternehmen an. Das macht die Suche nach dem optimalen Leistungsumfang sowie den gewünschten Services nicht einfach. Nicht selten liegen ellenlange Offerten vor. Am besten wäre es also alle Versicherungsgesellschaften um Offerten zu bitten und diese zu vergleichen. Genau das hat GastroSuisse in Zusammenarbeit mit esurance gemacht. Es wurde daraus eine exklusive Haftpflichtversicherung entwickelt, die alle relevanten Deckungen für Gastronomiebetriebe berücksichtigt. Versicherungsträger dieser exklusiven Gastro-Versicherung ist die Basler Versicherung. Als GastroSuisse-Mitglied können Sie dieses Versicherungsprodukt zu Sonderkonditionen nutzen und erhalten so das beste Preis-Leistungsverhältnis. Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich den Marktvergleich an.

Das Beste daran ist, dass Sie als Gastronom gerade den ganzen Versicherungsschutz erwerben können. Durch eine GastroSuisse-Mitgliedschaft haben Sie also die Möglichkeit neben einer Haftpflicht- auch eine Inventar-, Betriebsausfall- und Gebäudeversicherung abzuschliessen. Durch die massgeschneiderte Branchenversicherung können Sie viele administrative Tätigkeiten vereinfachen und sich Ihrem Kerngeschäft widmen. Sind Sie noch kein Mitglied von GastroSuisse? Hier erfahren Sie mehr zur Mitgliedschaft, die Sie schnell und unkompliziert abschliessen können. Als Mitglied haben Sie auch gleich die Möglichkeit eine optimale Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie AHV- und Pensionskassenlösung zu finden. GastroSuisse hat durch Ihre Zusammenarbeit mit SWICA und GastroSocial auch in diesen Bereichen passgenaue Versicherungen für Gastronomiebetriebe gefunden.

Es wurden exklusive Gastronomieversicherungen für Haftpflicht, Inventar, Betriebsunterbruch und Gebäude entwickelt, die alle relevanten Deckungen für Gastronomiebetriebe berücksichtigen.

-Andri Mengiardi, CEO esurance

Einen Überblick über alle Versicherungsprodukte, inklusive Informationen zu Unfall- und Krankentaggeldversicherungen sowie AHV und Pensionskasse, finden Sie hier. Bei der Identifikation der konkreten Leistungen und Kosten, können Sie sich von einem Gastroberater der SWICA persönlich beraten lassen.

 

Disclaimer:
Die in diesem Beitrag genannten Informationen und Ratschläge basieren auf Erfahrungen und haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Der Inhalt dieses Beitrags wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftung übernommen. Im Einzelfall empfiehlt es sich immer individuelle Expertenmeinungen für das eigene Unternehmen einzuholen.
esurance agiert als reiner Softwareprovider. Die Plattform Gastroversicherungen.ch wird von dem gebundenen Vermittler SWICA Krankenversicherungen AG angeboten und besteht aus Versicherungsprodukten von SWICA, Baloise und Gastrosocial.

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