Haftpflicht: Das müssen IT-Dienstleister und Softwarehersteller wissen
Haftpflicht für die IT-Firma: Erleidet ein Unternehmen aufgrund einer Software oder durch den Einsatz eines IT-Dienstleisters einen Schaden, so kann es sich auf die Haftpflicht des involvierten IT-Betriebs berufen und Schadenersatz fordern. Diese Haftpflicht kann etwa IT-Berater, IT Solution Provider, IT-Detailhändler aber auch Hardware- oder Softwarehersteller betreffen. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadenereignisses ist für IT-Unternehmen besonders hoch, da bereits eine kleine Unachtsamkeit die Geschäftsprozesse eines Kunden lahmlegen kann. Eine passende IT-Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen das finanzielle Risiko.
Unternehmen wünschen sich effiziente, schnelle und sichere Betriebsabläufe oder sie benötigen eine wirksame Begleitung zur Umsetzung der digitalen Transformation. Dazu sind sie auf die Kompetenzen und Dienstleistungen von IT-Firmen angewiesen. Die Erwartungshaltung der Unternehmen an diese IT-Betriebe ist hoch. Entsprechend tragen die IT-Anbieter eine umfassende Verantwortung – insbesondere wenn sich aufgrund der Tätigkeit des IT-Betriebs ein Schadenereignis beim auftraggebenden Unternehmen ereignet. Deshalb benötigt es die Möglichkeit für eine Versicherung im Bereich Haftpflicht für eine IT-Firma.
Welche Schadensarten können durch IT-Dienstleister, Hard- und Softwarehersteller oder den IT-Detailhandel verursacht werden?
- Personenschäden. Beispiel: Durch einen Fehler in der von Ihrem Unternehmen entwickelten Software funktioniert eine Maschine eines Kunden nicht ordnungsgemäss. In der Folge verletzt sich ein Mitarbeiter des Kunden. Es entstehen Heilungskosten von CHF 80’000.
- Sachschäden. Beispiel: Aufgrund eines fehlerhaften Servers gerät der Serverraum und ein Teil des Firmengebäudes eines Ihrer Kunden in Brand. Es entsteht ein Sachschaden von CHF 150’000.
- Vermögensschäden. Beispiel: Beim Aufsetzen der Datensicherungsprozesse bei einem Kunden löscht einer Ihrer Mitarbeitenden versehentlich ungesicherte Dateien eines laufenden Entwicklungsprojekts. Ihr Kunde muss die umfangreichen Daten erneut aufbereiten, was zu zusätzlichen Kosten von CHF 200’000 führt.
Mit einer IT-Haftpflichtversicherung das Risiko senken
Ein einziges Haftpflichtereignis kann Ihren IT-Betrieb in eine schwierige finanzielle Lage bringen. Mit einer auf IT-Unternehmen abgestimmten Haftpflichtversicherung ist Ihr Betrieb gegen Haftungsansprüche von Dritten geschützt. Diese IT-Haftpflichtversicherung übernimmt die Haftpflicht und somit das finanzielle Risiko, wenn Ihre Kunden oder andere Dritte einen Schaden erleiden, der auf den Einsatz Ihrer Produkte oder Dienstleistungen zurückzuführen ist. Darin eingeschlossen sind Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. So sind sie als IT-Unternehmen von existenzbedrohenden Zahlungsverpflichtungen entlastet.
Die IT-Haftpflichtversicherung übernimmt eine Vielzahl von Risiken, die typischerweise im IT-Umfeld auftreten. Der Versicherungsschutz gilt dabei für alle Arbeitnehmenden und den Geschäftsführer des Unternehmens. Sie eignet sich für die verschiedensten Arten von IT-Betrieben.
Welche Arten von IT-Unternehmen können eine IT-Haftpflichtversicherung abschliessen?
- Software-Hersteller oder Software-Anbieter
- Anbieter von SaaS, IaaS, PaaS
- IT-Distributoren, IT-Detailhandel für Computer, Computer-Peripherie und Software
- IT-Systemhäuser
- IT Solution Provider
- Managed IT Service Provider MSP
- Anbieter von IT Support und IT Outsourcing
- IT-Dienstleister
- IT-Berater und IT-Consultants
- Value Added Reseller VAR
- IT-Startups
Da die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zwischenfalls mit Schadenersatzforderungen bei IT-Dienstleistern oder IT-Anbietern hoch ist, ist diese Versicherungsart als wichtiger Teil des unternehmerischen Risk Managements unbedingt vorzusehen.
10 Risiken, die eine IT-Haftpflichtversicherung tragen soll
1. Schadenfälle durch fehlerhafte Beratung, Programmierung oder Installation
Erfüllt eine Software die dem Kunden zugesagten Anforderungen nicht, ist die Programmierung fehlerhaft oder weist eine Installation der IT-Infrastruktur Mängel auf, so können bei Ihrem Kunden Folgeschäden entstehen. In diesen Fällen soll die IT-Haftpflichtversicherung eine Entschädigung für die entstandenen Kosten leisten.
2. Fehlerhafte Implementierung einer Datenbank oder Software
Unterläuft Ihrem Mitarbeiter bei der Integration einer neuen Datenbank für das CRM Ihres Kunden ein Fehler oder hat Ihr Team eine Software nicht korrekt implementiert, kann der Kunde Ihr IT-Unternehmen dafür haftbar machen. Prüfen Sie, ob die IT-Haftpflichtversicherung dieses Risiko trägt.
3. Übertragung von Malware an Dritte
Hat einer Ihrer Mitarbeitenden die Soft- oder Hardware fehlerhaft installiert, können Schadsoftware, Viren oder Trojaner auf die IT-Infrastruktur Ihres Kunden gelangen. Der Kunde kann gegenüber Ihrem IT-Unternehmen Haftungsansprüche für Folgeschäden geltend machen. Achten Sie darauf, dass Ihre Haftpflichtversicherung in solchen Fällen einspringt.
4. Löschung oder Beschädigung von fremden Daten
Wenn Ihr IT-Betrieb bei einer Intervention die Daten Ihres Kunden versehentlich löscht oder Dateien unbrauchbar macht, so erleidet das betroffene Unternehmen einen Vermögensschaden. Es kann dafür Schadenersatz verlangen. Erkundigen Sie sich, ob Ihre IT-Haftpflichtversicherung dieses Risiko trägt.
5. Datenverluste durch Server- oder Systemausfälle
Fällt ein Teil der von Ihnen installierten oder gewarteten IT-Infrastruktur aus, so können bei Ihrem Kunden Daten verloren gehen. Informieren Sie sich ob die Haftpflichtversicherung solche Schäden einschliesst.
6. Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen
Stellt Ihr Unternehmen IT-Dienstleistungen bereit, liefert oder installiert es Hard- und Software oder sind Sie in der IT-Beratung tätig? Wenn aufgrund Ihrer Aktivitäten die Produktion einer Drittfirma ausfällt oder sich sonstige Betriebsunterbrechungen ereignen, so kann sich daraus für die betroffene Firma eine kostspielige Angelegenheit entwickeln. Überprüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung das Risiko von solchen Ausfällen deckt. Insbesondere soll sie die geschädigte Firma für den Ausfall inklusive der entgangenen Gewinne entschädigen. Dazu gehören auch die Kosten für den Wiederaufbau der IT-Leistungsbereitschaft und der Betriebskontinuität (Disaster Recovery und Business Continuity). Damit schützt die Versicherung Ihre IT-Firma vor existenzbedrohenden Forderungen. So ist die Liquidität und der Weiterbestand Ihres Unternehmens auch in derartigen Krisensituationen gewährleistet.
7. Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Kunden
Führen Ihre Dienstleistungen oder Produkte zu einem Datenverlust beim Kunden, so entstehen bei diesem Kosten, um die Daten aus dem Backup wiederherzustellen. Je nach Datenmenge des Unternehmens kann dies mit einem grösserem Aufwand verbunden sein. War die Datensicherung nicht aktuell oder unvollständig, so muss der Kunde die fehlenden Daten ganz neu aufbereiten. Erkundigen Sie sich, ob die IT-Haftpflichtversicherung die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen deckt.
8. Nichteinhaltung der festgelegten Leistungsparameter gemäss Vereinbarung
Haben Sie mit Ihrem Kunden eine Leistungsvereinbarung (Service Level Agreement SLA) abgeschlossen und können Sie die vereinbarte Leistungsqualität nicht gemäss SLA erbringen, so kann Ihr Kunde Haftungsansprüche geltend machen. Die Haftpflichtversicherung für IT-Unternehmen soll auch das Risiko von SLA-Verletzungen tragen.
9. Verletzung von Immaterialgüterrechten
Die Kernkompetenz Ihres Unternehmens liegt vor allem in einem bestimmten Bereich der IT. Mit grosser Wahrscheinlichkeit kennen Ihre Mitarbeitenden das Immaterialgüterrecht nicht so detailliert wie ein Rechtsexperte. So kann sich in Ihrer IT-Firma aus Unwissenheit rasch ein Verstoss gegen Domain-, Lizenz-, Marken- oder Namensrechte von Dritten ereignen. Gelangen deswegen Schadenersatzforderungen an Ihr Unternehmen, so soll die IT-Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.
10. Verletzungen des Datenschutzgesetzes
Auch Datenschutzbestimmungen und -gesetze sind ein komplexes juristisches Feld. Rasch kann es durch eine Unachtsamkeit eines IT-Anbieters, IT-Dienstleisters oder IT-Beraters zu einem Verstoss kommen. Wählen Sie eine Haftpflichtversicherung, die solche Ansprüche deckt.
Wann sollten Sie sich um die Haftpflicht für Ihre IT-Firma kümmern?
Es gibt verschiedene Zeitpunkte, zu denen Sie über die mögliche Haftpflicht für Ihre IT-Firma anschauen sollten.
- Bei der Gründung der IT-Firma
- Beim Einstellen der ersten Mitarbeiter
- Wenn ein Kunde eine Vermögenshaftpflicht verlangt
- Wenn bei den Versicherungsprämien die Kosten eine Rolle spielen
- Wenn die bisherige Versicherung nach einem Schadenfall kündigt
- Bei höherem Projektvolumen als üblich
- Um das Risk Management zu verbessern und unternehmerische Risiken zu reduzieren
- Um bei Schadenfällen den Weiterbetrieb und die Liquidität des IT-Unternehmens zu sichern
- Um die Kosten der Prämien zu senken
Wie lassen sich bei einer IT-Haftpflichtversicherung Prämien sparen?
Mit einer guten Vorbereitung lassen sich bei den Prämien für die IT-Haftpflichtversicherung Kosten sparen.
Tiefere Prämien durch höheren Selbstbehalt
Abhängig von der Risikofähigkeit oder vom Sicherheitsbedürfnis Ihres IT-Betriebs können Sie mit der bewussten Wahl der Höhe des Selbstbehalts die Prämienkosten für die Haftpflichtversicherung beeinflussen. Der Selbstbehalt ist der Betrag, für den Ihr Unternehmen im Schadenfall selber aufkommt. Liegt die Schadenssumme über der Höhe des Selbstbehalts, deckt die Versicherung die Differenz zwischen dem effektivem Schadensbetrag und dem Selbstbehalt. Eine Haftpflichtversicherung soll Ihr Unternehmen in erster Linie vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen schützen. Daher kann es sinnvoll sein, das Risiko von Haftpflichtfällen mit eher geringen Schadenssummen selber zu tragen und nur die wirklich kostspieligen Risiken an die Versicherung zu übertragen. Damit lassen sich die Prämienkosten senken.
Tiefere IT-Haftpflichtprämien durch vorteilhafte Branchenlösungen
Branchenverbände schliessen dank kollektiver Einkaufskraft vorteilhafte Rahmenverträge beim jeweils passenden Versicherungspartner ab. So lässt sich die IT-Haftpflichtversicherung zu besonders guten Konditionen abschliessen. So hat etwa esurance mit swissICT, dem grössten Schweizer Fachverband der ICT-Branche, attraktive Sonderkonditionen mit vorteilhaften Prämien für IT-Unternehmen ausgehandelt.
Wahl der passenden Haftpflicht für Ihre IT-Firma
Als IT-Dienstleister oder Anbieter von IT-Produkten ist es sinnvoll, die passende IT-Haftpflichtversicherung anhand der erwähnten Leistungen im Kapitel «10 Risiken, die eine IT-Haftpflichtversicherung tragen soll» auszuwählen. Im intensiven Dialog mit den verschiedenen Anbietern lässt sich die passende Versicherung finden. Der Vergleich der verschiedenen Versicherungslösungen kann allerdings eine komplexe und zeitaufwendige Angelegenheit sein.
Fehlt Ihnen die Zeit, um sich im Detail mit den verschiedenen Versicherungslösungen auseinanderzusetzen? Auf unseren Plattformen finden Sie einzigartige Versicherungslösungen mit konkurrenzlosen Konditionen und Prämien, abgestimmt auf Ihre Branche und lanciert in Partnerschaft mit den Branchenverband swissICT und den Versicherern SWICA und CHUBB. Dort können Sie rasch und unkompliziert Ihre aktuellen Lösungen mit den IT-Versicherungen vergleichen.
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