Grobfahrlässigkeit
Allgemeines
Verschiedene Gesellschaften bieten im Rahmen einer Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ), einer Motorfahrzeugversicherung oder einer Privathaftpflichtversicherung ihren Kunden gegen eine Mehrprämie den Zusatz Grobfahrlässigkeit bzw. Grobfahrlässigkeitsverzicht an. Mit dieser Zusatzdeckung verzichten die Versicherungen im Schadenfall darauf, den Betrag ganz oder teilweise vom Versicherten zurückzufordern, sofern der Schaden aufgrund einer grobfahrlässigen Handlung zustande kam.
Der Grobfahrlässigkeitsschutz ist jedoch kein Freifahrschein für eine gesetzwidrige Verhaltensweise. Oftmals sind die Grenzen fliessend und von Fall zu Fall zu prüfen. Viele solcher Fälle können jedoch anschliessend auch die Gerichte beschäftigen, da es nicht immer klare Grenzen gibt.
Kürzung der Leistung bei Grobfahrlässigkeit
Die Versicherungsgesellschaft darf die Leistung nur kürzen, wenn zwischen dem Verhalten und dem Unfallereignis ein natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang vorliegt.
Die Kürzung der Leistung infolge Grobfahrlässigkeit kann zwischen 10-30% betragen. Bei einem Sachschaden ist dies möglicherweise nicht existenzbedrohend, kommt jedoch eine Person zu Schaden, können 10% des gesamten Schadens sehr wohl die Existenz des Versicherungsnehmers bedrohen. Im Falle von sogenannten Raserunfällen oder anderen groben Verletzungen der Verkehrsregeln, welche nicht mehr unter den Begriff „grobfahrlässig“ fallen, kann die Leistungskürzung noch grösser sein.
Schadenbeispiele unter Grobfahrlässigkeit
- Ein Rollstop führt zu einem Zusammenstoss mit einem anderen Fahrzeug. Es entsteht ein Blechschaden am eigenen sowie am anderen Fahrzeug (Kosten: 8’000.-). Zudem muss der Lenker des anderen Fahrzeuges zur Kontrolle ins Spital gebracht und untersucht werden (Kosten: 1’400.-).
- Durch eine Unachtsamkeit kommt es zu einem Unfall, der heftiger ausfällt, da Ihre Geschwindigkeit 60 km/h anstatt den erlaubten 50 km/h beträgt.
Tipps zur Grobfahrlässigkeitsdeckung
- Schliessen Sie die Deckung mit ein. Die Mehrprämie ist gering – verglichen mit der möglichen finanziellen Verpflichtung, einen Schaden aus dem eigenen Sack bezahlen zu müssen.
Die wichtigsten Fragen zur Grobfahrlässigkeit
- Ist ein Überholmanöver grobfahrlässig?
Ein Überholmanöver kann sicherlich grobfahrlässig sein, wenn es bei dichtem Nebel geschieht. - Ist die Grobfahrlässigkeitsdeckung überhaupt nötig, wenn ich mich korrekt verhalte?
Ja, auch dann ist eine solche Deckung empfehlenswert, da meist kleine Unaufmerksamkeiten oder eben ein Rollstopp, welcher als Grobfahrlässigkeit gilt, zum Schaden führt. Die Deckung kostet ca. 40.- / Jahr und steht in keinem Verhältnis zu einem Personenschaden, von welchem man 20% selber bezahlen muss.