Glasversicherung

Gläser können in verschiedenen Arten von Versicherungen enthalten sein. Beispielsweise in einer HausratversicherungGebäudeversicherung oder auch der Autoversicherung und Motorradversicherung. Welche Gläser in den jeweiligen Deckungen enthalten sind und was mögliche Schadenbeispiele sind, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag.

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Hausratversicherung
In der Hausratversicherung kann zwischen einer Mobliarglasversicherung und einer Gebäudeglasversicherung gewählt werden.

Mobiliarglas

Folgende Gegenstände sind über den Baustein Mobiliarglas der Glasversicherung gedeckt:

  • Wandspiegel
  • Schrankspiegel
  • Vitrinen
  • Glastisch

Gebäudeglas (Hausrat)

Folgende Gegenstände sind über den Baustein Gebäudeglas der Glasversicherung gedeckt:

  • Fenster
  • Dachfenster
  • Glastüren
  • Keramikherd
  • Lichtkuppeln
  • Wintergärten
  • Lavabos und Bidets
  • Bidets
  • Steinplatten

Mögliche Mobiliar- und Gebäudeglasschäden

  • Ihnen fällt die Parfumflasche ins Lavabo. Das Lavabo bricht oder hat einen Sprung. (Gebäudeglas)
  • Beim Staubsaugen schlagen Sie versehentlich denn Ellenbogen in den Spiegel, dieser geht zu Bruch. (Mobiliarglas)
  • Sie stellen etwas heisses auf den Glastisch im Wohnzimmer, es entsteht eine Spannung und die Tischplatte bricht.

Über die Glasdeckung sind in der Regel auch glasähnliche Stoffe wie z.B. Plexiglas oder Natursteinplatten versichert.

Nicht versicherte Gläser (Hausrat)

Glasbruch infolge Feuer- oder Elementargefahren sind nicht über die Glasversicherung gedeckt, sondern über die Feuerversicherung. Des Weiteren sind folgende Gegenstände ebenfalls nicht über die Glasversicherung versichert.

  • Handspiegel
  • Brillen, Lupen, Ferngläser, etc.
  • Trinkgläser, Geschirr, Vasen, etc.
  • Beleuchtungskörper wie Lampen
  • Glühbirnen und Leuchtröhren

Tipps zur Glasversicherung (Hausrat)

  • Schliessen Sie als Mieter keine Versicherung für Gebäudeglas ab. Falls Sie ein Lavabo oder den Keramikherd beschädigen, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf.
  • Als Haus- oder Wohnungseigentümer hingegen ist es empfehlenswert das Gebäudeglas in der Hausratversicherung zu versichern, da es sich beim Lavabo oder dem Glaskeramikherd um Ihr Eigentum handelt.
  • Versichern Sie nicht die Summe aller im Haushalt vorhandenen Gegenstände aus Glas sondern den teuersten Glasgegenstand. Bei der Glasversicherung handelt es sich um eine Deckung auf erstes Risiko.
  • Bedenken Sie, dass teilweise ein Selbstbehalt von CHF 200.- zur Anwendung kommt. Es macht daher kaum Sinn, einen Spiegel im Wert von CHF 300.- zu versichern.
Gebäudeversicherung
Als Eigentümer eines Gebäudes sollte eine Gebäudeglasversicherung in Betracht gezogen werden.

Gebäudeglas (Gebäude)

Folgende Gegenstände sind über den Baustein Gebäudeglas der Glasversicherung gedeckt:

  • Fenster
  • Dachfenster
  • Glastüren
  • Keramikherd
  • Lichtkuppeln
  • Wintergärten
  • Lavabos und Bidets
  • Bidets
  • Steinplatten

Mögliche Gebäudeglasschäden

  • Ihnen fällt die Parfumflasche ins Lavabo. Das Lavabo bricht oder hat einen Sprung.
  • Durch einen Sturm (min. 75km/h) wird Ihr Fenster beschädigt und muss ausgetauscht werden.

Nicht versicherte Gläser (Gebäude)

Glasbruch infolge Feuer- oder Elementargefahren sind nicht über die Glasversicherung versichert, sondern über die Feuerversicherung. Des Weiteren sind folgende Gegenstände ebenfalls nicht über die Glasversicherung versichert.

  • Handspiegel
  • Brillen, Lupen, Ferngläser, etc.
  • Trinkgläser, Geschirr, Vasen, etc.
  • Beleuchtungskörper wie Lampen
  • Glühbirnen und Leuchtröhren

Tipps zur Glasversicherung (Gebäude)

  • Als Eigentümer wird ein kaputtes Lavabo nicht über die Privathaftpflichtversicherung bezahlt wie dies beim Mieter der Fall ist, sondern nur über eine Gebäudeglasversicherung falls diese vorhanden ist.
  • Falls Sie keine Einrichtungsgegenstände aus Glas besitzen, kann bei einigen Gesellschaften auch nur eine Gebäudeglasversicherung abgeschlossen werden. Andere wiederum bieten die Deckung nur in Kombination an (Gebäude- und Mobiliarglas)
Autoversicherung & Motorradversicherung
Die Fahrzeugversicherungen kennen in der Regel eine Glas- sowie erweiterte Glasversicherung (teilweise auch Glas PLUS genannt)

Glasversicherung bei Auto und Motorrad

Folgende Gläser sind über die Glasdeckung versichert

  • Frontscheibe
  • Heckscheibe
  • Seitenscheiben
  • Dachfenster

Die erweiterte Glasversicherung (Glas PLUS)

Die erweiterte Deckung umfasst Kleingläser sowie glasähnliche Stoffe.

  • Seitenspiegel
  • Blinker im Seitenspiegel
  • Scheinwerfer
  • Rückleuchten
  • LED Leuchten

Möglicher Glasschaden

  • Auf der Autobahn wird ein Stein aufgewirbelt welcher Ihnen in die Frontscheibe fliegt und einen Riss hinterlässt.

Tipps zur Glasversicherung beim Auto oder Motorrad

  • Eine Glasdeckung ist empfehlenswert, da der Ersatz sowie der Austausch einer Scheibe kostspielig sein kann.
  • Die erweiterte Glasdeckung wird oft mit dem Argument bei Xenonscheinwerfern verkauft. Diese sind jedoch längst nicht mehr so teuer wie zu früheren Zeiten. Prüfen Sie ob die Mehrprämie für die erweiterte Glasdeckung für Sie sinn macht, oder ob Sie dieses Risiko lieber selber tragen möchten.