Gebäudehaftpflichtversicherung

Definition

Was die Privathaftpflichtversicherung für Privatpersonen ist, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung für Eigentümer von Immobilien. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die direkt auf die Existenz eines Gebäudes oder eines Grundstücks zurückzuführen sind. Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken können sowohl für Schäden haftbar gemacht werden, die Drittpersonen aufgrund mangelhaften Unterhalts erleiden, wie  auch für weitere Schäden. In gewissen Fällen ist die Gebäudehaftpflichtversicherung  bereits in der Privathaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Ob und und welchen Bedingungen dies der Fall ist, entnehmen Sie der Tabelle weiter unten im Beitrag.

Wer ist versichert?

Versichert ist der Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes.

Welche Gefahren werden über die Gebäudehaftpflichtversicherung abgedeckt?

  • Schäden, welche Dritte auf seinem Grundstück erleiden.
  • Schäden, welche durch Unterhalts- oder Reparaturarbeiten verursacht worden sind.
  • Schäden, welche ein Hauswart verursacht, der durch den Hauseigentümer für Unterhaltsarbeiten angestellt wurde.

Was wird in der Regel nicht abgedeckt?

  • Eigenschäden
  • Beauftragt der Eigentümer ein selbstständiges Unternehmen für Unterhaltsarbeiten und verursacht es einen Schaden bei einer Drittperson, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf. In diesem Fall wird das Unternehmen haftbar gemacht, welches sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen muss.
  • Schäden, welche durch eine andere Haftpflichtversicherung zu versichern sind. Beispiele können eine Bauherrenhaftpflicht-, Motorfahrzeughaftpflicht– oder eine Privathaftpflichtversicherung sein.

Welche Versicherung für welches Risiko?

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, wann das Risiko über die Privathaftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist und wann eine spezielle Gebäudehaftpflichtversicherung nötig ist.

über die Privathaftpflicht: über die Betriebshaftpflicht: über die Gebäudehaftpflicht:
  • Selbstbewohntes Einfamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus mit maximal drei Wohnungen, wobei eine davon selbstbewohnt sein muss
  • Selbstgenutztes Geschäftsgebäude (keine weiteren Unternehmen sind im Gebäude tätig)
  • Sobald ein Teil des Hauses gewerblich genutzt wird (z.B. ein Coiffeurgeschäft im Erdgeschoss)
  • Wohnhäuser mit mehr als drei Wohnungen
  • Gewerbeliegenschaften
  • Einfamilienhäuser, welche nicht selbstbewohnt sind

Welche Leistungen sind versichert?

Der Eigentümer ist für Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehenden Vermögensschäden bis zur festgelegten Versicherungssumme geschützt. Zu den Personenschäden zählen unter anderem ambulante oder stationäre Behandlungskosten und Einkommensausfälle. Sachschäden sind die Beschädigung oder sogar Zerstörung fremder Gegenstände. Dazu zählen auch allfällige Reparaturkosten oder Werteinbussen des betroffenen Gegenstandes.

Die Haftpflichtversicherung wird auch als passiven Rechtsschutz bezeichnet, da sie unberechtigte Haftpflichtansprüche abwehrt.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Da es um Haftung geht, sind vor allem die Werkeigentümerhaftung, welche im OR geregelt ist, und die Grundeigentümerhaftung, welche im ZGB geregelt ist, ein wichtiger Punkt. Für die Gebäudehaftpflichtversicherung kommt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum tragen. Zusätzlich sind die Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Produkts massgebend.

Schadenbeispiele

  • Der Weg auf Ihrem Grundstück, der zum Briefkasten führt, ist stark vereist. Der Postbote stürzt und verletzt sich dabei.
  • Bei einem Sturm löst sich ein Dachziegel, welcher auf ein fremdes Auto fällt. Das Auto wird beschädigt.
  • Kinder klettern auf einen Baum, welcher auf Ihrem Grundstück steht. Ein morscher Ast bricht ab und ein Kind fällt zu Boden und verletzt sich.
  • An der Dachrinne hat sich im Winter Eis gebildet, welches sich irgendwann löst und eine Person verletzt.