Feuerversicherung
Welche Gefahren werden über die Feuerversicherung abgedeckt?
Die folgenden fünf Feuergefahren sind in der Feuerversicherung abgedeckt:
- Brand
- Plötzliche Rauchentwicklung
- Blitzschlag
- Explosion
- Abstürzende oder Notlandende Luft-/Raumfahrzeuge
Das Abhandenkommen der versicherten Sache aufgrund eines der aufgeführten Feuergefahren ist ebenfalls gedeckt. Beispielsweise brennt der Laden eines Schmuckhändlers und nach dem Brand werden Schmuckstücke geklaut. Nebst dem entstandenen Brandschaden ist auch der Wert der geklauten Schmuckstücke versichert.
Kann die Feuerversicherung separat abgeschlossen werden?
Die Feuerversicherung kann in der Regel nicht separat sondern nur in Kombination mit der Elementarversicherung abgeschlossen werden.
Die Feuergefahren im Detail
Brand
Versichert sind Sachen, welche durch ein Schadenfeuer zerstört oder beschädigt werden. Die Versicherung unterscheidet zwischen Schadenfeuer und Nutzfeuer. Ein Nutzfeuer ist beispielsweise die Flamme auf dem Docht der Kerze oder das Feuer im Holzofen. Das Schadenfeuer hingegen hat keinen bestimmbaren “Brandherd“. Ein Nutzfeuer kann zum Schadenfeuer werden, wenn z.B. die Flamme einer Kerze auf den Vorhang oder den Teppich übergeht.
Plötzliche Rauchentwicklung
Bei einem Feuer entstehen Rauch und Russ. Dadurch können Sachen beschädigt werden. Versichert ist jedoch nur die plötzliche Rauchentwicklung. Wenn beispielsweise ein Haus brennt, der Rauch beim Nachbarshaus eindringt und dadurch ein Sachschaden entsteht, ist das eine plötzliche Rauchentwicklung. Rauch und Russ aufgrund eines Kamins ist keine plötzliche Rauchentwicklung.
Blitzschlag
Ob die beschädigte Sache direkt vom Blitz getroffen wurde oder nicht, spielt keine Rolle. So lange der Schaden aufgrund vom Blitz entstanden ist, ist der Schaden gedeckt.
Explosion
Z.B. explodiert die Gasflasche vom Gasherd. Möbel und Wohnungseinrichtungen werden dadurch beschädigt.
Abstürzende oder Notlandende Luft-/Raumfahrzeuge
Bei einem Absturz von einem Flugzeug oder Helikopter kann Schaden durch den Einschlag von Trümmerteilen oder dadurch verursachte Brände entstehen.
Sind Wasserschäden gedeckt, die durch Löscharbeiten entstanden sind?
Ja, obwohl es sich um ein Wasserschaden handelt, besteht in diesem Fall eine Deckung über die Feuerversicherung. Denn als Ursache des Wasserschadens steht der Feuerschaden.
Besondere Ausschlüsse
In der Feuerversicherung sind Feuer- und Elementarschäden aufgrund folgender Gefahren ausgeschlossen: Überschwemmungen durch Wasser aus Stauseen, schlechter Baugrund, Konstruktionsfehler des Gebäudes, Schneerutsch von Dächern und Grundwasser.