Epidemieversicherung

Wieso braucht es die Epidemieversicherung?

Die Gefahr einer Epidemie ist grundsätzlich sehr überschaubar. Epidemien brechen in unseren Breitengraden sehr selten aus. Trotzdem: Wenn das eigene Unternehmen davon betroffen ist, kann ein solches Risiko existenzbedrohend sein. Daher wird allen Unternehmen ein Abschluss einer Epidemieversicherung empfohlen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Was gilt als Epidemie?

Von einer Epidemie spricht man, wenn die zuständige Gesundheitsbehörde übertragbare Krankheiten in einer Unternehmung feststellt. Als Konsequenz kann der Betrieb ganz oder teilweise geschlossen werden. Dies hat fatale Folgen auf den Geschäftsgang.

Welche Schäden werden mit der Epidemieversicherung abgedeckt?

  • Umsatzausfall infolge Schliessung
  • Waren werden durch Erreger beschädigt und müssen ersetzt werden
  • Vernichtung und Entsorgung der beschädigten Ware
  • Desinfizierung und Reinigung des Betriebs
  • Weitere anfallende Kosten, die durch den Schadenfall entstehen wie beispielsweise der Wiederaufbau von negativer Reputation

Diese Schäden werden von der Epidemieversicherung übernommen. Zusätzlich können im Rahmen einer Epidemieversicherung auch gelagerte Ware in Gefrierschränken gegen Versagen der Kühlung abgesichert werden.

Welche Risiken sind in der Regel nicht gedeckt?

Nicht versicherbar sind Risiken infolge Grippeerkrankungen oder Prionen. Damit sind zum Beispiel die Vogelgrippe oder der Rinderwahn gemeint.

Schadenbeispiel
Die zuständige Gesundheitsbehörde hat in einem Restaurant übertragbare Krankheiten festgestellt.  Der Betrieb muss aus diesem Grund vorübergehend schliessen. In Folge der Schliessung erleidet das Unternehmen Ertragsausfälle in der Höhe von CHF 15’000. Des Weiteren entstehen Kosten von CHF 3’800 für die Desinfizierung und Reinigung des Restaurants. Diese Kosten von insgesamt CHF 18’800 werden vollumfänglich vom Versicherer übernommen.