Elementarversicherung
Das Wichtigste in Kürze
Elementarschäden fallen gemäss Gesetz unter das Risiko “Feuer“ und werden grundsätzlich in Kombination mit Feuerschäden über die Feuerversicherung abgedeckt. Die Deckung ist bei allen Gesellschaften identisch und umfasst die gleichen Elementargefahren. Beispielsweise bei der Gebäudeversicherung ist eine Feuer- & Elementarversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch.
Die folgenden neun Elementargefahren sind mit der Feuerversicherung versichert.
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Sturm (ab 75 km/h)
- Hagel
- Lawinen
- Schneedruck
- Felssturz
- Steinschlag
- Erdrutsch
Das Abhandenkommen der versicherten Sache aufgrund eines der aufgeführten Elementargefahren ist ebenfalls gedeckt. Beispielsweise können bei Überschwemmungen viele Sachen weggespült werden. Der Wert der abhanden gekommenen Sachen ist gedeckt. Die Elementarversicherung kennt einen Selbstbehalt von mindestens CHF 500.-, welcher bei jeder Versicherung gleich ist.
Hochwasser
Bei starken Niederschlägen kann aus einem kleinen Dorfbach ein reissender Fluss werden. Im Sinne der Versicherung spricht man dann von Hochwasser, wenn übermässig viel Wasser auftritt, sich jedoch innerhalb der von Natur und Mensch gezogenen Grenzen bewegt.
Überschwemmung
Im Gegensatz zum Hochwasser übersteigt das Wasser bei einer Überschwemmung die von Mensch und Natur gegebenen Grenzen. Ein Dorfbach beispielsweise tritt über die Ufer und kann so in Keller und Garagen eintreten.
Sturm
Als Sturm gilt ein Wind der eine Geschwindigkeit von mindestens 75 km/h erreicht. Dieser kann Bäume umwerfen oder Häuser abdecken.
Hagel
Schäden infolge Hagelschlag wie z.B. kaputte Dachziegel, Dachfenster oder auch ein verhageltes Fahrzeug.
Lawinen
Die herunterstürzenden Schneemassen wie z.B. Schneebretter, Staublawinen etc.) oder deren Luftdruck verursachen Schäden. Auf den Dächern angesammelter Schnee, der herunterfällt, sind keine Lawinen.
Schneedruck
Grosse Massen aus Nassschnee können durch das hohe Gewicht Schäden verursachen. Dadurch kann beispielsweise ein Hausdach einbrechen.
Felssturz
Teile einer Felswand lösen sich und stürzen in die Tiefe.
Steinschlag
Einzelne Steine fallen hinunter. Der Steinschlag kann durch Menschen, Tiere oder Naturkräfte wie Wind ausgelöst werden. Die Ursache des Steinschlages ist nicht relevant.
Erdrutsch
Wenn Teile der Erdoberfläche ins Rutschen kommen, spricht man von einem Erdrutsch. Ein Erdrutsch wird hauptsächlich nach längeren Niederschlägen verursacht.
Besondere Ausschlüsse
In der Feuerversicherung sind Feuer- und Elementarschäden aufgrund folgenden Gefahren ausgeschlossen: Überschwemmungen durch Wasser aus Stauseen, schlechter Baugrund, Konstruktionsfehler des Gebäudes, Schneerutsch von Dächern und Grundwasser.
Achtung: Auch Erdbeben zählen NICHT zu den Elementarereignissen.