Elektronikversicherung

Wenn technologische Geräte wie zum Beispiel Ultraschall-, Laser- Fitness- oder Röntgengeräte Bestandteil einer Haupttätigkeit sind, ist der Abschluss einer Elektronikversicherung ratsam. Insbesondere dann, wenn die Neuanschaffung des Gerätes die Existenz des Betriebes bedrohen könnte. Die Elektronikversicherung schützt elektronische Geräte oder Anlagen gegen dessen Beschädigungen oder Zerstörung.

 

Welche Risiken sind durch die Elektronikversicherung gedeckt?

  • Schäden die durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit entstehen
  • Überspannung und Unterspannung
  • Wasserschäden und Feuchtigkeitsschäden
  • Kurzschluss, Brand, Blitzschlag und Explosion

Welche Risiken sind in der Regel nicht gedeckt?

  • Vorsätzliche Beschädigungen durch den Versicherten oder dessen Mitarbeitende
  • Die Alterung der Geräte und der betriebsbedingte Verschleiss
  • Schäden die durch Kernenergie, in Kriegsgebieten oder durch Erdbeben auftreten

Schadenbeispiele:

Infolge eines Bedienungsfehlers wird das Lasergerät einer Firma beschädigt und kann nicht mehr eingesetzt werden. Das Gerät ist Bestandteil der Haupttätigkeit und muss deswegen Express repariert werden. Der Schaden für die Express-Reparatur in Höhe von CHF 22’500 wird von der Elektronikversicherung übernommen.

Auf dem Gelände eines Fitnessstudios schlägt ein Blitz ein. Durch den Blitzeinschlag kommt es zu einem Überspannungsschaden an mehreren, elektronisch unterstützen Fitnessgeräten. Die Geräte sind irreparabel zerstört. Die Elektronikversicherung deckt die Kosten von CHF 34’000 für die Wiederbeschaffung der neuen Geräte.