e-Bike Versicherung
Wie kann ich mein e-Bike versichern?
Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer besitzen ein e-Bike. Teilweise kosten die e-Bikes gleich viel wie ein Occasion-Wagen. Man unterscheidet bei den e-Bikes zwischen zwei Kategorien, dies ist für die Haftpflicht sowie die Diebstahldeckung massgebend.
- E-Bikes mit einer Leistung unter 500 Watt
Für Haftpflichtschäden, welche mit dieser Kategorie e-Bikes verursacht werden, kommt die Privathaftpflichtversicherung auf. - E-Bikes mit einer Leistung über 500 Watt
Die leistungsstärkere Kategorie muss über eine obligatorische Haftpflichtversicherung beim Strassenverkehrsamt versichert werden. Diese e-Bikes haben eine gelbe Nummer und sind Mofas gleichgestellt.
Da liegt auch bereits der Hund begraben: Die meisten Versicherungen schliessen Motorfahrzeuge in der Hausratversicherung aus. Daher besteht oft keine Deckung für Feuer, Diebstahl und Beschädigung über die Hausratversicherung.
Welche Leistungen können versichert werden?
Neben eine Haftpflichtdeckung über die Privathaftpflicht oder einer obligatorischen Haftpflichtversicherung je nach Motorisierung, kann das e-Bike über eine Hausratversicherung gegen Feuer-, Wasser- oder Diebstahlschäden versichert werden.
Wird das e-Bike jedoch nicht zu Hause sondern auswärts gestohlen, besteht nur eine Deckung falls der Zusatzbaustein „einfacher Diebstahl auswärts“ versichert wurde.
Beschädigung
E-Bikes können unter einer weiteren Zusatzdeckung der Hausratversicherung, welche „Hausrat-Kasko“ heisst, umfassender abgedeckt werden. Versichert ist damit ebenfalls die Beschädigung.
Mögliche versicherte Schadenbeispiele
Haftpflicht
- Beim Vorbeifahren an einem parkierten Fahrzeug beschädigen Sie dieses.
- Auf einem Waldweg fahren Sie einen Hund an, welcher anschliessend eine tierärztliche Behandlung benötigt.
Diebstahl
Das abgeschlossene e-Bike wird am Bahnhof oder im Freibad gestohlen.
Beschädigung
Bei einem Sturz wird das e-Bike beschädigt und muss zur Reparatur.
Tipps zur Versicherung eines e-Bikes
- Passen Sie nach dem Kauf eines e-Bikes die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung an, um bei einem Schaden keine Unterversicherung zu riskieren.
- Da e-Bikes erst seit wenigen Jahren wachsende Popularität geniessen, könnten bei einzelnen Versicherungen Leistungen beim Diebstahl von e-Bikes noch nicht mitversichert sein.
- Achten Sie auf die Ausschlüsse in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Einige Gesellschaften decken zwar den Diebstahl von e-Bikes unter dem Baustein „einfacher Diebstahl auswärts“ nicht aber die Beschädigung im Baustein „Hausrat-Kasko“.
- Falls Sie ein e-Bike besitzen, welches aufgrund der Motorenleistung eine gelbe Nummer und somit eine obligatorische Haftpflichtversicherung benötigt, so klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob ein Diebstahl über die Hausratversicherung gedeckt wäre. Lassen Sie sich dies am besten schriftlich bestätigen.